Was ist denn derzeitig besser der Mieterbund, der ein teil schon vom Fall kennt oder in der Tat einen Anwalt für Mietrecht auf suchen?
Letzterer.
Was ist denn derzeitig besser der Mieterbund, der ein teil schon vom Fall kennt oder in der Tat einen Anwalt für Mietrecht auf suchen?
Letzterer.
Hallo Mocca,
"Er hat mir gerade berichtet, dass er die Wohnung zum 01.01.14 vermietet hat."
- OK.
"Habe ihn gefragt, ob es okay ist, wenn er die Novembermiete von der Kaution abzieht. Da sagt er doch tatsächlich "nein, das geht nicht""
- Er hat recht, denn DU schuldest bis zum 30.11. die volle Miete incl. Betriebskosten.
"Ich lach mich schlapp, was will er denn machen?"
- Vorsicht...: Er kann ab dem 7. November einen Mahnbescheid über die Miete beantragen, denn s.o. - Das Gesetz sieht eine "Verrechnung" nicht vor.
Der Beitrag ist vom Anfang Juni und die Anwort weiß ganz allein der Wind.
Zweitausendzwölf...![]()
Hallo Mapiyal, wieviele Wohneinheiten hat das Haus?
Hallo Sabbi,
kann es sein, dass dem Bescheid 2012 (der ja nur eine Schätzung für die kommenden Verbräuche ist) die Verbräuche aus 2011 zugrunde gelegt wurden?
Hallo zapzero,
zu Problem 1: Lüftungsanlage, ich würde dem VM dies per Einwurfeinschreiben schildern und bitten, um Schadenersatzfprderungen bei drohenden Gesundheitsschäden und Mietminderungen zu vermeiden, auch im Hinblick auf § 535 BGB, diesen untragbaren Zustand zeitnah in Ordnung zu bringen. Kannst auch evtl. das Gesundheitsamt einschalten.
Zu Problem 2: Kiffender Nachbar, hier genügt ein Anruf bei 110.
Ich werde natürlich nicht seinen Mietvertrag unterzeichnen und ich überlege ob ich am Dienstag wieder zum Mieterschutzbund gehe oder was würdet ihr nun machen?
Ich würde "seinen" Wunsch-MV auch nicht unterzeichnen, sondern zu einem FachAnwalt für Mietrecht gehen.
Stimmt. Ich war gedanklich bei Boiler![]()
Hauptsache, nicht beim Broiler...:o
Am Besten trotzdem auf einen Auszug Ende Oktober vorbereiten, denn es ist ja noch ein bißchen Zeit und vielleicht findet sich ein neuer Nachmieter, der ab 1.11. einziehen möchte. Ist es eine Unistadt? In diesem Falle sollten die Chancen dafür sehr gut stehen (WS beginnt Mitte Oktober). Viel Glück!
Ebenfalls von mir - und Du kannst uns ja mal wissen lassen, wie es weitergeht/weiterging.:)
Dort Steht ausdrücklich das die Heiz und Warmwasser kosten über die Nebenkosten laufen.
Was ja nunmal nicht der Fall ist da ja die WW bereitung über die Stromrechnung läuft.
Darüber kann man dann trefflich streiten, Anwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...
War bei der Wohnungsbesichtigung der Durchlauferhitzer nicht zu sehen...?
Wombelchen:
"meine "Schwiegermutter" hat gestern einen Mietvertrag unterschrieben in dem ausdrücklich von ein Warmmiete (Heizung und heiss Wasser) die rede ist welche über die Nebenkosten abgerechnet wird."
- Verstehe, die Heizung und das (Warm)wasser etc werden über die NK abgerechnet, jedoch nicht die Elektroenergie der WW-Bereitung (ist nach meiner Erfahrung lediglich viermal so teuer als bei Gas...)
"Jetzt hat sich heute bei einem gespräch mit dem Vermieter herrausgestellt das es nur Heizung gibt und das warm Wasser ( duschen baden usw ) über einen Durchlauferhitzer laufen. Das Wurde aber bei dem gespräch im Vorfeld nie erwähnt."
- Dazu ist der VM auch nicht verpflichtet, jedoch hat er Fragen des Mietinteressenten wahrheitsgemäss zu beantworten.
"Gibt es eine möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen?"
- Entweder Einigung oder fristgerechte Kündigung.
"Meiner meinung nach hat er ja Falschangaben gemacht und auch noch wichtige Details verschwiegen."
- Das wage ich sehr zu bezweifeln.
Oder hab ich jetzt die A-Karte gezogen und muss doppelt zahlen?
Muss leider meinem Vorredner zustimmen... Und was lehrt uns das? Nie etwas nur mündlich machen.
Soll ich zum Anwalt?
oder abwarten ob er mich rauslässt?
Das kannste halten wie SchmitzBackes. Wenn Du jetzt zum nächstmöglichen Termin kündist, wäre das dann der 31.12.2013.
Oder muss ich ihm die Frist setzen?
Gib' ihm doch angemessene Zeit, bspw. 14 Tage zwecks Terminvereinbarung.
Ich kann mir vorstellen, dass die Fragen eines Vermieters in einem Vermieter-Forum besser aufgehoben sind.
Fortuna:
"Seit fünf jahren ist das Wohnrecht des jetzigen Bewohners abgelaufen. Seit drei Jahren wohnt er auf Grund eines " freiwilligen Zugeständinses", "ein Mietverhältnis ist... nicht begründet"."
- Wie lange wohnt er denn nun schon dort?
"Mein Anwalt meint wir nehmen eine drei Monatigekündigungsfrist und schieben dann die Räumungsklage direkt hinterher. Bis die durch ist sind weitere drei Monate um, dann hat er seine sechs Monate und ich kann sofort die Wohnung räumen. Stimmt das ?"
- Auch ich werde mich dazu nicht äussern. (Ist er Fach-Anwalt für Mietrecht?)
Hallo Alex,
Dein alleiniger Ansprechpartner ist... Dein Vertragspartner, also Vermieter. Dieser hat Dir auf Verlangen sämtliche der Forderung bzw. Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege zur Einsicht vorzulegen.
Ach so, das wusste ich nicht. Gut, dann konsultiere ich einen Anwalt.
... mit Schwerpunkt-Tätigkeit Miet- und Immobilienrecht.
CocoBella:
"Bedeutet das, dass Betriebskosten zusätzlich zum § 7 des Formularmietvertrages hätten gesondert aufgeführt werden müssen?"
- Meiner Meinung nach Ja.
"Ich habe im Jahr ca. 700€ Betriebskosten gezahlt, 500 € direkt an den Vermieter für Versicherungen und Grundsteuer und die restlichen 200 € direkt an den Schornsteinfeger und Heizungsinstallateur für die jährliche bzw. 2-jährliche Wartung.
Hätte ich all das gar nicht zahlen müssen?
- Antwortwie vor...![]()
Der erste Absatz in § 7 ist auslegbar... jedoch der § 5 sieht deutlich keine zusätzlich zu zahlenden BK vor, also ist die Nuttomiete gleich der Brettomiete von 800€.
Von der Zusatzvereinbarung sind die Punkte 1-3 (inzwischen) gegenstandslos, Punkt 4 wäre einzuhalten, falls diese Zusatzvereinbarung von beiden Seiten unterschrieben worden wäre. Ist m.E. eh' Allaballa: Dreimal Klospülung betätigen sind 27 Liter Wasser...
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