Hallo,
kurz zu meiner Person, ich habe zwei Kinder wovon eines im kommenden Sommer die Schule abschließt und für das andere steht ein Schulformwechsel an. Nach einen Kassensturz stellte ich fest dass ich auf Dauer nicht in der Lage bin Miete zu zahlen. Nun habe ich das Glück ein Haus in einer anderen Stadt zu besitzen. (Welches mir nur Kosten verursacht und keinen Nutzen.) Da sich die Lebenssituation der Kinder im kommenden Jahr eh ändert, will ich dann in mein Haus einziehen. Seit fünf jahren ist das Wohnrecht des jetzigen Bewohners abgelaufen. Seit drei Jahren wohnt er auf Grund eines " freiwilligen Zugeständinses", "ein Mietverhältnis ist... nicht begründet". ( An Auflagen hat er sich seltens bis gar nicht gehalten.)
Als ich dem Bewohner meinen Eigenbedarf ankündigte, meinte dieser, ich solle bleiben wo ich bin, eine zwei Zimmerwohnung nehmen und Sozialhilfe beantragen. ( Was absolut nicht nötig ist, wenn ich in mein Haus ziehe.)( Er selbst wohnt wie die Made im Speck auf unsere Kosten.)
Jetzt zu meiner Frage: Mein Anwalt meint wir nehmen eine drei Monatigekündigungsfrist und schieben dann die Räumungsklage direkt hinterher. Bis die durch ist sind weitere drei Monate um, dann hat er seine sechs Monate und ich kann sofort die Wohnung räumen. Stimmt das ? Ich habe inzwischen von einem nicht Anwalt gehört, nach dem Urteil würde erst wieder neu gerechnet werden.
Ab ersten August geht mein Kind dort in die Schule.
Mein Anwalt meint ich muss mich darauf einstellen vor Ort erstmal in eine kleine Wohnung zu ziehen und meine Möbel irgendwo einlagern. (Frage mich welcher Vermieter auf eventuel ganz kurze oder doch unbestimmte Zeit einen Mieter nimmt. Wenn dieser Fall eintritt müssen die Kinder warscheinlich ihre Tiere abgeben. Dabei werde ich viel Geld verlieren, das ich eigendlich für die Sanierung des Hauses bräuchte.
Schiebe Panik, dass wir auf der Straße stehen, wärend er alein in meinem Haus wohnt.