Mündliche Aussage vom Vermieter verbindlich

  • Einen schönen gute Abend zusammen,

    ich habe Ende August fristgerecht zum 30.11.2013 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich zwei Wohnungen in Aussicht, aber noch keinen neuen Mietvertrag unterschrieben.

    Mein derzeitiger Vermieter möchte die Wohnung natürlich sofort weiter vermieten und hat deswegen schon mit mehreren Interessen die Wohnung besichtigt.

    Er rief mich letzte Woche Sonntag an und meinte, er hätte eine neue Mieterin, die aber schon zum 01.11 einziehen müsste, ob das gehen würde. Ich habe ihm daraufhin gesagt, kein Problem, ich habe morgen (Montags) den Termin bei meinem neuen Vermieter und würde das abklären. Generell aber schon, da die neue Wohnung leer steht. Am nächsten Tag habe ich also meinen neuen Mietvertrag anstatt zum 01.12. zum 01.11 abgeschlossen.
    Abends habe ich meinen derzeitigen Vermieter angerufen und ihm gesagt, dass es geklappt hat und ich meinen neuen Mietvertrag zum 01.11. abgeschlossen habe.
    Daraufhin sagt er, ne ich will die neue Mieterin doch nicht, sie sollten ja nur fragen ob das geht und nicht den neuen Mietvertrag direkt unterschreiben.
    Meine Versuche ihm zu erklären, dass ich nie auf die Idee gekommen wäre, wenn er nicht angerufen und gefragt hätte, bleiben erfolglos. Er meinte, das sei jetzt mein Problem.

    Nu stehe ich da und muss für den November doppelt Miete zahlen. Als Alleinerziehende eigentlich nicht möglich.
    Habe ich eine Chance da irgendwas zu machen? Oder hab ich jetzt die A-Karte gezogen und muss doppelt zahlen?

    Vielen Dank vorab
    LG Mocca

  • Oder hab ich jetzt die A-Karte gezogen und muss doppelt zahlen?


    Muss leider meinem Vorredner zustimmen... Und was lehrt uns das? Nie etwas nur mündlich machen.

  • Am Besten trotzdem auf einen Auszug Ende Oktober vorbereiten, denn es ist ja noch ein bißchen Zeit und vielleicht findet sich ein neuer Nachmieter, der ab 1.11. einziehen möchte. Ist es eine Unistadt? In diesem Falle sollten die Chancen dafür sehr gut stehen (WS beginnt Mitte Oktober). Viel Glück!

  • Am Besten trotzdem auf einen Auszug Ende Oktober vorbereiten, denn es ist ja noch ein bißchen Zeit und vielleicht findet sich ein neuer Nachmieter, der ab 1.11. einziehen möchte. Ist es eine Unistadt? In diesem Falle sollten die Chancen dafür sehr gut stehen (WS beginnt Mitte Oktober). Viel Glück!


    Ebenfalls von mir - und Du kannst uns ja mal wissen lassen, wie es weitergeht/weiterging.:)

  • Er hat mir gerade berichtet, dass er die Wohnung zum 01.01.14 vermietet hat. Habe ihn gefragt, ob es okay ist, wenn er die Novembermiete von der Kaution abzieht. Da sagt er doch tatsächlich "nein, das geht nicht" ... Ich lach mich schlapp, was will er denn machen? Mir Kündigen :eek: ... Bin ich froh wenn ich hier raus bin. Es ist schade, wenn etwas so endet. Ich danke euch für eure Antworten. Habt ein wunderschönes Wochenende. Ich bleib positiv und freue mich auf meinen Umzug ... In diesem Sinne ... LG Mocca

  • Hallo Mocca,

    "Er hat mir gerade berichtet, dass er die Wohnung zum 01.01.14 vermietet hat."
    - OK.

    "Habe ihn gefragt, ob es okay ist, wenn er die Novembermiete von der Kaution abzieht. Da sagt er doch tatsächlich "nein, das geht nicht""
    - Er hat recht, denn DU schuldest bis zum 30.11. die volle Miete incl. Betriebskosten.

    "Ich lach mich schlapp, was will er denn machen?"
    - Vorsicht...: Er kann ab dem 7. November einen Mahnbescheid über die Miete beantragen, denn s.o. - Das Gesetz sieht eine "Verrechnung" nicht vor.

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