Beiträge von Berny

    "War mein erster Maklerkontakt und war wohl etwas unvorbereitet."
    - Hoffentlich auch der letzte.

    "Habe jetzt abgesagt und die wollen jetzt 50€ von uns, mit dem Hinweis das es normalerweise 185€ Gebühr wären."
    - Nach dem Motto: Man kann es ja mal versuchen. "Gebühren" können die garnicht verlangen (sind ja keine Behörde bzw. öffentlich rechtlich tätig), höchstens Honorare oder Entgelte können sie verlangen (nach dem Motto: Jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf).

    "Habe Einspruch eingelegt und geschrieben das die Gebühr unzulässig ist (Quelle von einer Anwaltsseite)."
    - OK, aber besser Widerspruch. Einspruch gibbet bspw. bei Rechtsbescheiden, Urteile o.ä.

    "Werde Immonet davon in Kenntnis setzen, hoffe die Maklerin wird gelöscht."
    - Kannste knicken, denn die bringt denen doch Geld ein...:rolleyes:

    Hallo Pandora89,

    meiner Vorrednerin schliesse ich mich (noch) nüchtern voll an.
    Dein einziger Ansprechpartner ist Dein Mietvertragspartner. Dieser hat Dir auch die Mietsache mit einem von beiden Seiten unterzeichneten Übergabeprotokoll zu übergeben.

    Alles andere ist Basar, wovor ich nur warnen kann. - Ansonsten, wenn die Probleme kommen, kannste Dich ja hier wieder melden...:cool:

    lulrila:

    "Unsere Vermieterin ist dadurch in unsere Wohnung gegangen und hat Schimmel festgestellt, der durch zu geringes Lüften und Heizen angeblich verursacht worden ist."
    - Das sind die üblichen Argumente, welche aber auch oftmals zutreffen, genannt: "mangelhaftes Heizungs- und Lüftungsverhalten".

    "Desweiteren sei die Wohnung sehr abgewohnt"
    - Ist subjektiv. Mancheinem gefällt es.

    "Mietvertrag der besagt das die laufenden Schönheitsreparaturen sind vom Mieter auf seinen Kosten durchzuführen. Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen."
    - Ist normal.

    "Kommt der Mieter trotz Aufforderung durch Vermieter nicht nach hat er dem Vermieter die Kosten für die Ausführung zu erstatten.
    Die Schönheitsreparaturen umfassen:
    das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken u.s.w"
    - Aber erst bei Mietende.

    "Die Schönheitsreparaturen sind späterstens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
    Küche,Bäder alle drei Jahre
    Wohn und Schlafräume,Fluren,Dielen und Toiletten alle fünf Jahre
    alle anderen Räume alle sieben Jahre."
    - Diese Fristenpläne hat der BGH gekippt.

    "Desweiteren währe das Bad in einem sehr desolaten zustand."
    - Kann jeder behaupten...

    "1.Muss ich meine Vermieterin ein zweites mal rein lassen?"
    - M.E. nicht, da keine Gefahr im Verzug ist.

    "2.Kann Sie mich zwingen zu Streichen?"
    - Keinesfalls.

    Masou:

    "Nach §540 BGB muss ich eine schriftliche Erlaubnis erteilt bekommen,...."
    - Falsch. Du müsstest ein schriftliches Einverständnis des VM haben, um untervermieten zu dürfen.

    "Kann ich also in meinem Fall einen Teil des Wohnraums Dritten zum Gebrauch überlassen?"
    - Nein.

    "Kennt denn jemand die andere Hälfte zur Regelung der Kaution?"
    - Du meinst wohl die Kautionsrückzahlung. Sechs Monate darf der VM noch zurückhalten, da sich noch versteckte Mängel zeigen könnten. Darüber hinaus darf noch ein gewisser Betrag zurückbehalten werden, falls noch eine Nachforderung zur Betriebskostenabrechnung kommen könnte.

    Hallo Masou,

    wenn ich sowas schon höre...:

    "Es wurde zuvor mit der Verwaltung telefonisch abgesprochen, dass ..."
    "... Erlaubnis ..., eine mündlich habe ich ja bereits."
    - Nur was Du schwarz auf weiss besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen. Lerne mal das Leben kennen!

    "Die Kaution dient als Sicherungsbedürfnis des Vermieters. Sie muss zurückgezahlt werden, wenn die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückgegeben wurde und keine Mietschulden bestehen."
    - Hast die Hälfte vergessen.

    "Dies wird durch einen Zwischenmieter gewährleistet."
    - Ein "ZM" ist nicht Vertragspartner des VM.

    "Ich hatte ... angesprochen aber mir wurde gesagt, dass ..."
    - Was interessiert mich mein Gerede von gestern...?

    2..., das wurde alles am Telefon abgesprochen"
    - Was interessiert mich mein Gerede von gestern...?
    - Nur was Du schwarz auf weiss besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen. Lerne mal das Leben kennen!

    Komme ich, wenn (wie ich mittlerweile erwarte) die Mängel, insbesondere der Schimmelbefall nicht fachmännisch beseitigt werden, aus dem Vertrag?


    Wenn die VM die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bis morgen Mittag bekommen zum 31.12.13.
    Unglaublich, was manche VM so anbieten.
    Unglaublich, was manche Mieter so anmieten... :-((

    Ich denke, dass meine Fragen so konkret gestellt sind, dass man darauf durchaus eine Einschätzung geben kann!


    Bitte verstehe, dass die Stammuser (so, wie ich sie biher einschätze) keine Lust haben, Romane zu lesen.
    ZUr Sache: Warte ab, bis Du erneut etwas Schriftliches hast uns lass' Dich dann, wie Du es bereits andeutest, von einem FachAnwalt beraten.
    Bei Kdg wegen Eigenbedarf sollteste später mal nachforschen, ob es wirklich solch eine war, ansonsten könnteste evtl. Schadenersatz fordern.

    Danke für die antwort Ich werde da gleich mal ein schreiben aufsetzen .


    Ich verstehe nicht, dass Ihr seit vier Wochen herumhampelt...
    In dem Einwurf-Einschreiben (bzw. mit Zeugen übergeben oder in den BK werfen) würde ich tabellarisch die Mängel aufführen; auch, seit wann sie dem VM bekannt sind, und ihn auffordern sie zeitnah abzustellen, um Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Zusätzlich auf § 535 BGB verweisen.

    Ein Rücktrittsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht. Man kann sie nur kündigen.


    ... und wenn die schriftliche Kündigung nachweislich bis morgen Nachmittag beim VM ist, wäre der nächstmögliche Termin der dinner-for-one-day.

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