Untermieterin kundigt vor Einzug

  • Hallo,

    Ich habe ein Untermietvertrag (befrist, 5 Monate) geschlossen: einseitig unterschrieben, gescanned und ge-emailed. Die Untermieterin hat denn den Mietvertrag unterschrieben zurück gesendet per email.

    Danach kundigt sie den Vertrag.

    Habe ich recht an eine Schadenersatz und wieviel?

    MfG,

    Julius

  • 1. Zimmer möbliert in der von Ihnen selbst bewohnten Wohnung und an Nur eine Person vermietetet?

    2. Wenn nicht Grund der Befristung?


    Wenn 1. kann der Untermieter nicht kündigen. Jedenfalls nicht fristgerecht.

    Achtung es müssen alle 3 Kriterien zutreffen. Also möbliert, von Ihnen selbst bewohnte Wohnung und an nur eine Person vermietet.

    Wenn 2. dann kann der Mieter kündigen wenn der Grund der Befristung fehlt oder nicht den 3 gesetzlich anerkannten entspricht.

    In beiden Fällen jedoch nur fristgerecht.

  • 1. Zimmer möbiliert = ja
    2. Selbst bewohnten Wohnung = ja, ich bin Hauptmieter und in diese Stadt angemeldet
    3. an nur eine Person vermietet = ja

    Begründung: Untermieterin is Studentin und hast entschlossen in eine andere Stadt zu studieren.

    MfG,

    Julius

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