Erst nur die Wänd, jetzt AUCH noch die Wände...muss ich das übernehmen?

  • Hallo!

    ich brauche dringend Hilfe!!! Mein Freund und ich haben am 6.09.2013 eine Wohnung bei der LEG angemietet. Der Bezugstermin war eigentlich am 1.10. der nun verstrichen ist, da die Wohnung bis heute nicht beziehbar ist. Bei Abschluss der Verträge war ausgemacht das die LEG die Renovierung der Böden macht (heißt: alte Böden rausreißen und neuen Boden verlegen) und wir mithilfe eines Obigutscheins die Renovierung der Wände übernehmen. Mittlerweile heißt es aber auf einmal das wir davon auch die Böden neu machen müssen.
    Was soll ich jetzt tun? Ich habe nichts schriftliches!!!!

    Bitte antwortet..

  • Nix Schriftliches, also wie besichtigt so gemietet. Im Nachhinein können Sie, ohne das Sie sich das vorhalten haben lassen(schriftlich) keine Forderungen mehr stellen. Ich kann da blaue Augen bei Ihnen erkennnen.
    Also Auslegware auf den alten Fußboden legen, würde ich mal sehr vorsichtig behaupten wollen.

  • Zitat

    Mittlerweile heißt es aber auf einmal das wir davon auch die Böden neu machen müssen.

    Da es das vermutlich auch nicht schriftlich gibt, müssen Sie die Böden nicht neu machen. Die LEG allerdings auch nicht.

    Das die Wohnung nicht beziehbar ist bedeutet nicht zwangsläufig das sie unbewohnbar ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!