Beiträge von Berny

    Hallo zwiebelein,

    an Betriebskosten hast die im MV vereinbarte Summe solange zu zahlen, bis die erste BK-Abrechnung kommt. Anhand derer Daten ist dann die neue monatliche Vorauszahlung zu ermitteln (§ 560 (4) BGB).
    Die Mietsache darf der VM oder sonstwer nur mit Deiner Erlaubnis betreten, Tipp: Türschliesszylinder austauschen.
    Der VM hat für die funktionierende Gasversorgung zu sorgen. Sollte der Ofen Teil der Mietsache sein, muss dieser auch funktionieren (§ 535 BGB). Sollte der Ofen Dir gehören, bist Du für ihn zuständig und verantwortlich.

    niemehrvermieten (verstehe schon, dass manche so argumentieren...) - aber man/frau lernt ja (hfftl. noch hinzu):

    "Sie ist erst im September eingezogen und die erste Miete kam schon ein paar Tage zu spät."
    - Kann bei der ersten Miete passieren.

    "Für die Kaution haben wir mündlich vereinbart, dass sie diese in drei Raten zahlen kann."
    - Ist eine Kaution (in welcher Höhe im Verhältnis zur Nettomiete?) mietvertraglich vereinbart?

    "Die erste Rate kam zusammen mit der zu spät überwiesenen Miete und statt 240€ hat sie mir nur 200€ überwiesen."
    - Hat sie Dir ihr Verhalten erklärt?

    "Diesen Monat ist noch immer kein Geld auf meinem Konto eingegangen, deshalb hat mir mein Anwalt geraten sie wegen der unpünktlichen Zahlungen abzumahnen."
    - ... und bei Fortsetzung des vertragswidrigen Verhaltens die Kündigung androhen.

    "Sollte die Miete nächsten Monat wieder nicht zum 3. Werktag auf meinem Konto sein, soll ihr fristlos gekündigt werden (wurde auch in der Abmahnung angedroht)."
    - In diesem Falle der 06.11.2013.

    "Diesem Mein Anwalt ist zuversichtlich, dass sie dann auszieht aber ich habe Sorge, dass sie es auf eine Räumungsklage ankommen lässt und ich dann verliere."
    - Ich nehme an, dass Dein RA kündigen wird und einer Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen wird.

    "Der Richter könnte zu ihren Gunsten ..."
    - Bleib' zuversichtlich und versuche daraus zu lernen...:cool:

    BGB § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
    (1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und ...


    Dann genügt es doch eigentlich, um Mieter's Rechtsposition deutlich zu machen, wenn er schreibt: "Ich widerspreche der Kündigung unter Verweis auf § 574 BGB."


    Und zwar wurde ein Mündlicher Untermietvertrag mit einer Pauschale von 285 für Zimmer und Nebenkosten vereinbart.
    Nach dem man ausgezogen ist, verlang der Hauptmieter der Wohnung nun Geld für weitere Nebenkosten GEZ etc..
    Nach meinem Verständnis einer Pauschalmiete ist dies nicht rechtens.


    Pauschal ist pauschal und schliesst Extraforderungen aus.
    Ich "liebe" mündliche Verträge...:mad:

    im Bad,ist unter dem Waschbecken ein Rostschaden an der Wasserleitung aufgetreten,Wasser tritt da bereits aus,Waschbecken ist nicht mehr benutzbar !
    Vermieter ist jetzt informiert,was ist zu beachten im weiteren Verlauf ??
    Zählt sowas unter die Kleinreparaturklausel ?


    Nein. Das ist einzig und allein VM-Sache.
    Falls Abflussrohr: Der VM sollte das Metallrohr gegen ein Kunststoffrohr auswechseln und vorsichtshalber noch mit Kabelbindern fixieren (Erfahrungssache...) Kosten belaufen sich auf unter 10€.
    Falls Zulauf: Rohr auswechseln, notfalls die ganze Armatur.

    der-Mieter:

    "Warum werden in letzter Zeit eigentlich die Fragen so oft kommentiert, statt beantwortet?"
    - Schon mal darüber nachgedacht, dass es (beabsichtigte!) Trollpostings gibt?

    "Wo ist denn der Zähler von Wohnung B?"
    - Vielleicht in Wohnung A?

    "hat die andere Wohnung überhaupt einen eigenen Zähler?"
    - Das Leben ist hart...:p

    "was die Umstellung von Pauschale auf Abrechnung betrifft: Hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Für die übrigen Nebenkosten (so auch Wasser/Abwasser) kann man durchaus eine Pauschale vereinbaren."
    - Nein, eben nicht: Entweder nach Mietflächenanteil vom Gesamthaus ODER beim Vorhandensein von geeichten Zählern für alle Mieteinheiten nach Verbräuchen.

    erich87:

    "Darf ein Eigentümer solche Bedingungen stellen?"
    - Dürfen kann er, jedoch müsst Ihr dem nicht folgen. https://www.google.de/#q=vermieter+verlangt+versicherung

    "Sind wir als Mieter verpflichtet seine Küche zu versichern?"
    - Als "Fachmann" müsste er wohl selbst Wege finden können, sein Eigentum zu versichern.

    "Der Eigentümer schreibt uns wöchentlich und ruft uns auch wöchentlich an um uns Druck zu machen bezüglich der Versischerung. Kann man sich irgendwie wehren dagegen?"
    - Ignorieren.

    Wer nix wird, wird Wirt.
    Wer garnix wird, wird Bahnhofswirt.
    Und ist auch dieses nicht gelungen, versucht er's mit Versicherungen.:rolleyes:

    hmmm, da bin ich wohl doch im falschen Forum gelandet. Dachte nicht, daß in einem Forum mit einem so hochtrabenden Namen doch ein gewisses Minderniveau herrscht.


    Das geht den Stammusern aber sehhhr zu Herzen. Mal seh'n, wer sich einen Strick nimmt ...:mad::eek:

    PS: Der Titel "Wasserzähler in fremder Wohnung" wäre ja auch unzutreffend, da Du ja Deinen Zähler, der Deinen Verbrauch registriert, regelmäßig sobald Du das willst, kontrollieren können willst .... *kopfklatsch*

    Vieken Dank, du hast mir sehr geholfen. Ich war vor einiger Zeit bei einen Anwalt ,da ging es um die Nebenkostenabrechnung und da mein Vermieter mir die Wohnung kündigen wollte. Natürlich habe ich dann im endeffekt die Nebenkostenabrechnung doch getragen,aber durch den Hinweis meines Anwaltes,das ich bei Auszug nur besenrein die Wohnung übergeben muss,hatte ich das auch getan. Mein Vermieter bestritt das und meinte laut Mietvertrag muss ich die wände streichen und ich kann gern nochmal zum Anwalt gehen. Habe deshalb nochmals um Rat gesucht ,ob ich richtig gehandelt habe. Jetzt kann ich beruhigt weiter sehen ,was mein Vermieter sich noch ausdenkt und wie er weiter gegen mich vorgeht.
    lg sylvi


    Du lässt es uns sicherlich wissen...:)

    Vielleicht machst du einfach mal präzise Angabe, wann, was, wie u.s.w. Ansonsten verlier ich auch die Lust dir die Würmer einzeln aus der Nase zu ziehn. Das soll dann ein Anwalt machen, denn der bekommt Geld dafür.


    Das wollte ich eigentlich bereits in meinem ersten Posting geschrieben haben...

    sylvi:

    "Der Mieter verpflichtet sich,waehrend der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen .... Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken sowie Neuanbringen von Raufasertapeten und Streichen der Türen 5 Jahre
    Fuer Arbeiten in küchen,Wohnküchen,Waschräumen,WC,Bädern und dgl mit starker Dampfabwicklung verkürzen sich die Fristen um 2 Jahren."
    - Fristenplänne wurden vom BGH gekippt. Ein Fristenplan verbunden mit vorgeschriebener endrenovierung wäre doppelt gemoppelt und gilt also nicht.

    abakus:

    "Habe ich das Recht, meinen Zähler, der meinen Verbrauch registriert, regelmäßig sobald ich das will zu kontrollieren? D.h. müßte der Mieter im EG mir jederzeit Zutritt gewähren, damit ich meinen lfd. Verbrauch kontrollieren kann?"
    - Latürnich ja. Die allgemeinen Besuchszeiten (täglich 23:30 bis 23:50) wären aber einzuhalten...:cool:

    "Darf der Vermieter, so wie sagt, die Kosten des Zählereinbaues und insbesondere auch dann die Kosten der Zählerablesung von mir als Mieter verlangen, falls ich darauf bestehe, meinen Zähler in meiner Wohnung zu haben?"
    - Ja.

    Hallo Quenya,

    solche unsäglichen Romane erfreuen uns User immer wieder...:mad:

    Falls 12 Monate Kündigungsausschluss vereinbart wurde, dann ist das eben so. Danach Kdg. vierteljährlich.
    Der VM müsste nach Aufforderung unverzüglich den Schlüssel aushändigen. Besser wäre jedoch, wenn die Mieter den Schliesszylinder austauscht und bei Mietende wieder zurücktauscht.
    Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein Amtsarzt die Unbewohnbarkeit der Mietsache bescheinigt.

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