Beiträge von Berny

    Und jetzt nochmal die ganz Dummen wie mich: Kann ich eine detailierte Betriebskostenabrechnung einfordern? :D
    Man man man.... man könnte wirklich meines ich hätte meine erste Wohnung bezogen, dabei ist es doch schon die dritte :/


    Gib' die Hoffnung nicht auf: Auch Du kannst, wenn Du willst, noch hinzulernen, sogar auch leichter zu verstehende Rechtschreibung.:cool:

    Mein ehemaliger Vermieter möchte die gesamte Mietkaution einbehalten (ca 1200€) da in einem Zimmer zwei ca 2mm große Löcher im Laminat sind.
    Ist das rechtens oder zählt sowas zur normalen "Bodenabnutzung" ?


    Wohl kaum.
    Wie kamen die Löcher dort hinein?
    Selbstreparatur war nicht möglich?
    War dieser Schaden versteckt?
    Wann endete das Mietverhältnis?
    Wann kam die Reklamation vom VM?

    Hallo Berny,
    genau der Heizkörper ist größer als die anderen
    Grüße Andrea


    Dann würde ich nach Pi * Daumen / Augenmass evaluieren, ob die "kW"-Werte in etwa den Grössen der einzelnen HK entsprechen könnten. Auch mal mit den früheren Werten vergleichen. Sollte es sch bei dem beanstandeten HK tatsächlich um einen Ausreisserwert handeln, die dem VM schriftlich mitteilen. Es kann ja in der Tat die händische Berechnung in der Providerfirma falsch gemacht worden sein. Der HeizkAbr. würde ich zunächst einmal mit dieser Begründung widersprechen.

    Dani86:

    "Seid anfang Juli sanieren mein Mann und ich ein Haus,"
    - Hierüber gibt es sicherlich einen Dienstleistungsvertrag?

    "Wir sind leider immer noch nicht fertig, da zuerst der Mietvertrag wochenlang auf sich warten ließ und bei diversen Dingen die Absprache mit dem Vermieter fehlte."
    - Und Euch ist nichts aufgefallen ... ?

    "Es sind 2 Brüder die unsere Vermieter sind. Sie haben einen Kredit von 15.000 Euro aufgenomme um dieses Haus ( Bj. 1950) zu "modernisieren"."
    - Ist für Euch Mieter eigentlich uninteressant. Wichtig ist, dass Ihr einen MV + Übergabeprotokoll habt, worin sämtliche Vereinbarungen nachzulesen sind bzw. sein sollten.

    "In Absprache mit den Vermietern, machen wir alles in eigenregie ( also nur Materialkosten für Vermieter). Neue Fenster, kompl. neue Elektrik im Haus wurden vom Frimen erledigt. So, nun war es so weit, das Badezimmer wurde in angriff genommen. Da es aber mangels passender Raumaufteilung so gemacht wurde, das mit Absprache das Bad in einen anderen Raum verlegt wurde und somit auch kompl. neue Leitungen etc. verlegt wurden u.a. im gesammten Haus die oberliegenden Heizungsleitungen unter Putz gesetzt wurden,..."
    - Absprache, Absprache, aber keine schriftlichen Vereinbarungen...

    "Mein Mann ( gelernter Heizungsbauer) und mein Bruder ebenfals gelernter Heizungsbauer...haben im Keller da wo die Heizung steht, die Heizung um 90grad gedreht da die leitungen zuvor kreuz und quer um heizung und alles rum geschweisst waren. Laut beiden ein absolut gefährlicher und nicht fachgerechter zustand. Also behoben sie dies ohne Absprache mit Vermietern. Jetzt machen die Vermieter riesen Theater, dass das unnötig war und das da auf irgend einem ding die blombe fehlen würde"
    - Und so weiter, es lebe der Basar...

    "Dazu sagten sie uns eindringlich, das wir auf garkeinen Fall die BEW benachrichtigen dürfen um uns dort anzumelden."
    - Nun wird es NOCH deutlicher...:eek:

    "Jetzt sitzen wir hier, OHNE laufende Heizung und frieren. MIT KLEINKIND!!!!
    Vermieter geht nicht ans Telefon, antwortet auf keine Mails oder sms. Ich bin verzweifelt!!!!
    Was kann ich tun,...???? Offiziell wohnen wir ab dem 1. Nov. hier. Vermieter waren mit Einzugstermin am 26.10. einverstanden. Seid 2 Wochen gehen sie nicht mehr ans Telefon und alles!!!!"
    - "und alles..." und Ihr habt noch nichts be-/gemerkt...?

    "Wie kann es weiter gehen??? War die Handlung meines Mannes und meines Bruders so falsch???"
    - Lass' das einen Richter entscheiden...

    "Schließlich haben sie mit ihrem Gesellenbrief sowas wie eine Sorgfalspflicht, wenn sie sowas sehen, wie diese Heizung.
    Muss dazu sagen, das die Heizung mit Gas betrieben wird und auch schon wärend wir hier saniert haben, der Gashahn undicht war."
    - Ihr müsst bei Anmieteung dieser Ruine wohl schon recht leidensfähig oder -willig gewesen sein. Zumindest Euer Kleinkind tut mir leid.

    § 580
    Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
    Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

    Außerordentlich bedeutet das auch noch nach dem 3. Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden kann.


    ... worüber ich mir nach wie vor nicht sicher bin.

    Hallo Christian,
    ich würde dem Vermieter ein Einwurfeinschreiben schicken: Darauf den bisherigen Verlauf tabellarisch mit Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, durchgeführte Aktionen etc. schildern; darauf hinweisen, dass die Schadenstelle mglw. immer noch undicht ist und ihn auffordern, den vertragsgerechten Zustand der Mietsache schnellstmöglich wieder herzustellen, um weitere Gebäudeschäden und auch Mietminderungen zu vermeiden.

    Hallo Elefantchen,

    es kommt immer darauf an, wer mit wem ein Vertragsverhältnis hat. Demnach bist Du dem VM gar keine Erklärung schuldig. Falls Du in dem Haus einen Schaden verursachst, ist Dein Freund "dran", denn er haftet für seine Besucher.
    Ob (D)eine Haftpflichtversicherung evtl. einspringt, ist hier nicht zu klären.
    Wenn der Aufpasservermieter Dich nochmals anspricht, möchte er sich doch bitte schriftlich an seinen Vertragspartner=Mieter wenden.

    anoon_

    "Zur Abrechnung 2013 wurde garnicht reagiert."
    - Das war auch "richtig" so.:rolleyes:

    "... das Haus selber ist auch in einem desolaten Zustand, um es mal milde auszudrücken."
    - ... aber Du hast Dich ja in vollem Bewusstsein dort eingemietet...

    "Lediglich einen Putzservice haben wir. Zwar keine wirklich tolle Reinigungsfirma die da ab und an, wie ihr gerade lustig ist mal den Hausflur putzt, aber immer hin."
    - Ich würde darüber Protokoll führen.

    "Ich hoffe nichts vergessen zuhaben und wünsche noch einen angenehmen Restsonntag :b "
    - Danke, gleichfalls; die restlichen zwölf Minuten schaffen wir auch noch...:rolleyes:

    Kündigen können Sie die Wohnung jetzt im Oktober zum 31.12.2013
    Rechtliche Grundlage BGB § 580


    Ähem..., zum 31.01.2014.
    Auszahlung der Kaution dann, wenn keine Forderungen des VM mehr zu erwarten sind. Der VM könnte jedoch Vorlage eines Erbscheins verlangen.
    -
    Mein Beileid dem Fragesteller.

    froggy667:

    "... nur damit ich das richtig verstehe: NK können erhöht werden, aber dafür muss eine BK-Abrechnung vorliegen."
    - Richtig, genauer: die monatllichen Betriebskostenvorauszahlungen.

    "Einfach nach 2 Monaten sagen, dass man jetzt doch mehr Geld überwiesen haben möchte geht nicht!"
    - Richtig.

    "Was wenn generell keine BK-Abrechnung gemacht wird?"
    - könnte der VM (bei mir) auch keine Vz. berechnen.

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