nachträgliche Nebenkostenerhöhnung - Möglichkeiten

  • Hallo zusammen,

    folgenden Fall möchte ich gerne zur Debatte stellen:

    Mieter A bezog ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (grosses Haus/5 Bewohner) mit einer vereinbarten Miete incl. Nebenkosten (Tel/Internet/Strom). Der Mietvertrag wurde im gegenseitigen Einvernehmen mündlich über die Anmietung von 1 Zimmer mit Gemeinschaftsbad und -küche geschlossen.

    Vermieter V hat den Mieter vor Einzug darauf aufmerksam gemacht, dass zzgl. Kosten für Öl und Holz fällig werden, aber dass nur der Eigenverbrauch geleistet werden muss. 6 Wochen nach Einzug von Mieter A ist Vermieter V eingefallen, dass weitere Nebenkosten (Öl/ca. 10% vom bisherigen Mietpreis) anfallen und der Mieter diese jetzt monatlich bezahlen soll.

    Da Mieter A vor Einzug den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass er genau wissen will, wieviel das Zimmer im Endeffekt kostet, wg beschränkter Geldmittel und weil das Zimmer hauptsächlich als Meldeadresse und "Habseligkeiten-Lager" dient, ist Mieter A jetzt nicht bereit die höheren Kosten zu tragen. Mieter A hält sich kaum in dem Zimmer auf und hätte das Zimmer nicht gemietet, wenn die Kostenlage von vornherein klar gewesen wäre.

    Mieter A hatte vor Einzug ein anderes Zimmer in Aussicht, das günstiger gewesen wäre und bei dem auch alle NK im Mietpreis enthalten waren. Darüber hat er Vermieter V auch informiert.

    Vermieter V droht Mieter A jetzt mit der Kündigung, weil dieser sich weigert die höheren Nebenkosten zu tragen! Mieter A würden durch einen weiteren Umzug zzgl. Kosten entstehen, die er momentan nicht leisten kann und nicht möchte, denn wäre Vermieter V gleich ehrlich gewesen wäre der Mietvertrag nicht entstanden und Mieter A somit nicht eingezogen. Mieter A hätte sich dann für das andere Zimmer entschieden.

    Welche Möglichkeiten hat Mieter A?

    Vielen Dank

  • Zitat

    wurde im gegenseitigen Einvernehmen mündlich über die Anmietung von 1 Zimmer

    Und da wirds lustig. Wie will Mieter A auf den Euro genau beweisen, welche Kosten auf ihn zukommen.

    Zitat

    Mieter A hatte vor Einzug ein anderes Zimmer in Aussicht, das günstiger gewesen wäre und bei dem auch alle NK im Mietpreis enthalten waren. Darüber hat er Vermieter V auch informiert.

    Diese Information ist so unnötig wie ein Kropf.

  • Und da wirds lustig. Wie will Mieter A auf den Euro genau beweisen, welche Kosten auf ihn zukommen.


    Diese Information ist so unnötig wie ein Kropf.

    :confused: ... dein Post wohl auch...

  • Hallo froggy667,

    WGs, mündliche Mietverträge, nicht nachvollziehbare bzw. beweisbare Vereinbarungen und Basargehabe etc. lesen wir hier fast täglich...:mad:

  • Hallo Berny,

    die Forumsproblematik ist mir bewusst und bekannt. Das ist ja in allen Foren so oder so ähnlich.

    Mir gehts darum ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die es dem Vermieter erlaubt nachträglich die Nebenkosten zu erhöhen? Die zuerst vereinbarte Miete wurde ja bezahlt und angenommen und somit ist doch auch der Vertrag gültig?!? Kann dann nachträglich eine Erhöhung vorgenommen werden?

  • Mir gehts darum ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die es dem Vermieter erlaubt nachträglich die Nebenkosten zu erhöhen?
    Kann dann nachträglich eine Erhöhung vorgenommen werden?


    Betriebskostenvorauszahlungen sind regelmässig nach einer erfolgten BK-Abrechnung anzupassen (Jahresbetrag / 12, dann leicht aufrunden).

  • ok... nur damit ich das richtig verstehe:

    NK können erhöht werden, aber dafür muss eine BK-Abrechnung vorliegen. Einfach nach 2 Monaten sagen, dass man jetzt doch mehr Geld überwiesen haben möchte geht nicht!

    Was wenn generell keine BK-Abrechnung gemacht wird?

  • froggy667:

    "... nur damit ich das richtig verstehe: NK können erhöht werden, aber dafür muss eine BK-Abrechnung vorliegen."
    - Richtig, genauer: die monatllichen Betriebskostenvorauszahlungen.

    "Einfach nach 2 Monaten sagen, dass man jetzt doch mehr Geld überwiesen haben möchte geht nicht!"
    - Richtig.

    "Was wenn generell keine BK-Abrechnung gemacht wird?"
    - könnte der VM (bei mir) auch keine Vz. berechnen.

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