Beiträge von Berny

    Es handelt sich also um ein EFH mit Anbau, also zwei Mietparteien.
    Hier wären demnach drei Zähler vonnöten, ich sehe jedoch nur zwei. Und diese zwei erscheinen mir vergleichsweise recht "seltsam":

    Ist der linke ein Drehstromzähler für das Haupthaus mit drei Hauptsicherungen und zwölf Untersicherungen?

    Ist der rechte (Eurer) ein Drehstromzähler für den Anbau mit drei Hauptsicherungen und ohne Untersicherungen? Sind die Untersicherungen irgendwo anders angebracht? Die Heizung ist wohl offensichtlich auch hieran angeschlossen: "toll".
    Und wo ist die Sicherung für den Allgemeinstrom des Hauses...?

    Die Anlage müsste dringend von einem Fachmann überprüft werden!

    In meinem 5er-MFH beträgt der Stromverbrauch jährlich für Allgemein + Heizung rund 550 kWh, mal so für Dich zum Vergleich.

    Locke123:

    "Und irgendwo ist es für mich auch einfach ne Prinzipsache."
    - Aus Prinzip sind schon Millionen von Menschen gestorben.

    "Ich hab ein halbes Jahr darauf warten müssen, dass mir die Heizung im Schlafzimmer repariert wurde - und es war ein verdammt langes und kaltes frühjahr. Genau so lange hab ich auf die Reparatur der defekten Balkontürgewartet, die sich mühelos von außen öffnen ließ und bei Wind regelmäßig halbseitig ausgeankert ist.
    An Badezimmer, Heizkörpern, Fenstern, Durchlauferhitzer wurde seit der Errichtung irgendwann in den 60ern nichts mehr gemacht... Und dann muss man trotzdem erst mit mietminderung drohen, wenn etwas kaputt ist, denn vorher ist denen alles egal da passiert nichts.
    Aber das is vermutlich ein anderes Thema..."
    - "anderes Thema"... hätteste hier ruhig schon früher bringen können. Lies' Dir mal §§ 535+536 BGB durch.

    Ich würde sagen, dass man als Mieter durchaus das Recht dazu hat, mehr Schlüssel zu bekommen.
    In den meißten Fällen, kann man die im Baumarkt, Schlüsselecke im Supermarkt etc. selbst nachmachen lassen.
    Bei einer Schließanlage muss man sich natürlich an den Vermieter wenden.
    Das Recht auf zusätzliche Schlüssel zu haben, bedeutet aber nicht, dass es diese Gratis gibt. Die Kosten trägt in jedem Fall der Mieter.


    Du sagst es.:o

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung ja bekommen, jedoch ist Sie nicht nachvollziehbar...


    Ach ja...
    Dann würde ich beim VM die Originalbelege einsehen und die Abrechnung mir erklären lassen. Notfalls sie von einem Spezi überprüfen lassen und bei unstimmigen Posten Widerspruch einlegen und Begleichung erst nach Klärung zusagen.

    Hallo klababa,

    Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein Mietvertragspartner und sonst niemand.
    Dieser schuldet Dir die Betriebskostenabrechnung. Für die BK-Abrechnung für das Kj. 2012 hat er noch bis zum 31.12.2013 Zeit. Danach kann er keine Nachzahlungen mehr von Dir verlangen (es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten).

    ich wohne in ein Mehrfamilienhaus das renoviert wurde. Heizung ,Fasade, Fußboden (Laminat) .
    In der Wohnung über mir sind neue Mieter eingezogen, wir haben das problem , das wir fast jedes
    geräusch von oben hören, Staubsauger, Laufschritte usw.

    Muss der Vermieder die Geräuschbelästigung abstellen, da wir erfahren haben das keine Schrittschalldämmung eingebaut wurde.


    Hallo Harald,
    hast Du mit dem Vermieter schon mal einen Ortstermin gehabt - OHNE dass Euer Obermieter informiert war?

    Eine weitere Frage zu diesen Thema: Die Mietkaution wurde in meinen Bausparvertrag eingezahlt. Dort musste ich eine Abtrittserklärung unterschreiben.
    Besteht die Möglichkeit den Vermieter den Anspruch zu verweigern, da die Forderungen und Androhnung offenbar nichtig sind.


    Da bin ich überfragt. Vielleicht weiiss die Bauspasskasse da etwas mehr?
    Deren Aufgabe wird es wohl schlechthin nicht sein können, die Berechtigung der Ansprüche zu beurteilen.

    Ist auch meine Meinung nur besteht die Frage wie ich Mein Recht geltend mache. Da der Vermieter nicht einsichtig ist.
    Ich vermute der letze Weg wird sein einen Anwalt zu beauftragen nur hätte ich gerne diese Kosten gespart.


    Du benötigst erst dann Rechtsbeistand, wenn schriftlich eine (finanzielle) Forderung an Dich herangetragen wird. Bis jetzt verbreitet der VM nur heisse Luft, meiner bescheidenen Meinung nach.
    Da die Abnahme problemlos verlief und der Abnehmende die Schlüssel in Empfang nahm, war es das.

    habe mich jetzt beim Mietverein angemeldet und über die Telefonische Auskunft gesagt bekommen das ich die Reinigungskosten zu tragen habe da die Klausel eine individuelle Klausel ist . Ich sollte sie doch unter Vorbehalt bezahlen und den Rest wird man an meinem Termin am 11. bei denen im Haus feststellen .
    1. Ist das wirklich wahr das diese Individuelle Klausel jetzt alles außer Kraft setzt ?
    2. Sprich er darf einfach eine Firma beauftragen etc?


    1. In der Tendenz: Ja.
    2. Wenn Du zu dier Leistung verpflichtet warst UND erfolglos aufgefordert warst, sie zu erbringen: Ja.

    Hallo Patty90,

    im Anhang finde ich nur den (Allerwelts-) § 8.

    "Durch das beseitigen der Dübellöcher ist an einigen Stellen ein geringer Farbunterschied zu erkennen."
    - Sind normal und Ergebnis von bestimmungsgemässen Gebrauch und somit nicht zu beanstanden.

    "Die Wohnungsübergabe wurde von einer externen Person übernommen. Auf dem Übergabeprotokoll wurde vermerkt das es Farbunterschiede an den Wänden gibt."
    - ... aber nicht, ob bzw. dass Du diese noch zu beseitigen hättest...?

    "Die Person nahm mir die Schlüssel ab und hatte keine Beanstandung."
    - Das war's, und Du bist 'raus aus dem Schneider.

    "2 Tage später erhielt ich von meinem Vermieter eine Nachbesserungsaufforderung wo vermerkt wurde das ich die Renovierung übernehmen sollte und mir den Schlüssel nochmals abholen soll."
    - Wunschdenken.

    "Da die Wohnng in einem Top Zustand ist und der Farbunterschied nur von entfernen der Dübellöcher entstanden ist sehe ich keine Notwendigkeit eine Renovoierung durchzuführen."
    - Richtig.

    "Dies habe ich auch den Vermieter mitgeteilt der sich aber auf die Kündigungsbestätigung beruft wo Vermerkt wurde das ich falls fällig die Wohnng fachgerecht renovieren müsste."
    - Sehr spassig, sich auf seine eigenen Wunschvorstellungen zu besziehen...

    "Laut meiner Einschätzung kann der Vermieter sich nur auf den Mietvertrag berufen."
    - Du sagtst es.

    "Die Wohnung war Erstbezug und somit Renoviert."
    - "Somit" ist nicht konkludent. Im MV gibt es offensichtlich keine Bestimmung, in der der Wohnungszustand genau beschrieben ist UND dass die Mietsache so entsprechend wieder zurückzugeben ist. Somit genügen besenrein und ohne Beschädigungen.

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