Hallo Patty90,
im Anhang finde ich nur den (Allerwelts-) § 8.
"Durch das beseitigen der Dübellöcher ist an einigen Stellen ein geringer Farbunterschied zu erkennen."
- Sind normal und Ergebnis von bestimmungsgemässen Gebrauch und somit nicht zu beanstanden.
"Die Wohnungsübergabe wurde von einer externen Person übernommen. Auf dem Übergabeprotokoll wurde vermerkt das es Farbunterschiede an den Wänden gibt."
- ... aber nicht, ob bzw. dass Du diese noch zu beseitigen hättest...?
"Die Person nahm mir die Schlüssel ab und hatte keine Beanstandung."
- Das war's, und Du bist 'raus aus dem Schneider.
"2 Tage später erhielt ich von meinem Vermieter eine Nachbesserungsaufforderung wo vermerkt wurde das ich die Renovierung übernehmen sollte und mir den Schlüssel nochmals abholen soll."
- Wunschdenken.
"Da die Wohnng in einem Top Zustand ist und der Farbunterschied nur von entfernen der Dübellöcher entstanden ist sehe ich keine Notwendigkeit eine Renovoierung durchzuführen."
- Richtig.
"Dies habe ich auch den Vermieter mitgeteilt der sich aber auf die Kündigungsbestätigung beruft wo Vermerkt wurde das ich falls fällig die Wohnng fachgerecht renovieren müsste."
- Sehr spassig, sich auf seine eigenen Wunschvorstellungen zu besziehen...
"Laut meiner Einschätzung kann der Vermieter sich nur auf den Mietvertrag berufen."
- Du sagtst es.
"Die Wohnung war Erstbezug und somit Renoviert."
- "Somit" ist nicht konkludent. Im MV gibt es offensichtlich keine Bestimmung, in der der Wohnungszustand genau beschrieben ist UND dass die Mietsache so entsprechend wieder zurückzugeben ist. Somit genügen besenrein und ohne Beschädigungen.