Übernahme Kosten für Zweit/Dritt-Schlüssel

  • Hallo zusammen,

    ich versuche mich mal kurz zu fassen.

    Ich wohne derzeit noch alleine mit meinem Hund in einer kleinen Mietwohnung.
    Unter der Woche während ich arbeiten bin geht meine Mutter mit dem Hund raus - und braucht dafür logischerweise einen Schlüssel :o
    Mit meinem Schlüssel zusammen hätten wir dann schon mal zwei.

    Dies entspricht, nachdem ich mich zuerst durch das Google-Universum gewühlt habe, genau dem Soll an Schlüsseln, die mir seitens des Vermieters zur Verfügung gestellt werden muss.

    Nun soll aber auch mein Freund, der regelmäßig vor verschlossener Türe steht, einen Schlüssel bekommen... doch leider existieren wohl nur diese beiden.
    Meiner Mutter kann ich den zweiten Schlüssel auch nicht abnehmen, weil sie nunmal regelmäßig Zugang zur Wohnung benötigt und auch für den Notfall (wenn ich arbeiten, auf Tagungen, Messen,... bin) ihre Nummer bei den Nachbarn hinterlegt ist.

    Jetzt hätte ich gern ein drittes Paar Schlüssel (für Wohnung und Haustür). Das kann ich haben, müsste ich mir lt. Vermieter bzw. dessen Assistentin aber auf eigene Kosten nachmachen lassen....

    Wäre es nur der Wohnungsschlüssel, wäre ich ja vielleicht noch bereit die Kosten zu übernehmen, aber für die Haustür wird ein weiterer Schlüssel benötigt...
    Ich bin im Internet immer wieder darauf gestoßen, dass auch Dritte das Recht auf einen Schlüssel haben, wenn es einen Grund gibt (oft erwähnt im Zusammenhang mit Babysittern usw.)
    Die Frage, wer in so einem Fall für die Kosten der Schlüssel aufkommen muss, wurde hier aber nie explizit geklärt.


    Wie ist hier denn die Rechtslage?

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Locke123 (30. Oktober 2013 um 17:07)

  • Ich bin im Internet immer wieder darauf gestoßen, dass auch Dritte das Recht auf einen Schlüssel haben, wenn es einen Grund gibt (oft erwähnt im Zusammenhang mit Babysittern usw.)

    Da werden Sie mir gleich mal den Link dazu nennen.

    Sie haben ein Recht auf 2 Wohnungsschlüssel und ebenfalls 2 Haustürschlüssel.

    Weiterer Schlüsselbedarf muss Ihnen der Vermieter nicht zur Verfügung stellen. Diese haben Sie auf eigene Kosten anzufertigen und beim Auszug dem Vermieter zu übergeben oder in seiner Gegenwart unbrauchbar zu machen. Auf keinen Fall dürfen Sie die selbst nachgemachten Schlüssel behalten.

  • [I]

    Sie haben ein Recht auf 2 Wohnungsschlüssel und ebenfalls 2 Haustürschlüssel.

    Richtig 2 Sätze Schlüssel bei einem Singlehaushalt. Bei mehreren Bewohnern zusätzlich für jeden weiteren Bewohner einen weiteren Satz, also bei 2 Personen 3 Sätze.

    Weitere Schlüssel können Sie verlangen, müssen diese aber auf eigene Rechnung anfertigen lassen. Und nicht vergessen dem VM die Anzahl der nachgemachten Schlüssel mitteilen.

  • Aber sicher doch - ich zitiere sogar...

    Zitat

    *
    Wie viele Schlüsselsätze einem Mieter zustehen, variiert je nach Anzahl der Bewohner (LG Berlin GE 85, 1259). Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass der Mieter für seine Wohnungstür zusätzlich Schlüssel beantragen kann. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, damit die Putzhilfe, der Babysitter oder der Untermieter jederzeit freien Zutritt zur Wohnung haben. Will der Mieter darüber hinaus Schlüssel anfertigen lassen, muss er die Kosten dafür übernehmen und den Vermieter darüber informieren.

    Deutscher Mieterbund e.V.


    Übrigens entscheide ich noch slbst, was mir mein Freund wert ist und was nicht... ;)
    Denn es wird wohl nicht bei 5 Euro bleiben, da in der Haustür ein Sicherheitsschloss verbaut wurde.
    Trotzdem voerst danke bis hierher :o

  • Dann muss mein Freund eben frieren bis er einzieht ;)


    Damit der arme Kerl nicht weiterhin vor verschlossener Haustür frieren muss, sollteste mir schnellstmöglich Deine Bankverbindung mitteilen, damit ich Dir 14 Euronen für zwei Schlüssel überweisen kann.

  • wenn es tatsächlich 14 Euro für die Schlüssel sein sollten werde ich mich bestimmt nicht anstellen.
    Und irgendwo ist es für mich auch einfach ne Prinzipsache.
    Ich hab ein halbes Jahr darauf warten müssen, dass mir die Heizung im Schlafzimmer repariert wurde - und es war ein verdammt langes und kaltes frühjahr. Genau so lange hab ich auf die Reparatur der defekten Balkontürgewartet, die sich mühelos von außen öffnen ließ und bei Wind regelmäßig halbseitig ausgeankert ist.
    An Badezimmer, Heizkörpern, Fenstern, Durchlauferhitzer wurde seit der Errichtung irgendwann in den 60ern nichts mehr gemacht... Und dann muss man trotzdem erst mit mietminderung drohen, wenn etwas kaputt ist, denn vorher ist denen alles egal da passiert nichts.

    Aber das is vermutlich ein anderes Thema...


    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Locke123 (31. Oktober 2013 um 06:51)

  • Ich würde sagen, dass man als Mieter durchaus das Recht dazu hat, mehr Schlüssel zu bekommen.
    In den meißten Fällen, kann man die im Baumarkt, Schlüsselecke im Supermarkt etc. selbst nachmachen lassen.
    Bei einer Schließanlage muss man sich natürlich an den Vermieter wenden.

    Das Recht auf zusätzliche Schlüssel zu haben, bedeutet aber nicht, dass es diese Gratis gibt. Die Kosten trägt in jedem Fall der Mieter.

  • Ich würde sagen, dass man als Mieter durchaus das Recht dazu hat, mehr Schlüssel zu bekommen.
    In den meißten Fällen, kann man die im Baumarkt, Schlüsselecke im Supermarkt etc. selbst nachmachen lassen.
    Bei einer Schließanlage muss man sich natürlich an den Vermieter wenden.
    Das Recht auf zusätzliche Schlüssel zu haben, bedeutet aber nicht, dass es diese Gratis gibt. Die Kosten trägt in jedem Fall der Mieter.


    Du sagst es.:o

  • Locke123:

    "Und irgendwo ist es für mich auch einfach ne Prinzipsache."
    - Aus Prinzip sind schon Millionen von Menschen gestorben.

    "Ich hab ein halbes Jahr darauf warten müssen, dass mir die Heizung im Schlafzimmer repariert wurde - und es war ein verdammt langes und kaltes frühjahr. Genau so lange hab ich auf die Reparatur der defekten Balkontürgewartet, die sich mühelos von außen öffnen ließ und bei Wind regelmäßig halbseitig ausgeankert ist.
    An Badezimmer, Heizkörpern, Fenstern, Durchlauferhitzer wurde seit der Errichtung irgendwann in den 60ern nichts mehr gemacht... Und dann muss man trotzdem erst mit mietminderung drohen, wenn etwas kaputt ist, denn vorher ist denen alles egal da passiert nichts.
    Aber das is vermutlich ein anderes Thema..."
    - "anderes Thema"... hätteste hier ruhig schon früher bringen können. Lies' Dir mal §§ 535+536 BGB durch.

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