Nachträglich Provision zurückverlangen?

  • Hi,
    wir hatten gerade eine Wohnungsabnahme und diese wurde nicht vom Vermieter durchgeführt sondern überraschenderweise von der Maklerin, die uns 2011 die Wohnung vermittelt hat. Der Vermieter war zwar anwesend, hat aber keinen relevanten Ton von sich gegeben. Ein eventueller Nachmieter war nicht anwesend.
    Ist dies nicht eine Verwaltungstätigkeit der Maklerin? Kann ich nun meine 2011 gezahlte Provision zurückfordern? War das durchführen der Wohnungsübergabe 2011 auch schon eine Verwalterische Aufgabe?

    Beste Grüße,
    estres

  • :D Danke für die Antwort. Nun verstehe ich den Krams glaub ich etwas besser... die juristerei ist auch immer ein stochern im nebel...


    ... überhaupt nicht. Kommt lediglich darauf an, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat.

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