Hallo WilliWllsWissen,
vorab: Gutheit ist Dummheit.
"Jedoch schrieb ich im Untermietvertrag, folgendes:
"Der Untermieter hat den Wunsch geäußert, seine eigenen Möbel zu verwenden, obwohl das Zimmer nur voll möbliert vermietet werden sollte. Als Entgegenkommen lagert der Hauptmieter die Möbel ein. Der Untermieter ist jedoch bei der Einlagerung und beim Abtransport behilflich und sagt auch seine Hilfe bei Beendigung des Mietverhältnisses für den Rücktransport zu."
- Das sind rechtsunverbindliche Absichtserklärungen.
"Gilt das Zimmer nun rechtlich als möbliert vermietet und hat somit die kürzere Kündigungsfrist Bestand? oder muss ich durch meine blöde Gutmütigkeit die Untermieterin nun noch 3 Monate (nach der gesetztlichen Kündigungsfrist) ertragen?"
- Letzteres.
"aus Ermangelung eines Kleiderschrankes lagert sie nun ihr Zeugs in den Gemeinschaftsräumen, das heisst im Gang, in der Küche, im Bad und auf dem Balkon. Die Umzugskartons lagern nun schon seit 6 Wochen auf dem Balkon. Bei Bitten das Zeugs doch woanders zu lagern bzw. zu entsorgen fängt sie gleich das Giften an"
- Hier wäre eine schriftliche nachweisliche Abmahnung vonnöten.
"das Schwerwiegendste, dass sie nicht wie vereinbart 2 Wochen vor Einzug die Kaution überwiesen hatte, sondern erst nach schriftlicher Aufforderung."
- Komisch - die Kaution (bzw. die erste Rate) ist regelmässig bei Übergabe der Mietsache fällig.
"Diese Überweisung hat sie aber dann sofort nach der Verbuchung wieder auf ihr Konto zurückbuchen lassen."
- Interessant - gibt es sowas?
"Die aktuelle Miete ist auch noch nicht überwiesen."
- Ach, heute, Sonntag, 03.11.? *kopfkratz*
"Habe ihr nun eine Kündigung betreffend möbliertem Zimmer geschrieben, welches sie am 15. 11. räumen muss. Sicherheitshalber hab ich noch beim Nichtzutreffen dieser kurzen Frist auf die gesetzliche Kündigungsfrist vermerkt."
- War clever, denn möblierte Zimmer könne nur bis zum 15. d.M. zum MonatsABLAUF gekündigt werden.
"Die Frist zur Überweisung der ausstehenden Kaution läuft nun auch bald aus."
- Welche Frist? Überrasche sie doch mit einem Mahnbescheid...
"(obwohl schriftlich fixierte Voraussetzung ein Dauerauftrag war)."
- Die Form der Mietezahlung kannste nicht verlangen.
"Kann ich ihr nun eine fristlose Kündigung ausstellen?"
- Weder ausstellen noch schriftlich aussprechen.
"Ein ehrlicher und super netter Nachmieter wartet schon auf das Zimmer, der sogar noch 200 Euro mehr im Monat zahlen würde."
- Ja klar, solche gibt's wie Sand am Meer. Wach' auf!!!