Beiträge von Berny

    In dem Duschbad gibt es allerdings nur eine Duschtasse, keine Duschverkleidung. Die Vermieter haben uns bei Übergabe der Wohnung gesagt, dass das Mietersache wäre und wir uns selbst darum kümmern müssen und auch selbst zahlen müssen.
    Ist das so korrekt?


    Das ist korrekt so. Ihr dürft sogar auf eigenes Risiko Dübellöcher bohren, um eine Stange für den Vorhang anzubringen. Beachtet bitte, dass dort elektrische und Wasserleitungen etc. liegen könnten!!!

    Hallo WilliWllsWissen,

    vorab: Gutheit ist Dummheit.

    "Jedoch schrieb ich im Untermietvertrag, folgendes:
    "Der Untermieter hat den Wunsch geäußert, seine eigenen Möbel zu verwenden, obwohl das Zimmer nur voll möbliert vermietet werden sollte. Als Entgegenkommen lagert der Hauptmieter die Möbel ein. Der Untermieter ist jedoch bei der Einlagerung und beim Abtransport behilflich und sagt auch seine Hilfe bei Beendigung des Mietverhältnisses für den Rücktransport zu."
    - Das sind rechtsunverbindliche Absichtserklärungen.

    "Gilt das Zimmer nun rechtlich als möbliert vermietet und hat somit die kürzere Kündigungsfrist Bestand? oder muss ich durch meine blöde Gutmütigkeit die Untermieterin nun noch 3 Monate (nach der gesetztlichen Kündigungsfrist) ertragen?"
    - Letzteres.

    "aus Ermangelung eines Kleiderschrankes lagert sie nun ihr Zeugs in den Gemeinschaftsräumen, das heisst im Gang, in der Küche, im Bad und auf dem Balkon. Die Umzugskartons lagern nun schon seit 6 Wochen auf dem Balkon. Bei Bitten das Zeugs doch woanders zu lagern bzw. zu entsorgen fängt sie gleich das Giften an"
    - Hier wäre eine schriftliche nachweisliche Abmahnung vonnöten.

    "das Schwerwiegendste, dass sie nicht wie vereinbart 2 Wochen vor Einzug die Kaution überwiesen hatte, sondern erst nach schriftlicher Aufforderung."
    - Komisch - die Kaution (bzw. die erste Rate) ist regelmässig bei Übergabe der Mietsache fällig.

    "Diese Überweisung hat sie aber dann sofort nach der Verbuchung wieder auf ihr Konto zurückbuchen lassen."
    - Interessant - gibt es sowas?

    "Die aktuelle Miete ist auch noch nicht überwiesen."
    - Ach, heute, Sonntag, 03.11.? *kopfkratz*

    "Habe ihr nun eine Kündigung betreffend möbliertem Zimmer geschrieben, welches sie am 15. 11. räumen muss. Sicherheitshalber hab ich noch beim Nichtzutreffen dieser kurzen Frist auf die gesetzliche Kündigungsfrist vermerkt."
    - War clever, denn möblierte Zimmer könne nur bis zum 15. d.M. zum MonatsABLAUF gekündigt werden.

    "Die Frist zur Überweisung der ausstehenden Kaution läuft nun auch bald aus."
    - Welche Frist? Überrasche sie doch mit einem Mahnbescheid...

    "(obwohl schriftlich fixierte Voraussetzung ein Dauerauftrag war)."
    - Die Form der Mietezahlung kannste nicht verlangen.

    "Kann ich ihr nun eine fristlose Kündigung ausstellen?"
    - Weder ausstellen noch schriftlich aussprechen.

    "Ein ehrlicher und super netter Nachmieter wartet schon auf das Zimmer, der sogar noch 200 Euro mehr im Monat zahlen würde."
    - Ja klar, solche gibt's wie Sand am Meer. Wach' auf!!!

    Hausbewohner:

    "Da die abgelesenen Werte teilweise falsch sind, wurde für die Berechnung der Heizkosten nach den Gradtagszahlen durchgeführt."
    - Völlig korrekt.

    "Dadurch sind für uns unrealistische Kosten entstanden, da wir in den 3 Monaten niemals so viel geheizt haben, ..."
    - Das sagt jeder Beschwerdeführer.

    "Außerdem hätte ich gerne gewusst ob wir ein Recht darauf haben, das Übergabeprotokoll der Vormieter einsehen zu können?"
    - Ihr nicht, höchstens ein Richter.

    "Ansonsten würde ich die Nachzahlung unter Vorbehalt an den Vermieter überweisen und ggf. eine Beratung bei einem Mieterverein in Anspruch nehmen."
    - Mach' das. M.E. hat der VM völlig korrekt gehandelt, und mit den 15% Rabatt seid Ihr gut bedient.

    Anni2303:

    "Genau aus dem Grund habe ich das ja in das Kündigungsschreiben geschrieben! Und ihn um seine Unterschrift gebeten.... er sagte mir dann das er mir das Schreiben UNTERSCHRIEBEN zukommen lässt..."
    - Das besagt garnichts. Bitte genau nachlesen: w.o. unterstrichen. Was einzig zählen würde, wenn er die Kündigung als solche zum ... anerkennen würde. Und das ist bis jetzt nicht geschehen, sondern nur herumgehampelt.

    "Mit heutigem Datum 31.10.13 erkenne ich den Eingang Ihres Kündigungsschreibens an."
    - Wie ich schon schrieb...

    "Um evtl. Leerstand des Gebäudes und somit Kosten für mich zu vermeiden stimme ich der Kündigung nur unter folgenden Bedingungen zu: -das ein Nachmieter der unseren Vorstellungen entspricht bereit steht. ......"
    - ... welchen er aber nicht akzeptieren muss.

    Anni:

    "Ja die beiden Klauseln stehen in unserem jetzt gültigen Mietvertrag .... - "Der Mietvertrag verlängert sich um je ein Jahr, wenn dieser nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Eine Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.""
    - Das ist typisch aus einem Gewerbemietvertrag, und damit ungültig.

    "Es ist doch so das er unsere Kündigung akzeptieren KANN oder eben NICHT, er tut aber nichts von beidem"
    - Muss er auch nicht.

    "er stellt die Bedingung das ein Nachmieter gefunden werden muss und die Kündigung nur dann anerkennt. Das kann doch nicht richtig sein????"
    - Doch...

    "Er hatte sich ja schon am Telefon damit einverstanden erklärt das wir aus dem Mietvertrag entlassen werden."
    - Entlassen werden oder werden KÖNNEN?

    "Wir können am Dienstag den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben...."
    - Sorry..., aber wen interessiert's?

    "Ich habe ihm auch mitgeteilt das wir die Kosten für Miete, Nebenkosten nicht mehr tragen können...."
    - Auch das muss ihn nicht interessieren.

    "Das Risiko ist doch ENORM für mich wenn er die Kündigung nicht akzeptiert!"
    - Antwort wie vor...

    "Er sagt weder nein noch ja. Soll heißen ich steh auf der Straße wenn ein Nachmieter gefunden wird oder ich unterschreibe Dienstag und trage das Risiko das ich doppelt Miete zahlen muss (falls kein Nachmieter gefunden wird) "
    - oder er ihn nicht akzeptiert.

    "Das kann es doch nicht sein, er muss doch sagen "ja ich akzeptiere" oder "nein ich akzeptiere nicht" so steh ich in der Schwebe und weiß nicht was Sache ist"
    - Er MUSS überhaupt nichts.

    "das kann doch so nicht korrekt sein per Gesetz ??"
    - Doch. To make the long story short: Wie Anita schon sagte, die gegenseitige Kündigungsverzichtsklausel gilt.

    Anni:

    ""der erste Mietvertrag musste erneuert werden weil mein Exmann noch mit drin stand!
    Also steht desweiteren in unserem Mietvertrag
    " Der Mietvertrag verlängert sich um je ein Jahr, wenn dieser nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Eine Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
    Mit diesem Vertrag wird der geschlossene Vertrag vom 11.05.2011 ungültig. "

    "§2 Mietzeit
    b) Befristeter Kündigungsausschuss. Das Mietverhätnis beginnt am 01.03.2012. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. DIE ORDENTLICHE Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 28.02.2015 für Mieter und Vermieter zulässig.""

    - Stehen also diese beiden Klauseln in Eurem jetzt gültigen Mietvertrag?

    Jko:

    "Mit dabei war ein Papier, in dem meine Frau und ich auf das Vorkaufsrecht an der Wohnung schriftlich verzichten sollen. Können wir dieses Papier bedenkenlos unterschreiben?"
    - Das wage ich nicht zuverlässig zu beantworten. Auf jeden Fall kann Euch bestenfalls ein rechtskräftiges Gerichtsurteil dazu zwingen, sowas zu unterschreiben. Im Mietvertrag dürfte sich solch eine Passage wohl nicht befinden.

    "Und wie läuft das mit der Kaution? Geht die vom jetztigen Vermieter direkt an die neue Vermieterin?"
    - Ja.

    Bitte um Erklärung, für mich ist der Wille der Vertragsschließenden klar erkennbar.


    Richtig, Willen der Vertragsparteien sind zu erkennen, aber nur die Willen:

    "Darlehensvertrag
    Darlehensgeber
    mir (Natürlich mit Namen, Adresse , und Personalausweisnummer)
    Darlehensnehmer
    Vermieter (mit Namen, ADresse und Personalasuweissnummer)"
    - Beruf bzw. Tätigkeit des DN sind uninteresssant, aber sei es drum...

    "Betrag 900€ (auch in Worten nochmal hingeschrieben)"
    - Das bedeutet garnichts, noch nicht mal, dass der DG dem DN ein Darlehn gibt. Ausserdem ist über die Geldübergabe ("Betrag erhalten")überhaupt nichts vermerkt, sodass der DN erklären kann, dass dies nur eine Idee bzw. Entwurf o.ä. war.

    "Rückzahlung: Bis Juli 2015"
    - Wie, wohin?

    "Unterschriften von Darlehensgeber und -nehmer mit Ort und Datum"
    - OK.

    WOW das klingt gut. Ja wenn der Vermieter Insolvenz anmelden sollte gucke ich in die Röhre und bekomme nix


    Bekommste auch so nicht, denn ich kann hieraus keinen schlüssigen nachvollziehbaren rechtssicheren Vertrag erkennen...:confused:

    Tazi:

    "Hatte ich ja gefragt, erhielt aber keine Antwort."
    - Und warst damit wohl zufrieden?!

    "Nachdem ich zwei Jahre dort gewohnt hatte wurden die Nebenkosten die das Haus betreffen durch 2,5 wohnungen geteilt (ausgebaute Wohnung im Dachgeschoss über mir ) Nachdem der Sohn des Vermieters dort ausgezogen war wurden die Nebenkosten nur durch 2 Wohneinheiten geteilt,"
    - War rechtswidrig, es waren nach wie vor 2,5 (eigentlich 3) Wohnungen in dem Haus, und deren Flächen zur Betriebskostenabrechnung heranzuziehen.

    "ich fragte nach, und erhielt die Antwort: Die Wohnung ist bereits finanziell abgeschrieben beim Finanzamt deshalb verursacht sie keine Kosten."
    - http://schumannsalat.files.wordpress.com/2012/04/tunprs…sack_reis01.jpg

    "Klar klingt es so das ich furchtbar dumm bin, allerdings war ich froh eine bezahlbare Wohnung mit drei Hunden und vier Katzen zu finden und das als berufstätige. ich war auf sie angewiesen. So langsam dämmert es mir das ich ganz schön über den Tisch gezogen worden bin."
    - Die Höflichkeit gebietet, dass ich dazu keine Stellung beziehe.

    kann man dann die Nachzahlung kürzen, wenn die Heizung kaputt war? Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?


    Ja, die Heizkostenverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Gesamtheizkosten um 15% zu kürzen, falls nicht vorschriftsgemäss abgerechnet wurde. Falls die Berechnung als solches rechtswidrig war (was hier der Fall zu sein scheint), dann sowieso; und bei einer fehlerhaften Heizungsanlage müsste man dann schon stärkeres Kaliber auffahren um den Betreiber zu ermuntern, die Anlage schnellstmöglich i.O. zu bringen (§ 535 BGB).

    xeviousbth:

    "im ersten Stock gibts noch eine Art Sicherungskasten."
    - Hätteste schon früher erwähnen sollen.

    "Die Sicherungen dort sind alle für uns."
    - Wohnst Du im Haupthaus oder im Anbau?

    "haben am Samstag einen Termin mit dem Vermieter. Mal sehen was der dazu sagt. Aber ich denke auch, dass hier dringend mal ein Fachmann drüber sehen sollte."
    - Kein Elektriker in Deinem Bekanntenkreis...?
    - Der rechte Zähler sieht mir etwas seltsam aus...: Ex-DDR? Altersangabe vorhanden?

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