Zählerstände falsch abgelesen -> Berechnung nach Gradtagszahlen zulässig?

  • Guten Abend,

    wir sind letztes Jahr in unsere Wohnung eingezogen und haben jetzt die Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten. Für den Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. sollen wir für die Heizkosten knapp 400€ nachzahlen. Gegen diese Nebenkostenabrechnung habe ich erst einmal beim Vermieter Widerspruch eingelegt und um eine Erklärung gebeten. Beim Einzug wurden im Übergabeprotokoll die Zählerstände von Warmwasser und Heizungen aufgeschrieben. Die Zählerstände wurden durch den Vermieter teilweise falsch aufgeschrieben. Die Fehler beim Ablesen sind nicht bei allen Heizkörpern aufgetreten. Uns sind die Fehler leider bei der Wohnungsübergabe nicht aufgefallen und wir haben das Übergabeprotokoll so unterschrieben. Die Heizkörper sind mit elektronischen Verbrauchsmessern ausgerüstet.

    Als Antwort auf meinen Widerspruch gab es von meinem Vermieter eine Entschuldigung und das Angebot, die Nachzahlung um 15% zu mindern. Da die abgelesenen Werte teilweise falsch sind, wurde für die Berechnung der Heizkosten nach den Gradtagszahlen durchgeführt. Dadurch sind für uns unrealistische Kosten entstanden, da wir in den 3 Monaten niemals so viel geheizt haben, wie wir jetzt nachzahlen sollen. Das lässt sich auch für die Heizkörper belegen, die korrekt abgelesen wurden.

    Ich würde jetzt gerne wissen ob es rechtlich zulässig ist die gesamte Heizkostenabrechnung auf die Gradtagszahlen zu stützen, nur weil ein Teil der Heizkörper falsch abgelesen wurden? Außerdem hätte ich gerne gewusst ob wir ein Recht darauf haben, das Übergabeprotokoll der Vormieter einsehen zu können? Wenn ich davon ausgehe, dass beim Auszug der Vormieter die korrekten Werte abgelesen wurden, kann ich nicht verlangen, dass diese Werte für uns als Berechnungsgrundlage verwendet werden?

    Ich habe bis jetzt leider nichts zum Thema falsche Zählerstände und wer dafür die Verantwortung trägt gefunden. Kennt jemand von Ihnen einen ähnlichen Fall/ein Urteil dazu dass mir da weiterhelfen kann?

    Ansonsten würde ich die Nachzahlung unter Vorbehalt an den Vermieter überweisen und ggf. eine Beratung bei einem Mieterverein in Anspruch nehmen.

    Danke & Grüße


  • Uns sind die Fehler leider bei der Wohnungsübergabe nicht aufgefallen und wir haben das Übergabeprotokoll so unterschrieben.

    Damit haben Sie die Zählerstände anerkannt oder dachten Sie da kann man dann hinterher x-beliebig was ändern. Sind Sie mit der angebotenen Kürzung gut bedient.

  • Hausbewohner:

    "Da die abgelesenen Werte teilweise falsch sind, wurde für die Berechnung der Heizkosten nach den Gradtagszahlen durchgeführt."
    - Völlig korrekt.

    "Dadurch sind für uns unrealistische Kosten entstanden, da wir in den 3 Monaten niemals so viel geheizt haben, ..."
    - Das sagt jeder Beschwerdeführer.

    "Außerdem hätte ich gerne gewusst ob wir ein Recht darauf haben, das Übergabeprotokoll der Vormieter einsehen zu können?"
    - Ihr nicht, höchstens ein Richter.

    "Ansonsten würde ich die Nachzahlung unter Vorbehalt an den Vermieter überweisen und ggf. eine Beratung bei einem Mieterverein in Anspruch nehmen."
    - Mach' das. M.E. hat der VM völlig korrekt gehandelt, und mit den 15% Rabatt seid Ihr gut bedient.

  • Auch wenn die Werte korrekt wären, abgerechnet wird trotzdem nach Gradzahltagen. Und das sind vom 1.10. - 31.12. bis 360 von 1000. Man kann auch sagen 36 % der Jahresheizkosten.

    Einzug in oder zu Beginn der Heizperiode bedeutet immer eine Nachzahlung. Da hier die tatsächlichen Heizkosten mindestens 2 x so hoch sind wie die gezahlten.

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