Beiträge von Berny

    Hallo Dumdidum,

    Euer Ansprechpartner ist Euer Vermieter. Dieser hat dafür zu sogen, dass Ihr Eure Wohnung gefahrlos erreichen und verlassen könnt, eben auch bei ausreichend beleuchteten Treppen.
    Wenn der VM die Mieterin bereits zweimal nachweisbar schriftlich vergeblich abgemahnt hat, wird es Zeit, dass er ihr kündigt.
    Es sollten natürlich dringend Photos und Protokolle angefertigt werden.

    Okay, werde ich so machen. Und was muss aus deiner Sicht in den Widerspruch noch mit rein?

    Was kann mich dann als Folge meines Widerspruchs erwarten? Kann mir meine Vermieterin Kosten für einen eventuellen Sachverständigen auferlegen oder was kann passieren?


    Auf Deinen begründeten schriftlichen Widerspruch wird sie sich erst mal schriftlich äussern "müssen" bzw. sollen...

    Hallo KarinD,

    "wegen einem zerbrochenem mobiliar, für welches aber mein Mitbewohner schon einmal aufgekommen ist."
    - Ähem, Betrugsversuch? Strafbar nach § 263 StGB.... -> Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

    "im Mietvertrag steht nur der Name meines Mitbewohners also kann der Vermieter mir direk auch nichts."
    - So isses, denn sein Mieter ist der Ansprechpartner.

    "Soll ich mich da vielleicht trotzdem mit einem Anwalt beraten"
    - Lass' Dich für 100€ Streitwert beraten und bezahle xx€ Honorar..
    Ich würde erst mal abwarten, bis ich eine schriftliche Forderung vorliegen habe. Dann würde ich Nägel mit Köpfen machen...:eek:

    Der Begriff Wohneinheit läßt mich vermuten das es Eigentumswohnungen sind.
    Wenn das stimmen sollte ist es egal eigentlich ob da Wohneinheit oder Fläche steht.
    Der Eigentümer zahlt bestimmte Posten nach Wohneinheit, ob er das nun für seinen Mieter auf die Wohnfläche umrechnet oder nicht kommt aufs gleiche raus.


    ... wobei aber nicht der Fehler gemacht werden darf, dass Kosten, die dem VM einer vermieteten EgtW von der HV in Rechnung gestellt werden, nichts mit den dem Mieter zu belasteten BK zu tun haben, zunächst einmal grundsätzlich.

    Hallo linsey78,

    "Hat der Vermieter ein Recht dazu die Kaution trotzdem längerfristig einzubehalten?"
    - Wie bereits anklang: Bie zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache.

    "Mir wäre hier wichtig, dass ich die Rechtslage kenne."
    - Bemühe doch mal Deinen Freund aus Oregon... https://www.google.de/#q=einbehalt+mietkaution+nach+auszug&spell=1

    "Echt super, wie schnell hier geholfen wird :)"
    - Joo, @Koli hat sich vor Freude viermal überschlagen...:eek:

    SaRi;38317]_

    "Es gibt hier 11 Wohnungen."
    - OK.

    "Abrechnung:
    Laut MV:
    "Heiz-/Warmwasserkosten sind teils nach Fläche, teils nach Verbrauch abzurechnen."
    NK: Das ist auch so abgerechnet worden."
    - OK.

    "Laut MV:
    "Alle übrigen Betriebskosten werden nach dem Flächenverhältnis abgerechnet"."
    - Wichtig zu wissen-

    "Müllabfuhr - Wohneinheit
    Winterdienst - Wohneinheit
    Kaminkehrer - Wohneinheit
    Allgemeinstrom - Wohneinheit
    Hausmeister - Wohneinheit"
    - Sind m.E. zu beanstanden, es sei denn, der VM hat die geänderten Abrechnungsmodi den Mietern rechtzeitig VOR Beginn eines Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung mitgeteilt.

    "Vermutlich macht es mehr Sinn, ,,,"
    - (Juristisch) "Sinn" macht nur, was im Gesetz steht...

    Kann man eigentlich rechtlich früher aus dem Vertrag, wenn man einen Nachmieter stellt oder
    liegt das in der Entscheidung des Vermieters.


    Auch noch mein Senf dazu:
    Tipp: Wenn Ihr eine neue Wohnung in ernsthafter Aussicht habt UND der VM einen neuen M, könnt Ihr auch einen Miet-Aufhebungsvertrag schliessen.

    Noch nix close, Nowy...
    "Kurzfassung:
    angenommen ich sehe erst jetzt, dass im Jahre 2011 was fasch abgrechnet war.
    Kann ich noch Erstattung vom Vermieter verlangen oder ist est zu spät ?"

    Dann hätten Sie innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwände dagegen erheben können.


    Wann hast Du die Abrechnung 2011 bekommen?
    Welchen Zeitraum umfasste sie?

    :mad:Nie enden wollende WG-Probleme...

    Hallo FloMicSt,

    einem (Unter-)Mieter kann rechtssicher nur dann gekündigt werden, wenn in der Kündigung alle Vermieter unterschreiben.

    "meine Frage lautet: Kann ich einen Untermieter kündigen wenn er der Sohn einer der anderen Hautpmieter ist?"
    - Völlig irrelevant, wie meine Vorbeterin schon konstatierte.

    klassmmi:

    "Er hat sämtliche Kosten durch qm² geteilt"
    - Ist rechtswidrig.

    "Bei Posten wie Allgemeinstrom, fand ich es schon wahnwitzig..."
    - Wer soll was mit dieser Aussage anfangen?

    "Aber bei der Position Wasser + Gas...schlägt es dem Fass den Boden aus."
    - Dito.

    "Frage: Darf er nach qm2 abrechnen, wenn Uhren exestieren?"
    - Grundsätzlich nicht.

    "Er vertraut den Uhren nicht, und meinte das wenn er danach abrechnen würde, Nachbarn mit 60qm² Wohnung fast 1200 € nachzahlen müssten...und mit solch einer Summe könne er sich doch da nicht blicken lassen!"
    - Sein "Bier"...
    - Beantworte erst mal Anitari's Frage!
    - Nur mal so btw: Mein 5er-MFH hat an Allgemeinstrom ca. 100€/Jahr, Heizungsbetriebsstrom etwas weniger.

    nowy:

    "es wird geprüft
    das dauert aber richtig lange ...
    ich weiss nicht ob die es absichtlich machen
    schon 5 Wochen dauert das alles und Geld haben sie schon 1 x abgebucht"
    - Manche Probleme erledigen sich von selbst...

    "Deswegen meine Frage ob ich es irgendwie die Abbuchung stoppen kann schriftlich oder so ??"
    - Du kannst beim Zahlungsempfänger die Einzugsermächtigung zurückziehen Sollte er trotzdem weiterhin einziehen, kannst Du dem widersprechen. Die Bank wird ihm dann ~7€50 Gebühren belasten, welche er dann mglw. von Dir zurückfordern wird.

    Das Ding ist ein Witz. Kannste in die Tonne schmeißen. Im Klartext: unwirksam.
    Bitte nicht reagieren. Sonst könnte der Vermieter auf die Idee kommen eine neu korrekte Mieterhöhung zu erstellen.
    P. S.: Bitte künftig alle Namen und Adressen unkenntlich machen.


    ... oder sich den Hin**** mit abputzen...

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