Verjährungsfrist für Nebenkosten

  • Hallo,

    kurze Frage für Profis

    wann verjärt Nebenkostenabrechnung für Mieter in allgemeinen?

    Kurzfassung:

    angenommen ich sehe erst jetzt, dass im Jahre 2011 was fasch abgrechnet war.
    Kann ich noch Erstattung vom Vermieter verlangen oder ist est zu spät ?

    Danke

  • Zitat

    oder ist est zu spät ?

    Dürfte zu spät sein. Der Vermieter hat ein Jahr Zeit vom Ende des Abrechnungszeitraum gerechnet die Abrechnung zu erstellen. Von dem Tag an hat der Mieter wiederum 1 Jahr Zeit zum Prüfen und zum Reklamieren.

  • Zitat

    angenommen ich sehe erst jetzt, dass im Jahre 2011 was fasch abgrechnet war

    Dann hätten Sie innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwände dagegen erheben können.

  • Noch nix close, Nowy...
    "Kurzfassung:
    angenommen ich sehe erst jetzt, dass im Jahre 2011 was fasch abgrechnet war.
    Kann ich noch Erstattung vom Vermieter verlangen oder ist est zu spät ?"

    Dann hätten Sie innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwände dagegen erheben können.


    Wann hast Du die Abrechnung 2011 bekommen?
    Welchen Zeitraum umfasste sie?

  • nix close :) für mich aber ja

    es ist so dass bei mir alles schief läuft mit der Abrechnug ( siehe mein fargegen und Abrechungen iin Forum )
    deswegen die Fragen und eure Beratung ... ( Danke )
    es ist eigentlich Vorbereitung für Jahr 2014 ( dh. Abrechnug 2013 ) ..

    also so ist jetzt
    2011 - falsch gerechnet aber verjährt
    2012 - flasch gerechnet aber nach Absprache erledigt close :)
    2013 - Zukunft wird noch schlimmer -- 100% Arägeri ich habe genug deswegen möchte ich besser vorbereit sein

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