Ich würde ihr anbieten, jetzt eine gemeinsame Kündigung zum nächstmöglichen Termin, 28.02.2014 zu unterschreiben, wenn sie mir jetzt die bis dahin hälftige Miete zahlt. Evtl. auch hälftige Kaution. Auf jeden Fall aber auch sofort die sabotierte Telefonanlage wieder herrichtet.
Beiträge von Berny
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Ich frage (mich), ob der 31.08.12 in den Oktober 2012 fiel.
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Also selbstverständlich solltest du dich mit einem Anwalt beraten, denn du kannst später zusätzliche Kosten wegen des Vertrags haben. Eine rechtliche Beratung kann hilfreich sein und es können jegliche Fehler in dem Vertrag korrigiert werden. Mach es doch Online auf [url=http://ww |[/url], denn sie haben eine gute Beratung, die schnell und präzise erfolgt.
Du kannst es wohl nicht sein lassen, Deine Werbung zu platzieren.
PS für die übrigen User: Einen Rechtsanwalt findet Ihr direkt unter dem jeweils letzten Posting...:o
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LR-110:
"Leider ist es jetzt doch so, dass wir die Wohnung renovieren müssen.
Beide Klauseln im Mietvertrag sind wirksam! Die Klausel mit den Schönheitsreparaturen §6 Erhaltung der Mietsache Abs. 2 enthält keine starren Fristen, sondern weiche."
- Nun, sei es drum..."„Beim Auszug werden die Räume in weitervermietbarem Zustand ..."
- Naja, weitervermietbar sind sie zwar sowieso. Bei dem, was man hier so ab und zu über Mietsachenzustände liest, verschafft mir noch mehr graue Haare..."a) Decken und Wände weiß streichen – eventuelle Tapeten entfernen"
- OK, als Individualvereinbarung. - Soll der nächste Mieter dann seine Tapeten auf frisch gestrichene Wände kleben??
"b) Fenster und Türen streichen"
- OK, als Individualvereinbarung."c) Lackierarbeiten im Bad, etc."
- "Gummiparagraf""d) Ölofen reingigen"
- OK, als Individualvereinbarung."e) Gasgeräte reinigen und überprüfen lassen"
- OK, als Individualvereinbarung."f) Sonstige Reparaturen
- "Gummiparagraf""Über sämtliche Arbeiten sind Handwerkerechnungen …usw, usw……………“
- Nein, eben nicht, da das in erster Linie vom ExMieter oder einem von ihm beauftragten Dritten zu erledigen wäre."Es kommt hier auf den Satz ganz am Schluss der Vereinbarung an –„Alle Punkte dieses Vertrages wurden einzeln durchgesprochen und ausgehandelt. Dies ergibt sich aus den Streichungen und Ergänzungen.“"
Da hat sich der VM wohl gründlich abgesichert...
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Individualvereinbarungen werden nicht im, sondern außerhalb des Mietvertrages gesondert vereinbart.
Meines Wissens nach werden Individualvereinbarungen i.d.R. im MV selbst getroffen in Form von hinzugefügten Punkten, zur Sicherheit noch einmal kurz von beiden Seiten gegengezeichnet. -
Wie finde ich denn bitteschön einen Fachanwalt für Mietrecht, dem ich vertrauen kann?
In einer Kanzlei bzw. Sozietät, wo mehrere RAe ihre Unwesen treiben. Darünter dürfte dann mit Sicherheit einer mit "Tätigkeitsschwerpunkten Miet- und Immobilienrecht" sein. -
Wie sah denn das erste Verlangen vom 23.07. aus. Wenn ich das neue betrachte, kommt mir der Verdacht, dass eure Einrede keinen Bestand haben wird und ihr zusätzlich mit den Kosten des Gerichtsverfahren rechnen dürft.
Das dürfte wohl der vom VM mehr oder weniger geschickt verfolgte Zweck sein...
Das erste Schreiben würde mich ja auch interessieren. -
Die Frage ist ja nur, ob ich eine Rechnung verlange, oder nicht.
Wie ist die Rechtslage? Ich habe jetzt verschiedenes gelesen.
Ich sehe es so:
Vorab: Wurdest Du bei der Rückgabe der Mietsache (erfolglos) aufgefordert, den Schaden zu beheben?
Ist er inzwischen behoben?
Falls ich einen Schadenersatz leisten sollte, würde ich auf jeden Fall die Originalbelege verlangen, damit der VM sie nicht noch (versehentlich...) steuermindernd beim Finanzamt geltend machen kann. -
Ich freue mich schon auf den Winter, weil dann gehts wieder los. Ich habe mich die letzten 10 Jahre geweigert Schnee zu schippen, da im Mietvertrag dazu nichts geregelt ist. Aber wie der Handwerker mir gestern mitteilte, besteht der Vermieter darauf das ich schippe...werden wir ja mal sehen.
Auch einen neuen Mietvertrag soll ich unterschreiben, wenn dieser aufgesetzt ist, was ich auch nicht machen will.
Habe Jahrelang damit beschäftigt mit den Ergebniss, das ich diese Dinge nicht rechtlich machen muss
Also es wird hier noch gewaltig Ärger geben, da der Vermieter sich die Gesetze so auslegt wie er will.
Viel "Spass" weiterhin...: Kampf der Giganten - Bison-Fight auf der Ranch - YouTube -
Hallo Won,
als Nichtjurist fehlt mir die Erfahrung, ob die Miete rückwirkend erhöht werden kann, auch, wenn der VM versucht, das Versäumnis der Vergangenheit zurechtzubiegen, geschuldet der Eitelkeit des VM.
Rein gefühlsmässig würde ich sagen "Njet". -
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt..
Also alter Mitvertrag hat bestand, das ist mir jetzt auch klar... dachte halt nur weil wir ausgezogen sind und nach 6 Monaten wieder eingezogen ...
Er hat die Teppichböden verlegt nach dem Brand !!! Mietvertrag besagt keine drinn also nach dem auszug auch keine mehr drinn sprich kein Ersatz !!! Richtig ?
Ich sehe das auch so - es sei denn, Ihr habt zwischendurch eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. -
Hallo chrisspeed,
"Hat der Mietvertrag hier noch Bestand ?"
- Ja. ich wüsste nicht, was dagegen spricht."nun sind im alten Haus noch schäden übrig."
- Welche der Verursacher zu beheben hat."Teppichboden 45qm Flecken Im Mietvertrag vor dem Brand waren aber keine Teppichböden drinn, und es steht dort das das Haus ohne verlassen wird."
- Dann wäre das ja schon mal klar."Kellertür Beschädigt
1 Fenster hat einen riß
Frage in wie weit kann hier der Vermieter mir gegenüber ansprüche stellen ?"
- Beschädigungen sind keine durch ordnungsgemässen Gebrauch verursachte Verschleisserscheinungen, also...:( -
Hallo Eisloch,
mich wundert, dass Du das alles seit 13 Monaten mitmachst. Ich hätte schon längst die Mängel schriftlich nachweislich gerügt und zeitnahe Behebung eingefordert, "um Mietminderungen zu vermeiden".
Ähem..., kannst ja ausziehen, ab 01.03.2014 wird in meinem MFH eine Wohnung frei... -
Der Vermieter hat schon recht, wenn der Vertrag noch nach 1,5 Jahren gültig ist. Aber trotzdem, so etwas nach 1.5 Jahren zu verlangen ist nicht menschlich finde ich :))
In keinem Gesetz bzw. (höchtrichterlichem) Urteil findest Du den Ausdruck "menschlich". -
Ich habe von Febraur 2012 bis Mai 2013 in der Wohnung gewohnt.
Ich unterstelle mal, dass die Rückgabe der Mietsache am 31.05. war.
Sicherheitshalber (vonwegen die schlafenden Hunde nicht zu wecken) würde ich ihm erst nach dem 30.11. schreiben. -
Berny Antworte auf meine Beitrag Bitte wenn du helfen kannst und nicht sinnlos SPAM Bitte !!!!!!![/COLOR][/SIZE][/B]
Die Kernfrage Deines Startpostings wurde beantwortet. -
Berny meine zahlreichen Rechtschreibfehlern kannst du für dich behalten :p
Nee danke, bin kein Schrottsammler. -
Hallo _Rabbit_One,
auch durch das geänderte Erscheinungsbild Deines mit zahlreichen Rechtschreibfehlern versehenen Beitrags wird dieser weder wichtiger noch interessanter, geschweige denn leichter lesbar.
"jetzt nach 1,5 jahren später fällt meinem Vermiter ein ich müsste doch die Mietkaution noch zahlen"
- Wenn im MV die Zahlung einer Kaution vereinbart wurde, so gilt dies auch heute noch."Wir Haben auch schimmel in der Wohnung was der vermieter 3 mal versucht hat zu beseitigen und immer wieder kommt schimmel"
- Gib' bei Google "Schimmel" ein, und Du findest Lesestoff bis nach Weihnachten. -
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Gefangener:
"Ich dachte, dass Vermieter nur dann in die Wohnung dürfen, wenn droht, ein Schaden zu entstehen ..."
- Grundsätzlich richtig."Welcher/Wessen Maßstab wird denn da angelegt? Ab welchem Grad wird denn von "verwahrlosen" gesprochen?"
- Darüber wird es mit Sicherheit gerichtliche Einzelfallentscheidungen geben."Ich weiß nicht, was eine Etagenheizung ist."
- Dir kann gehelft werden: Google mal nach Bildern von Junkers oder Vaillant Gasetagenheizungen. Diese MÜSSEN jährlich gewartet und überprüft werden! Hauptsächlich sind sie in Küchen oder Bädern montiert.
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