Mietvertrag nach Brand und wie gehts weiter ?

  • Hallo, folgendes Thema

    am 1.8.2008 haben wir einen Mietvertrag für ein Haus abgeschlossen Kaution bezahlt etc... am 11.08.2008 ist das Haus Abgebrannt.. Wir sind dann von der Gemeinde aus in eine Übergangswohung gezogen.

    am 1.5.2009 sind wir in das Sanierte Haus wieder eingezogen...

    Frage: Hat der Mietvertrag hier noch Bestand ?

    Wir sind nun in unser Eigenheim gezogen am 1.11.2013 nun sind im alten Haus noch schäden übrig.

    Teppichboden 45qm Flecken
    Kellertür Beschädigt
    1 Fenster hat einen riß

    Im Mietvertrag vor dem Brand waren aber keine Teppichböden drinn, und es steht dort das das Haus ohne verlassen wird.

    Frage in wie weit kann hier der Vermieter mir gegenüber ansprüche stellen ?

    Abzug nach 4 Jahren wegen der Nutzungsdauer ?

    ( Nicht neu einbauen und mir alles neue in Rechnung stellen )

    Vorab Danke

    Gruß

    Christian


  • am 1.5.2009 sind wir in das Sanierte Haus wieder eingezogen...

    Frage: Hat der Mietvertrag hier noch Bestand ?

    Na, aber sicher. Sie sind doch in das Mietobjekt wieder eingezogen und haben weitere Jahre darin gewohnt.
    Etwas ungewöhnlich die Frage.

    Wenn nach der Sanierung neue Fußböden eingebaut wurden, müssen Sie für die Beschädigungen danach aufkommen.
    Ebenso wie für alle anderen Gegenstände, welche nach der Sanierung erneuert wurden.
    Auch nach einer Modernisierung müssen Sie für neue Schäden, welche Sie angerichtet haben, gerade stehen; nun denken Sie mal logisch.
    Anzusetzen ist der Zeitwert, würde bedeuten, das Sie nur einen verminderten Neuwert ersetzen müssen.

  • Hallo chrisspeed,

    "Hat der Mietvertrag hier noch Bestand ?"
    - Ja. ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

    "nun sind im alten Haus noch schäden übrig."
    - Welche der Verursacher zu beheben hat.

    "Teppichboden 45qm Flecken Im Mietvertrag vor dem Brand waren aber keine Teppichböden drinn, und es steht dort das das Haus ohne verlassen wird."
    - Dann wäre das ja schon mal klar.

    "Kellertür Beschädigt
    1 Fenster hat einen riß
    Frage in wie weit kann hier der Vermieter mir gegenüber ansprüche stellen ?"
    - Beschädigungen sind keine durch ordnungsgemässen Gebrauch verursachte Verschleisserscheinungen, also...:(

  • Na, aber sicher. Sie sind doch in das Mietobjekt wieder eingezogen und haben weitere Jahre darin gewohnt.
    Etwas ungewöhnlich die Frage.

    Wenn nach der Sanierung neue Fußböden eingebaut wurden, müssen Sie für die Beschädigungen danach aufkommen.
    Ebenso wie für alle anderen Gegenstände, welche nach der Sanierung erneuert wurden.
    Auch nach einer Modernisierung müssen Sie für neue Schäden, welche Sie angerichtet haben, gerade stehen; nun denken Sie mal logisch.
    Anzusetzen ist der Zeitwert, würde bedeuten, das Sie nur einen verminderten Neuwert ersetzen müssen.

    Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt..

    Also alter Mitvertrag hat bestand, das ist mir jetzt auch klar... dachte halt nur weil wir ausgezogen sind und nach 6 Monaten wieder eingezogen ...

    Er hat die Teppichböden verlegt nach dem Brand !!! Mietvertrag besagt keine drinn also nach dem auszug auch keine mehr drinn sprich kein Ersatz !!! Richtig ?

    alles andere ist klar...

    danke

  • Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt..

    Also alter Mitvertrag hat bestand, das ist mir jetzt auch klar... dachte halt nur weil wir ausgezogen sind und nach 6 Monaten wieder eingezogen ...

    Er hat die Teppichböden verlegt nach dem Brand !!! Mietvertrag besagt keine drinn also nach dem auszug auch keine mehr drinn sprich kein Ersatz !!! Richtig ?


    Ich sehe das auch so - es sei denn, Ihr habt zwischendurch eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

  • Nun wirds aber lustig.
    Wenn eine Wohnungsmodernisierung vorgenommen wird (ist wohl hier vergleichbar) ist nachher vieles drin was vorher nicht drin war.
    Der Mietvertrag wird aber dann nicht dahingehend geändert, welche Dinge da neu hinzugekommen sind.
    Wenn Sie dann einen Schaden an den hinzugekommenen Gegenständen anrichten befreit Sie das nicht vom Regress.

    Wenn der Mietvertrag besagt, das kein Teppichboden drin ist, da wundert es mich aber sehr, wie Sie den diesen beschädigen können.
    Auch müssen Sie sich fragen lassen, wieso Sie den den Belag genutzt haben, obwohl ja gar keiner (laut Vertrag) vorhanden ist.
    Erinnert mich an einen Roman über seltsame Leute von Seldwyla.

    Für dubiose Rechtsverdreherei suchen Sie sich bitte einen Anwalt. Ich kann Ihnen jedenfalls nicht folgen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (20. November 2013 um 22:42)

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