Hallo ich hab hier mal eine Frage und Hoffe auf eine schnelle Hilfe und Antwort undzwar geht es um Mietkaution die ich beim einzug in die Wohnung Hätte zahlen müssen es waren 2 KM. Mietvertrag würde gemacht und 2 wochen später sollten wir in die neue Wohnung einziehen als es dann soweit war sind Wir in die Wohnung und da stand der Vormieter Der Vermieter war also nicht Anwesend also Fragte ich den Vormieter wo dann der Vermieter Bleibt der sagt ja müsste jeden moment kommen naja jedenfalls Fakt ist Der Vermieter ist Nicht an dem Tag gekommen da aber wir die Wohnung Unrenoviert bekommen haben Ausser Wohnzimmer habe ich mir gedacht da müssen wir doch übergabe Protokoll machen da der Übergabe Protokoll NICHT gemacht worden ist habe ich dementsprechend auch Keine Mietkaution gezahlt jetzt nach 1,5 jahren später fällt meinem Vermiter ein ich müsste doch die Mietkaution noch zahlen so jetzt Meine Frage Wer hat Recht ?? Bitte helft mir Wir Haben auch schimmel in der Wohnung was der vermieter 3 mal versucht hat zu beseitigen und immer wieder kommt schimmel Freue mich auf viele antworten DANKE im vorraus .
Mietkaoution
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X_Rabbit_One -
19. November 2013 um 23:30 -
Erledigt
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Hallo _Rabbit_One,
auch durch das geänderte Erscheinungsbild Deines mit zahlreichen Rechtschreibfehlern versehenen Beitrags wird dieser weder wichtiger noch interessanter, geschweige denn leichter lesbar.
"jetzt nach 1,5 jahren später fällt meinem Vermiter ein ich müsste doch die Mietkaution noch zahlen"
- Wenn im MV die Zahlung einer Kaution vereinbart wurde, so gilt dies auch heute noch."Wir Haben auch schimmel in der Wohnung was der vermieter 3 mal versucht hat zu beseitigen und immer wieder kommt schimmel"
- Gib' bei Google "Schimmel" ein, und Du findest Lesestoff bis nach Weihnachten. -
Berny meine zahlreichen Rechtschreibfehlern kannst du für dich behalten :p Meine Frage ist einfach Muss ich denn noch kaution zahlen obwohl der vermieter keinen übergabeprotokoll gemacht hat oder nicht weil ich sehe nicht ein beim ausziehen die schäden von vormieter zu zahlen ...
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Berny meine zahlreichen Rechtschreibfehlern kannst du für dich behalten :p
Nee danke, bin kein Schrottsammler. -
Berny Antworte auf meine Beitrag Bitte wenn du helfen kannst und nicht sinnlos SPAM Bitte !!!!!!!
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Berny Antworte auf meine Beitrag Bitte wenn du helfen kannst und nicht sinnlos SPAM Bitte !!!!!!![/COLOR][/SIZE][/B]
Die Kernfrage Deines Startpostings wurde beantwortet. -
Kaution - Da die Forderung noch nicht verjährt ist kann er sie noch fordern.
Er kann Ihnen aber auch, falls mindestens 2 KM vereinbart sind, fristlos kündigen.
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Kaution - Da die Forderung noch nicht verjährt ist kann er sie noch fordern.
Er kann Ihnen aber auch, falls mindestens 2 KM vereinbart sind, fristlos kündigen.
Ja aber wenn Der Vermieter keinen Übergabeprotokoll macht wenn wir in die Wohnung einziehen und wir den schlüssel von Vormieter bekommen und jede Menge Schäden vorhanden sind in der Wohnung und wenn wir ausziehen kann er doch behaupten ja das war nicht so das wart ihr und behält einfach Kaution zumal wir ja schon Probleme mit dem haben wegen schimmel in der Wohnung Hätte meine Vermieter sich Korrekt verhalten und alles so gemacht wie es sein soll hätte ich ihm auch seine Kaution gezahlt ist ja nicht in meinem Interesse gleich von anfangan mit dem neuen Vermieter Stress zu haben Wegen Kaution........
Ps: Schließlich Gehört ja Kaution zum mit Vertrag dazu ...
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Zitat
Ja aber wenn Der Vermieter keinen Übergabeprotokoll macht
Es gibt kein Gesetz, dass solch ein Protokoll vorschreibt!
ZitatPs: Schließlich Gehört ja Kaution zum mit Vertrag dazu ...
Richtig erkannt! Und warum bezahlst du dann diese Kaution nicht? Die Zahlung einer Kaution ist per Gesetz geregelt, das Ausfüllen/Schreiben eines Übergabeprotokolls aber nicht!
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Zitat
Ps: Schließlich Gehört ja Kaution zum mit Vertrag dazu ...
Richtig und hat mit aktuellen Mängeln/Schäden und Problemchen mit dem Vermieter rein gar nichts zu tun.
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Wenn im Mietvertrag die Zahlung einer Kaution vereinbart wurde, dann ist diese entsprechend den Rechtsvorschriften zu zahlen:
BGB § 551 - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1)..............
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Ich hoffe, Sie haben verstanden. Mit einem Übergabeprotokoll hat das garnichts zu tun.
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Zitat
Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Da Beginn des Mietverhältnisses inzwischen 1,5 Jahre zurückliegt dürfte kein Recht mehr auf Teilzahlungen bestehen.
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Der Vermieter hat schon recht, wenn der Vertrag noch nach 1,5 Jahren gültig ist. Aber trotzdem, so etwas nach 1.5 Jahren zu verlangen ist nicht menschlich finde ich :))
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Zitat
Aber trotzdem, so etwas nach 1.5 Jahren zu verlangen ist nicht menschlich finde ich
Die Erfüllung eines geschlossenen Vertrages zu verlangen ist also aus Ihrer Sicht unmenschlich.
Würden Sie es auch unmenschlich finden bei Ihrem Arbeitgeber längst fällige Lohnzahlungen geltend zu machen?
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Der Vermieter hat schon recht, wenn der Vertrag noch nach 1,5 Jahren gültig ist. Aber trotzdem, so etwas nach 1.5 Jahren zu verlangen ist nicht menschlich finde ich :))
In keinem Gesetz bzw. (höchtrichterlichem) Urteil findest Du den Ausdruck "menschlich". -
Lieber Rex0101
Als Neuling sei es Ihnen nachgesehen. Aber hier geht es um Recht.
Wenn die Zahlung einer Kaution vereinbart wurde, dann hat diese auch pünktlich zu erfolgen. Wenn der Gläubiger nach sehr geraumer Zeit das Fehlverhalten rügt ist das beileibe nicht unmenschlich.
Wenn z.B. Ihr Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt und Sie diesen nach Monaten anmahnen, könnte er das auch unmenschlich finden. Oder?Wenn Sie hier mitmischen wollen, dann bitte nicht auf der Sozialschiene. Dafür gibt es zuhauf andere Foren.
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