Hallo klaraD, Du Frostbeule...
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"ich habe eine holztür in meiner küche, die zum garten führt. diese müsste schon um die 20 jahre mindestens sein, eher noch älter.
leider ist diese tür mitlerweile so sehr verzogen, das es rundum deutlich reinzieht. die temperatur in der küche beläuft sich derzeit schon auf 14 grad"
- Da die Tür bei Deinem Einzug erkennbar (noch) nicht so mangelhaft war, liegt hier ein Mangel an der Mietsache vor. Gem. § 535 BGB hat der VM diesen zu beseitigen, (falls Du ihn schriftlich nachweislich [per Boten, mit Zeugen oder per Einwurfeinschreiben] dazu aufforderst, und zwar zeitnah).
"ich habe einen kleinen heizkörper genau links neben dieser tür. ich kann mir sparen, diese anzumachen, weil sie rein gar nichts bringt und ich nur geld aus dem fenster werfe. eben weil es so sehr zieht durch die tür."
- oder Geld durch die Tür werfen... (ich weiss, schlechter Witz).
"das problem bestand auch schon letzten winter. mein vermieter hat mir klebeband gegeben was abdichten sollte. leider hat es kaum funktioniert und ich konnte dann auch nicht mehr die tür ordentlich schliessen. die tür ist unverschlossen dann immer aufgesprungen, beim abschliessen hat man sich fast den finger gebrochen und man musste sich ordentlich gegenstemmen um sie überhaupt abschliessen zu können."
- Auch dies würde ich dem VM schreiben, um mal festzuhalten, wie lange er schon "schwächelt".
"ob er rechtlich verpflichtet ist, dem abhilfe zu schaffen bzw. eine neue tür einzubauen?"
- Wie bereits gesagt... WIE er den Mangel dauerhaft beseitigt, ist seine Sache.
"was ist mit ggf. mietminderung?"
- Bei der Aufforderung zur Mangelbeseitigung würde ich auch noch schreiben, .... ", um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden".
"ich habe ihn des öfteren angesprochen und er reagiert nicht."
- Vielleicht hilft's jetzt, denn MM treffen die VM nicht nur in der Geldbörse, sondern auch am Selbstbewusstsein...:eek:
"ich bekomme keine nebenkostenabrechnung. die letzte habe ich erhalten im dez. 2011 für den zeitraum 01.01.2010-31.12.2010 und ... seitdem ist nichts mehr passiert."
- Die NK-Abrechnung für 2011 ist also verfristet, und er kann nichts mehr nachfordern. Sollte er sich weiterhin weigern, kannste sämtliche NK-Vorauszahlungen zurückverlangen. Also auch hier nachfordern/verfahren w.o.
Die NK-Abr. für Kj. 2012 müsste Dir bis spätestens 31.12.2013 zugehen, ansonsten...: w.o.