Beiträge von Berny
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Mein eigener Strombedarf wird 2-monatlich über den Vermieter abgerechnet, was auch so im Mietvertrag steht.
Hi Marcel, rate doch mal, welche wichtige Information Du uns noch schuldest. -
Weisungen der Ehefrau müßt Ihr Euch ohne schriftliche Vollmacht des Vermieters nicht fügen.
Für die Erstellung der NK-Abrechnung ist eine solche Vollmacht aber nicht nötig.
Rüchtüch! Die Ehefrau sollte jedoch die NKA geschickterweise mit i.A. unterschreiben. -
Hallo kA,
wenn nicht von vornherein anders vereinbart, sind u.a. die Verbräuche mietflächenanteilmässig abzurechnen.
Der VM hat sich jedoch die Mühe gemacht, nach Personenmonaten abzurechnen. Vermutlich wollte er dies also "gerechter" gestalten.
Aber, wie ein gewisser Christian Wulff bereits sagte: "Was recht ist, muss nicht gleich Recht sein". -
Hallo bigzig, was sagt Dein Mietvertrag dazu? Das ist das einzige, was zählt...
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Ich schliesse mich meinen Vorprostern an. Und was die HM-Kosten betrifft, so würde ich nicht auf Gefälligkeitsquittungen hereinfallen.
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Hallo Mami1409,
meinen beiden Vorrednern schliesse ich mich an. Ob eine Strafanzeige wegen Rufschädigung bzw. übler Nachrede eine (erhoffte...) Wirkung zeigen wird, da bin ich mir nicht so sicher.
"Ein Anwalt wurde diesbezüglich bereits beauftragt."
- Von wem? -
Mein F 5 Knopf zeigt erste Abnutzungserscheinungen.

Meiner noch nicht, vielleicht versuchste es mal mit dem IE. -
Mit mir wurde wieder verrückt gespielt
Bleib' tapfer, Berny steht Dir bei...
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Tobias2013:
"Gestern hatte ich den Vermieter am telefon und er sagte, dass er die Aussenrolläden nicht reparieren will,eher nimmt er sie ab.....er darf die doch nicht einfach abnehmen,nur weil er es nicht reparieren will oder?"
- Richtig, denn sie sind Teil der Mietsache und habe nicht unerhebliche Wirkung auf die Mieter."Sollte ich die Mängel schriftlich mit BGB § 535 per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitteilen,"
- Du meinst wohl: Die Mängel rügen und den VM unter Verweis auf den § auffordern, sie zeitnah (bspw. wie Du schreibst 4 Wochen) zu beseitigen. Würde ich so machen."... ankündigen, dass ich bei Verzug selbst eine Firma beauftrage und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechne oder erstmal nur die Frist ohne zu drohen mit einer Firma. Will ja nicht das bald die Fetzen fliegen."
- Würde ich so machen (kenne ja Deinen VM nicht). -
Würde hier ein Sonderkündigungsrecht ziehen
Nein, Alex, keinesfalls. Sonderkündigungsrecht gibt es bspw. wenn das Gesundheitsamt die Wohnung für unbewohnbar erklärt. -
Weshalb zwei Threads???

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Ich werde aus der Techem Abrechnung nicht schlau, vokalem mir sind Verbrauchsanteilschwankungen aufgefallen. Kann ich Techem als Mieter um Hilfe zu Aufklärung bitten?
Techem ist nicht Dein Vertragspartner. Dein einziger Ansprechpartner ist Dein Vermieter. An den würde Techem Dich verweisen.
Bei verbrauchsintensivem Gewerbe ist der VM verpflichtet, eine Vorabtrennung zu vollziehen. -
Die Beteiligung ist natürlich freiwillig.
Danke, dass Du uns die Wahl lässt!! -
Ich würde wohl auch die Abfindung nehmen, welche dann sicherlich drei Tage vor dem Auszug, ohne dass noch irgendwelche Forderungen an mich gestellt werden, auf meinem Konto gutgeschrieben wird.
PS: Weshalb zwei Threads?? Soo wichtig ist Dein Thema für uns nun auch wieder nicht.
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Richtig, für die defekten Außenrolladen hat der Vermieter für Abhilfe zu sorgen.
... und da kann der Tobias dem VM das BGB mit dem § 535 unter die Nase halten und zeitnahe Instandsetzung fordern. -
Hallo BladeTheVampire,
kannste m.E. so schreiben, als Einwurfeinschreiben oder Botenzustellung. Die Response wäre dann abzuwarten.
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Tazi:
"nun bin ich endlich aus der Wohnung draußen und bin beim Anwalt. Mein Ex Vermieter weigert sich die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, behält die Vorauszahlung einfach ein und rührt sich nicht. Auch nicht als mein Anwalt ihn anschrieb, die sitzen die Sache aus.
Der Gesamtbetrag der fragwürdig ist und zurückgefordert wird lt. meinen Anwalt beläuft sich auf 2500 €. Wir werden Klage erheben. Mal gucken aber ich zieh das durch"
- Mach' das und berichte bitte gelegentlich. Ich würde mich auch keinesfalls auf einen Vergleich einlassen (Erfahrungssache)."Auch die üble Nachrede werde ich anzeigen ( Sei meinten ich wäre ja eine furchtbare Mieterin gewesen so dreckig und schmutzig wäre meine Wohnung komisch 9 Jahre hatten sie nix zu beanstanden)"
- Hier benötigst Du bzw. der Staatsanwalt wasserdichte Aussagen. Frag' vorher Deinen RA! -
Hallo keineAhnung,
Betriebskosten sind solche, welche regelmässig anfallen UND in der BetrkVO (Google hilft) aufgeführt sind.
Umlegen auf die M kann der VM nur, wenn sie entweder einzeln im MV aufgeführt sind ODER wenn auf die BetrkVO als umlegbar verwiesen wird.
Der VM hat auf Verlangen dem M die entstandenen und in Rechnung gestellten Betrk durch Originalrechnungen UND Konto-Zahlungsbelege nachzuweisen.
Sowas wie Quittung schreiben is nich, MUSS über Konto/Konten laufen. (Das gilt auch ggü. dem Fiskus, habe das gerade in der Eigentümer-Verbandzeitschrift gelesen.
)Wenn Du Deine Fragen/Punkte kurz fasst und tabellarisch aufführt, hast Du Chancen, dass sie hier auch gewürdigt/verstanden/gelesen (anstatt an das Goldene Blatt weitergeleitet :p ) werden.
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Habe nicht erwähnt, dass unsere Wohnung die einzige Wohnung im Haus ist, die vermietet ist. Die anderen 5 Wohnungen sind alle Eigentumswohnungen... Also haben sie wahrscheinlich schon das Recht einen Elektriker zu beauftragen oder?
Dann wäre es m.E. eine Sache der Hausverwaltung.
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