Hallo mein Name ist Alex
Sorry das ich das hier rein poste aber im Kündigungsforum flieg ich immer irgendwie raus, ich kann da nichts posten ![]()
Ich und meine Familie ( meine Frau und Ich + 3 Kinder ) sind letzten Jahres im Oktober in eine 4 Zimmer Altbauwohnung eingezogen. Die Wohnung ist für unsere Gegend eigentlich noch günstig ( 610 € plus 80 € Nebenkosten ).
Wären da nicht die Nachtspeicherheizungen. Wir haten damals beim Einzug schon schlucken müssen als wir 200 € Vorauszahlung an den Stromanbieter leisten mussten, doch jetzt kam ende Oktober die Jahresabrechnung in der mir offenbart wurde das ich 21000 kw/h verbraucht hätte und ca. 2500 € nachzuzahlen hätte. Gleichzeitig würde meine Vorauszahlung auf 400 € angehoben. Für die Nachzahlung war der Stromabieter wenigstens so kullant und hat mir einen zinslosen Kredit angeboten, den ich mit 250 € im Monat abstottere. Auf Grund dessen ist diese Wohnung für mich als Alleinverdiener untragbar und ich habe Angst das ich bald nichts mehr zahlen kann und wir im dunkeln sitzen.
Wir wollen so schnell wie möglich aus dieser Wohnung ausziehen.
Meine Frage an Euch: Würde hier ein Sonderkündigungsrecht ziehen
Sonderkündigungsrecht?
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Highwayalex -
11. Dezember 2013 um 22:29 -
Erledigt
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Würde hier ein Sonderkündigungsrecht ziehen
Nein, Alex, keinesfalls. Sonderkündigungsrecht gibt es bspw. wenn das Gesundheitsamt die Wohnung für unbewohnbar erklärt. -
Zitat
Meine Frage an Euch: Würde hier ein Sonderkündigungsrecht ziehen
Bevor man in eine Wohnung mit der teuersten Beheizungsart einzieht, erkundigt man sich z.B. im Internet, beim Mieterverein oder den Verbraucherzentralen, wie teuer dieses Abenteuer wird. Da hilft nur die fristgerechte Kündigung, die dann zum 31.03.2014 wirksam wird.
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Mit Sonderkündigungsrecht ist vermutlich das Recht fristlos bzw. mit verkürzter Frist zu kündigen gemeint.
Das ist definitiv nicht möglich.
ZitatWir wollen so schnell wie möglich aus dieser Wohnung ausziehen.
Das können Sie doch. Nur der Vertrag ist einzuhalten. Was heißt fristgerecht kündigen und ggf. bis zu 3 Monate für 2 Wohnungen Miete zahlen.
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