Keller noch feucht

  • Hallo zusammen,
    wir sind seit 01.10.2013 in unserer neuen Wohnung und sind relativ zufrieden,wenn da nicht einige Sachen wären, die uns stören.
    Ich schreibe erstmal zwei Sachen auf die uns stören.

    Beim Einzug war der Keller noch nicht fertig und wir konnten unsere Sachen aus der alten Wohnung erst ca. 1 Monat später in den Keller stellen(zum Glück war die alte Wohnung noch gemietet,wegen der Kündigungsfrist).Die Handwerker hatten erst am 15.10.2013 angefangen die Wände zu verputzen und die Decke wurde am 24.10.2013 isoliert, das hatte ja auch noch paar Tage gedauert.Soweit alles ok oder nicht ok,so wie man es sehen will.
    Jetzt haben wir den 11.12.2013 und der Keller ist noch nass und müffelt,da die Wände immernoch nicht trocken sind und der Boden an einer Stelle feucht ist.(Es wurden auch keine Bautrockner oder ähnliches benutzt)

    Was kann ich tun,damit der Vermieter es endlich trocknet,da ich auch mal den Keller benutzen will zum Arbeiten oder für Hobbys usw.
    Kann ich die Miete mindern um ein bisschen Druck zu machen?


    Bei der Wohnungsbesichtigung waren im Wohnzimmer und im Schlafzimmer Aussenrolladen montiert(es wurde auch nicht gesagt, das diese defekt wären)so dass man ja normal denkt, das diese auch funktionieren würden.Jetzt haben wir das Problem das wir im Schlafzimmer eine defekte Aussenrollade haben und im Wohnzimmer eine Aussenrollade die sehr schwer runter geht, da sie sich immer rechts und links verhagt und nur bis zur hälfte runter geht.

    Der Vermieter will unter keinen Umständen die Aussenrolladen austauschen bzw. reparieren,aber uns wegen der Wärmedämmung neue Fenster einbauen, die wir aber auf die Miete drauf gerechnet bekommen.

    Was soll ich tun damit ich meine Aussenrolladen bekomme,denn die Fenster auf die Miete draufzuschlagen,lass ich mir nicht gefallen.

    Miete mindern?

    Ich hoffe ich bekomme einige Tipps/Ratschläge von euch und hoffe das mein Text durchlesbar ist, da ich mit sowas keine Erfahrung habe und nicht jeden Tag in Foren schreibe:o

    Vielen Dank
    Mit Freundlichen Grüßen
    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Tobias2013 (11. Dezember 2013 um 17:00)

  • Richtig, für die defekten Außenrolladen hat der Vermieter für Abhilfe zu sorgen.


    ... und da kann der Tobias dem VM das BGB mit dem § 535 unter die Nase halten und zeitnahe Instandsetzung fordern.

  • Vielen Dank für die erste Hilfe:)

    Gestern hatte ich den Vermieter am telefon und er sagte, dass er die Aussenrolläden nicht reparieren will,eher nimmt er sie ab.....er darf die doch nicht einfach abnehmen,nur weil er es nicht reparieren will oder?

    Aussenrolläden
    Sollte ich die Mängel schriftlich mit BGB § 535 per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitteilen, dabei gleich eine Frist von 4 Wochen setzen und ankündigen, dass ich bei Verzug selbst eine Firma beauftrage und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechne oder erstmal nur die Frist ohne zu drohen mit einer Firma.Will ja nicht das bald die Fetzen fliegen.

    Habe dies gestern beim stöbern im I-net gefunden ,aber ob ich dann nicht auf meinen Kosten evtl. sitzen bleibe oder es den nächsten Streit gibt,mein Geld dann zu bekommen?!

    Würde mich über eine Antwort oder mehrere freuen;)

  • Tobias2013:

    "Gestern hatte ich den Vermieter am telefon und er sagte, dass er die Aussenrolläden nicht reparieren will,eher nimmt er sie ab.....er darf die doch nicht einfach abnehmen,nur weil er es nicht reparieren will oder?"
    - Richtig, denn sie sind Teil der Mietsache und habe nicht unerhebliche Wirkung auf die Mieter.

    "Sollte ich die Mängel schriftlich mit BGB § 535 per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitteilen,"
    - Du meinst wohl: Die Mängel rügen und den VM unter Verweis auf den § auffordern, sie zeitnah (bspw. wie Du schreibst 4 Wochen) zu beseitigen. Würde ich so machen.

    "... ankündigen, dass ich bei Verzug selbst eine Firma beauftrage und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechne oder erstmal nur die Frist ohne zu drohen mit einer Firma. Will ja nicht das bald die Fetzen fliegen."
    - Würde ich so machen (kenne ja Deinen VM nicht).

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