Beiträge von Berny

    keineAhnung:

    Mal angenommen, die Personenmonateberechnungsweise wäre akzeptabel, würde die Leerstandsberechung fehlen:

    "Leerstand: 0 Pers., Anz. Monate 1, PM 0, Faktor 0,000"
    - Richtig wäre 1*1=1PM.

    "Fam. C: 4 Pers., Anz. Monate 11, PM 44, Faktor, 0,176"
    - PLUS 1*1=1PM.

    "Fam. F: 2 Pers., Anz. Monate 6, PM 10,998, 0,044"
    - PLUS 1*6=6PM.

    "Leerstand: 0 Pers., Anz. Monate 5, PM 0, Faktor 0,000"
    - PLUS 1*7=7PM.

    "Fam. G (wir): 3 Pers., Anz. Monate 1, PM 3, Faktor 0,012"
    - PLUS 1*11=11PM.

    Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass es sich um jeweils verschiedene WE (Wohneinheiten) handelt.

    "ach, und danke für eure Gedult mit mir"
    - Ja, wir sind geduldig...:o

    Maximilianrod:

    "Und Probleme sollte der hund eigentlich auch nicht machen,"
    - Das sagt jeder...

    "es ist der hund meines bruders"
    - Das besagt garnichts.

    "Rasse greyhound also sie haaren nicht und er bellt auch nur ganz selten,"
    - Das sagt jeder...

    "den hausflur würde ich immer säubern sodass keine Probleme auftauchen,"
    - Bitte schriftlich an die Adresse der betroffenen mitmieter und den Vermieter.

    "da können die anderen Mieter ja eigentlich nicht wirklich etwas sagen oder"
    - Was, oder? Da guckst Du doch nicht rein.
    Ich würde den Hund mal den Mitmietern vorführen und ein vorbereitetes Schreiben unterschreiben lassen und letztendlich das (Kopie behalten!!!) dem VM geben (Hund mitnehmen) und um schriftliche Genehmigung ersuchen.

    da helfen einem aussagen wie "zieh doch einfach aus" wirklich nicht weiter. das ist arrogant und einfach nur sinnlos. was macht das für einen eindruck?! blödsinn...


    Nein, ist es nicht. Wenn solch' eine Meinung kommt, hat derjenige aufgrund seiner Erfahrung oder neutralen Weitblickes dieses vorgeschlagen. Er war eben wohl der Meinung, dass die geschlilderte Situation wohl kaum dauerhaft geheilt werden könne.

    Bisher bezahlten wir immer sämtliche Nebenkosten pauschal an unsere Vermieterin. Jetzt hat sie sich dazu entschieden beginnend mit dem neuen Jahr müssen wir unseren Strom selber anmelden.


    Begründung?

    Was ist wenn wir bei der nächsten Wohnung angeben, dass wir nur eine Wohnung für meine Freundin suchen, Sie diese bekommt und ich dann einfach 1-2 Monate später mich da anmelde? Kann der Vermieter das verbieten?


    Eine Heirat kann der VM nicht verbieten. Bei Lebensgemeischaften ist das schon diffizieler, da ist nach Ernsthaftigkeit abzuwägen, und Gerichte urteilen da unterschiedlich.

    Wir haben unseren Verwalter per Mail um Ersatz gebeten und diesen jetzt auch bekommen.
    Allerdings mit einer Rechnung von einer externen Firma in Höhe von 42 EUR für Schlüssel + Lieferung.
    Der Verwaltet hat vorab nichts von den Kosten erwähnt, so dass wir jetzt sehr überrascht sind.


    Ihr hattet ihn auch nicht gefragt, anscheinend Euch wohl auch nicht selbst um Ersatz bemüht.

    Diese Verfahrensweise ist durchaus üblich. Der Vermieter vermietet die Wohnung ohne Küche, aber du hast die Küche dem Vormieter abgekauft. Der Vermieter hat damit nichts zu tun und kann verlangen, dass die Küche abgebaut und der Zustand wieder hergestellt wird, wie er vor dem Einbau der Küche war. Hier hilft aber oft ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter. Er wird sicherlich einsehen, dass es unsinnig ist dort zu renovieren, wo der Nachmieter sowieso wieder Schränke hinstellen wird. Falls er damit nicht einverstanden ist, könntest du anbieten ihm die Küche zu schenken. Falls es noch keinen Nachmieter geben sollte, könnte das für den Vermieter durchaus interessant sein, sofern die Küche noch in einem guten Zustand ist, da viele Mieter gern eine Wohnung mit Küche mieten möchten.


    ... und in solchen Fällen der VM diesen Teil der Mietsache ebenfalls funktionsfähig zu erhalten hat. Würde ich - zumindest bei Elektrogeräten - nicht machen.

    die Überweisungsbelege die ich in diesem Zeitraum für die Miete bezahlt habe sind alle vorhanden. Das müsste doch ausreichen, oder ?


    Um Deine Zahlungen zu beweisen, ja.
    Ich würde bei einer unklaren BK-Abr. nur die korrekt be- und errechneten Posten bezahlen. Den unklaren Posten widersprechen und ggf. die unstreitige Betragshöhe überweisen und Restzahlung erst nach Klärung ankündigen.

    keineAhnung:

    Obwohl Du schon beim RA warst (hoffe mal, dass der nicht teurer wird als eine evtl. BK-Einsparung), nochmals meine Sicht der Dinge:

    "Sobald wir die Papiere haben geben wir diese dem Anwalt, damit wir bei allem auf der sicheren Seite sind. Danach werden wir ihn ansprechen oder anschreiben, aber da werden wir den Anwalt rauslassen."
    - Ich würde nicht mit verdeckten Karten spielen.

    "schließe dann daraus, dass es völlig normal ist, wenn über Personen gerechnet wird, das der Faktor in der Rechnung eine Rolle spielt und damit die obrige Rechnung sinn macht!?"
    - Habe ich bereits beantwortet. Jedoch, wie Anita bereits schrieb, rechlich abgesichert ist jedenfalls die flächenanteilmässige Berechnung. Eine Gegenüberstellung kannste ja mal selbst machen.... und wirst dann sehen, wobei ihr besser abschneidet.

    "Wie sieht es denn bei den Kosten, Abfall und Gartenpflege, bei Leerstand aus?"
    - Wie bereits gesagt: Ein fiktiver Bewohner zulasten des VM ist einzusetzen.

    "Wenn ihr wollt, mache ich nachher eine Tabelle von den Posten die auf Personen gerechnet sind?"
    - Mach' mal, wie ich bereits sagte.

    "Grundsteuer und Versicherung rechnet er nach Fläche."
    -OK.

    "TV [nach Partei].
    - OK.

    "Treppenhausreinigung nach Partei und der Rest nach Personen."
    - Wie bereits gemeint, ist diskutabel, aber im Zweifelsfall nach Mietflächenanteilen.

    "Bei der Heizung hat er 50 zu 50 gerechnet obwohl 30 zu 70 vereinbart war und auch so im Mietvertrag steht."
    - Siehe mal selbst § 7 HeizkVO.

    "Nutzerwechsel Kosten hat er uns auch aufgebrummt."
    - Darf er nur, wenn mietvertraglich vereinbart.

    "Für Gartenpflege und Treppenhausreinigung hat er einen selbstangefertigten Zettel geschrieben. Da steht nicht drauf wer es macht, da ist nichts quittiert usw. (obwohl der Beweis ja eh Humbug wäre bei dem Verwandtschaftsverhältnis)"
    - Darüber habe ich mich bereits geäussert.

    "Da die Treppenhausreinigung nicht im Mietvertrag steht, können wir laut Anwalt selber putzen ... was wir auch machen werden!"
    - OK.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!