Hallo, ich lebe mit 4 Studenten in einer WG und unser Vermieter weigert sich die Leuchtstoffröhre im Gemeinschaftsbadezimmer zu bezahlen.
Wer hat jetzt Recht wir oder der Vermieter????:p
Die Zweite Berechnungsverordnung gibt in Paragraph 28 Absatz 3 vor, was als kleine Instandhaltungsmaßnahme gilt:
Die kleineren Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.
Das Austauschen von Lampen und Glühbirnen, die Reparatur einer defekten Heizungspumpe oder die Kosten für die Anschaffung von Blumen und Pflanzen sind keine Nebenkosten, die vom Mieter zusätzlich zur Miete gezahlt werden müssen (OLG Düsseldorf 10 U 94/99).
eine Nebenkosten
