Hallo Marsu13,
ich würde mich erst mal gaanz unwissend und abweisend stellen und auf eine schriftliche Nachricht meines VM warten.
Beiträge von Berny
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Und was hat der beste Anwalt für Mietrecht der Stadt bzw. habt Ihr weiter unternommen?
Ich schliesse mich der Frage meiner Vorposterin an. -
Hallo tobbik75,
meinen Vorrednern schliesse ich mich an. Bei Deinen dürftigen Infos und ohne Besichtigung der Mietsache muss (auch) ich passen. -
Hallo Eisenhower8,
frage doch mal die VMn, was sie überhaupt bezweckt mit ihrer Katzenhysterie.
Nach dem Verlassen am 21.12. würde ich die Wohnung einparfümieren. -
Hallo Alex.Schlee, wohnt Ihr dort möbliert oder habt Ihr eigene Möbel?
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... und zweitens habe ich jetzt einen Mietvertrag ...
Bitte näher erklären. -
Ja. Aber muss ich nach meiner Bürgschaft ab 1.1.14 noch mit irgendwelchen Haltungen rechnen?
Kenne mich diesbzgl. nicht aus. Vlt. kommste hier weiter: https://www.google.de/#q=b%C3%BCrgschaftsrecht -
Hat keiner eine Info für mich?
Dann wird sich die Genossenschaft wohl an seinen Anteilen schadlos halten.
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Aber er griff meinen Vater ja zuerst an.
So möchte Euer RA doch mal das Verhalten des HM auf strafrechtliche Relevanz prüfen.
Und Du möchtest gerne hier über den Fortgang berichten. -
Die Art des Streumittels ist für Sie ohne Belang. Unstimmigkeiten diesbezüglich muss der Vermieter mit der zuständigen Gemeinde klären.
Die Regelung im Mietvertrag ist eindeutig und regelt nur Ihre Pflichten.
Eine Besucherregelung kann und darf er nicht erlassen. Selten so gelacht!
Lach' nicht so!!
Es fängt mit einem Kratzer auf der wertvollen Treppe an und endet.... mit Suizidversuch des armen gebeutelten Hauseigentümers...
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Habe ich irgendeine Chance diese Kosten für das Material auf den Vermieter umzulegen?
Eventuell im Rahmen von "werterhaltenden Maßnahmen"?
Nein, Herbert, hast Du nicht. Dem VM steht zwar die Ehre zu, für die Funktionsfähigkeit sorgen zu müssen (§ 535 BGB). Aber: falls eine Kleinreparaturklausel im MV besteht, müsstest Du die neuen Armaturen sowieso selbst finanzieren. -
Won:
"wäre es möglich,die Kosten für den Mahnbescheid dem VM mit draufzudrücken ?"
- Sind im MB automatisch mit eingearbeitet."Falls der nicht zurückzahlt,ist es nach dem was ich jetzt so gelesen habe,durchaus möglich,nach einer gewissen Frist mit den fälligen Nebenkostenvorauszahlungen zu verrechnen,ich hoffe das sehen die Experten hier auch so ?!"
- Ich kann das rechtssicher leider mangels Erfahrung nicht beantworten. -
Phoebe70:
"Die Kehrwoche & Winterdienst ist so im Mietvertrag geregelt: "...Kehren des Hofes, der Einfahrt und der Straße, ausreichende Bestreuung und die Beseitigung von Schnee und Eis ... wechselt von Woche zu Woche zwischen sämtlichen Haushalten in fortlaufender Reihe, und zwar so, dass mit jedem Sonntag früh der Nachfolger eintritt."
- Eine klare Regelung."Da die Gemeinde kostenlos Split zur Verfügung stellt, habe ich damit den Gehweg gestreut."
- OK."Davon war der Vermieter überhaupt nicht begeistert. Der kantige Split würde die Holztreppen im Haus zerkratzen."
- Soll er doch auf seine Kosten geeignete Schuhreinigungsmöglichkeit z.Vfg. stellen."Zuerst wollte er, dass man gar nicht streut. Nach Diskussionen über Haftpflichtansprüche, wenn etwas passiert, will er nun das Streusalz verwendet wird. Das ist allerdings in der Gemeinde verboten und meine anderen Vorschläge (Sand, Granulat,..) wollte er nicht akzeptieren."
- Lass' Dich nicht irritieren wegen einer popeligen Treppe. Er kann ja auf eigene Kosten den Belag ändern."Zudem drohte er noch mit der Kündigung, wenn weiterhin mit Split gestreut werden sollte."
- Lächerlich."Und das ist noch nicht alles. Er möchte nun auch, dass der Split von mir weggekehrt wird obwohl die Kehrwoche nicht mehr bei mir liegt."
- Dito."Eine weiter Drohung von ihm ist, dass er von den Mietern & auch deren Besuch verlangt die Schuhe an der Haustür auszuziehen und mit Filzpantoffeln nur noch die Holztreppe betreten werden darf."
- Dito."Darf der Vermieter das Streumittel vorschreiben?"
- Ja, wenn er es bezahlt UND es von der Gemeinde akzeptiert wird."Ist eine Kündigung zulässig? Und darf er das Betreten des Treppenhauses vorschreiben?"
- Beides: lächerlich. -
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insayn:
"Ich habe beim Einzug in die gemeinsame Wohnung mit meinem Freund eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschrieben, mein Freund ist der Mieter."
- Lt. BGB kann eine Mietsicherheit max. 3 Kaltmonatsmieten betragen. Gibt es (ausserdem) noch eine Kaution beim VM?"das Mietverhältnis ist zum 1.2.14 gekündigt."
- 31.01. oder 28.02.?"Mit welchen Folgen muss ich rechnen wenn ich mich weigere die Wohnung zu renovieren und die Reparaturen zu erledigen?"
- Beantworte bitte erstmal meine Fragen. -
Hallo McCloud,
wichtig ist bei dieser Auseinandersetzung, dass Ihr (am besten tabellarisch) nachweisen könnt, wann was war, wie wirkte es sich aus, wer ist Zeuge. Du verstehst, worauf ich aus bin...
Mangelhaftes Heizen und Lüften sind in der Tat Argumente, die oft genannt werden, ABER auch oftmals zutreffen.
Wichtig ist auch, dass Ihr Eure Argumente schriftlich+nachweislich dem VM bzw. der HV mitteilt. -
mei-sl32:
"Also ist die Überprüfung kein Grund die Miete zu erhöhen, durch die Umlage von 0,40 Cent pro m²."
- Bist Du sicher?"Da die Prüfung ja nur alle drei Jahre ist wäre das doch eine grundlose Mieterhöhung oder?"
- Njet, sondern Betriebskosten."Dann müsste ja einmalig in der Nebenkosten Abrechnung, eine gebühr auftauchen?!"
- Nein, aber ein Kostenposten. -
Daher nochmal meine Frage: Was könnte der Vermieter schlimmstenfalls dagegen unternehmen, falls er damit wieso auch immer ein Problem hätte?
Hier wird Dir niemand sagen können, was Dein potenzieller zukünftiger VM unternehmen könnte oder würde.
Schau' mal hier: https://www.google.de/#q=mietrecht+einzug+ -
sie sind ja auch weiss, nur halt an gewissen stellen weißer als an anderen

Macht nix, das ist bestimmungsgemässe Nutzung der Mietsache. -
hm, wenn ich mir das so durchlese, bin ich ja fein raus, oder?
Ich sehe das ebenso.
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