Vorgabe von Streumittel (Winter) durch Vermieter zulässig? Mit Kündigung gedroht!

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Im 3-Parteienhaus (eine Partei sind die Vermieter) wechselt wöchentlich die Kehrwoche und somit auch der Winterdienst. Während meiner Woche war es täglich sehr glatt. Da die Gemeinde kostenlos Split zur Verfügung stellt, habe ich damit den Gehweg gestreut. Davon war der Vermieter überhaupt nicht begeistert. Der kantige Split würde die Holztreppen im Haus zerkratzen. Zuerst wollte er, dass man gar nicht streut. Nach Diskussionen über Haftpflichtansprüche, wenn etwas passiert, will er nun das Streusalz verwendet wird. Das ist allerdings in der Gemeinde verboten und meine anderen Vorschläge (Sand, Granulat,..) wollte er nicht akzeptieren. Zudem drohte er noch mit der Kündigung, wenn weiterhin mit Split gestreut werden sollte. Und das ist noch nicht alles. Er möchte nun auch, dass der Split von mir weggekehrt wird obwohl die Kehrwoche nicht mehr bei mir liegt. Eine weiter Drohung von ihm ist, dass er von den Mietern & auch deren Besuch verlangt die Schuhe an der Haustür auszuziehen und mit Filzpantoffeln nur noch die Holztreppe betreten werden darf.

    Darf der Vermieter das Streumittel vorschreiben? Ist eine Kündigung zulässig? Und darf er das Betreten des Treppenhauses vorschreiben?

    Vielen Dank für Antworten!

    Phoebe70

  • Hallo Phoebe70,

    "Im 3-Parteienhaus (eine Partei sind die Vermieter) wechselt wöchentlich die Kehrwoche und somit auch der Winterdienst."
    - Mietvertraglich so vereinbart?
    Später geht's weiter...

  • Hallo Berny,
    um eine Meinung bin ich dankbar.
    Die Kehrwoche & Winterdienst ist so im Mietvertrag geregelt: "...Kehren des Hofes, der Einfahrt und der Straße, ausreichende Bestreuung und die Beseitigung von Schnee und Eis ... wechselt von Woche zu Woche zwischen sämtlichen Haushalten in fortlaufender Reihe, und zwar so, dass mit jedem Sonntag früh der Nachfolger eintritt.

  • Phoebe70:

    "Die Kehrwoche & Winterdienst ist so im Mietvertrag geregelt: "...Kehren des Hofes, der Einfahrt und der Straße, ausreichende Bestreuung und die Beseitigung von Schnee und Eis ... wechselt von Woche zu Woche zwischen sämtlichen Haushalten in fortlaufender Reihe, und zwar so, dass mit jedem Sonntag früh der Nachfolger eintritt."
    - Eine klare Regelung.

    "Da die Gemeinde kostenlos Split zur Verfügung stellt, habe ich damit den Gehweg gestreut."
    - OK.

    "Davon war der Vermieter überhaupt nicht begeistert. Der kantige Split würde die Holztreppen im Haus zerkratzen."
    - Soll er doch auf seine Kosten geeignete Schuhreinigungsmöglichkeit z.Vfg. stellen.

    "Zuerst wollte er, dass man gar nicht streut. Nach Diskussionen über Haftpflichtansprüche, wenn etwas passiert, will er nun das Streusalz verwendet wird. Das ist allerdings in der Gemeinde verboten und meine anderen Vorschläge (Sand, Granulat,..) wollte er nicht akzeptieren."
    - Lass' Dich nicht irritieren wegen einer popeligen Treppe. Er kann ja auf eigene Kosten den Belag ändern.

    "Zudem drohte er noch mit der Kündigung, wenn weiterhin mit Split gestreut werden sollte."
    - Lächerlich.

    "Und das ist noch nicht alles. Er möchte nun auch, dass der Split von mir weggekehrt wird obwohl die Kehrwoche nicht mehr bei mir liegt."
    - Dito.

    "Eine weiter Drohung von ihm ist, dass er von den Mietern & auch deren Besuch verlangt die Schuhe an der Haustür auszuziehen und mit Filzpantoffeln nur noch die Holztreppe betreten werden darf."
    - Dito.

    "Darf der Vermieter das Streumittel vorschreiben?"
    - Ja, wenn er es bezahlt UND es von der Gemeinde akzeptiert wird.

    "Ist eine Kündigung zulässig? Und darf er das Betreten des Treppenhauses vorschreiben?"
    - Beides: lächerlich.

  • Die Art des Streumittels ist für Sie ohne Belang. Unstimmigkeiten diesbezüglich muss der Vermieter mit der zuständigen Gemeinde klären.
    Die Regelung im Mietvertrag ist eindeutig und regelt nur Ihre Pflichten.
    Eine Besucherregelung kann und darf er nicht erlassen. Selten so gelacht!

  • Die Art des Streumittels ist für Sie ohne Belang. Unstimmigkeiten diesbezüglich muss der Vermieter mit der zuständigen Gemeinde klären.
    Die Regelung im Mietvertrag ist eindeutig und regelt nur Ihre Pflichten.
    Eine Besucherregelung kann und darf er nicht erlassen. Selten so gelacht!


    Lach' nicht so!!
    Es fängt mit einem Kratzer auf der wertvollen Treppe an und endet.... mit Suizidversuch des armen gebeutelten Hauseigentümers...:mad:

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