Hallo sandy2,
ich versuche es mal...:
"zwischen mir als Mieterin und meinem Vermieter wurde ein Vertrag geschlossen, bei dem es sich um eine Vorlage zum Ausfüllen und Ankreuzen handelt. Viele Positionen wurden nicht exakt ausgefüllt oder angekreuzt. Es gab keine Anlagen."
- Mglw. Pech für den VM...
"Bei der Miete ist lediglich "Warmmiete inklusive Nebenkosten" angegeben."
- Gut für Dich.
"Weiter unten erfolgt eine Auflistung, was in den "Betriebskosten" enthalten ist. Die "Gebäudereinigung" wird als enthalten aufgeführt. Weiter folgt ein nicht ausgefüllter separater Punkt zu Kosten der Treppenhausreinigung. Es ist nicht angekreuzt, ob diese in den "Betriebskosten" enthalten sind oder nicht. Falls nicht, so wird erklärt, sei der Mieter verpflichtet in "regelmäßigen Abständen" zu reinigen."
- Evtl. könnte man hier einhaken. Da dies jedoch nicht genauer definiert ist (ich übertreibe mal: Das ganze Treppenhaus des 100-Familienhauses durch einen Mieter zu reinigen), könnte auch hier der Grundsatz gelten: Nachteile für den Mieter sind nicht zulässig.
"Später gibt es noch einen Punkt "Hausordnung". Diese ist allgemein gehalten, es gibt keine weitere Erwähnung der Treppenhausreinigung."
- Könnte auch für Dich von Vorteil sein.
"Bei Mietvertragsunterschrift gab es lediglich die mündliche Mitteilung, dass regelmäßig eine Putzkraft das Treppenhaus reinigt, diese sei bar zu bezahlen."
- Was jedoch keine mietvertragliche Vereinbarung sein dürfte.
"Nun ist besagte Putzkraft nicht mehr verfügbar und es stellte sich heraus, dass sie durch einen Nachbar eingestellt war. Tatsächlich aber gelte laut diesem Nachbar die mir nicht bekannte Hausordnung der Hausverwaltung und nun sei ich als Mieter selbst zur Reinigung verpflichtet."
- Was jedoch keine mietvertragliche Vereinbarung sein dürfte.
"Da meine Berufstätigkeit es nicht zulässt, mich an irgendwelche Putzpläne zu halten und ich dem nie zugestimmt habe, ergibt sich für mich die Notwendigkeit einer neuen Putzkraft."
- M.E. VM-Sache.
"Sind die aufgeschlüsselten "Betriebskosten" identisch mit den bei Mietkosten aufgeführten "Nebenkosten"?"
- Grundsätzlich ja, falls nicht explizit unterschiedlich schriftlich definiert.
"Bin ich als Mieter trotz der unvollständigen Regelung bzw. in den Betriebskosten aufgeführten Gebäudereinigung zur Treppenhausreinigung verpflichtet?"
- Ich meine Nein.
"Muss nicht vielmehr mein Vermieter eine Putzkraft einstellen und bezahlen?"
- Ich meine Ja. Zumindest hat er die Treppen gefahrlos passierbar zu halten.
"Gilt die mir nicht bekannte Hausordnung der Hausverwaltung, obgleich diese in meinem Vertrag nicht enthalten ist, sondern dieser eine "eigene" Hausordnung enthält?"
- Die HO der HV gilt für Dich nicht, da auf diese im MV kein Bezug genomen wird.