Beiträge von Berny

    Hier bekommst Du weder Auskunft noch Rat, sondern lediglich Meinungen zu lesen.
    Auch wenn Du zweimal postest, wird Dein Anliegen weder wichtiger noch interessanter:
    https://forum.mietrecht.de/thread/6017-brauche-dringend-rat/

    "Der neue Vermieter hat einen neuen Mietvertrag mit meinen Eltern abgeschlossen. Laut von ihm eigenhändig ausgefülltem und Unterschrieben Wohnungsübergabeprotokoll sind alle Räume "ohne Mängel" in Augenschein und abgenommen worden. Außerdem steht Handschriftlich von ihm verfasst:
    Bad/WC: Decke aus Holzverkleidung neuwertig, ohne Mängel!"
    - OK.

    "Darf der Vermieter den Rückbau der Holzdecke im Bad, die Entfernung der inzwischen abgewohnten, wahrscheinlich verklebten Teppichböden (darunter Linolium damals... 1961 so üblich) verlangen?"
    - Nein, falls nicht Entsprechendes vereinbart wurde, denn die Wohnung war ja, so, wie sie war, ohne Mängel.

    "Wir möchten vernünftig mit dem Vermieter auseinandergehen. Allerdings haben wir das Gefühl, das er meine 87 jähr. Mutter damit übern Tisch ziehen will."
    - Inwiefern, liegen schon Forderungen vor?

    Kingcasey:

    "laut Mietvertrag sind es 4 kellerräume und 5 Zimmer Haus.
    Das Zimmer ist als Kellerzimmer im Mietvertrag eingetrage und es gab keine Vereinbarung
    Nun wil er das KellerZimmer was eine Fussbodenheizung hat ( Sicherungskasten und Hauptwasserleitung Lauft in diesem raum) als volles Zimmer anrechnen ,"
    - Es scheint wohl für Wohnzwecke geeignet zu sein.

    "weill er gesehen hat das eines unsere Kinder in diesem Zimmer wohnt. und Rechnet uns 20qm² mehr wohnfläche an."
    - Das sollte/müsste er dann mit Euch vertragsändernd vereinbaren.

    "Beispiel : der mieter zweifelt die qm² an das liegt der Mieter in der beweispflicht das die qm² nicht stimmt"
    - Ja, wie bereits gesagt, die Beweispflicht liegt bei dem, der etwas behauptet.

    "was wäre jetzt aber wenn der mieter behaupten das haushat jetzt mehr qm² als im Mietvertrag steht liegt er da nicht inder beweispflicht. ?"
    - Dito.

    Hallo Kingcasey,

    "Wir wohnen in ein Haus zu Miete was der Vermieter verkaufen will und Kündigte uns mit einer Verwertungskündigung. Da wir Widerspruch eingelegt haben Bombadiert er uns mit lauter schikanen: 1, Renovierungen"
    - Bitte näher erklären.

    "2. Nach 6 Jahren erste Mietnebenkostenabrechnung"
    - Ja und?

    "3. Mieterhöhung"
    - Ja und?

    "nun will er die Wohnfläche für das Keller zimmer was wir als Kinderzimmer nutzen angleichen."
    - Wie ist das bitte zu verstehen? Was schreibt er?

    "Im Mietvertrag steht einen Wohnfläche von 125qm² nun will er 20 qm² drauf tun für das genutze Keller Zimmer"
    - Wurde das Kellerzimmer lt. MV mitgemietet? Falls ja, eine bestimmte Nutzung desselben vereinbart?

    "Im Mietvertrag steht aber 4 Kellerräume und keine 3"
    - Wieviele sind es tatsächlich?

    "und Zimmer anzahl 5 und keine 6"
    - Wieviele sind es tatsächlich?

    hallo leute ich bin mir irgendwie nicht sicher ob es hier mit rechten dingen zu geht ... steige auch nicht ganz durch bei der sache hoffe mir kann dazu jemand was sagen
    danke schonmal


    Dies ist ein Mietrecht-Forum. Was dort zu erkennen ist (hast ja dankenswerterweise nicht alles geschwärzt), hat mit Mietrecht nichts zu tun. Wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt.

    Ist das wirklich alles rechtens?


    Wie sagte seinerzeit ein gewisser Christian Wulff im Fernesehinterview?: Was r(R)echt ist, muss nicht R(r)echt sein.
    Der VM hat zwar unschön gehandelt, jedoch nicht unrecht. Ein "vernünftiger" VM legt die BK-Vz so fest, wie sie in etwa den zu erwartenden Werten entsprechen werden/dürften. Er MUSS es aber nicht.
    Wenn der VM das nicht will, kann oder möchte, ist es dem Mieter unbenommen, sich über's Jahr mtl. selbst etwas Geld beiseite zu legen.
    Ich erspare m(D)ir mal meine Kritik darüber, dem Mieter die BK-Abr. erst fünf Minuten vor Fristende vorzulegen...

    Hallo Michi,

    "1. Der Vermieter will das Mietverhältnis auf 5 Jahre befristen mit der Begründung das er bis dahin evtl. die Wohnung selber nutzten möchte sich aber noch nicht sicher ist.
    Im noch nicht unterschriebenen Mietvertrag hat er jetzt aber keinen direkten Grund für die Befristung eingetragen sondern einfach nur "wie vereinbart" hineingeschrieben."
    - Das könnte Deiner Überlegung entgegenkommen...:rolleyes:

    "Kann ich ihn in dem Unwissen lassen das man für einen Rechtsgültigen Zeitmietvertrag einen konkreten Grund im Vertrag nennen muss ?"
    - Ähem, DU musst ja nicht alle Gesetzesvorschriften kennen (abgesehen davon, dass eh' max. vier Jahre zulässig sind).

    "Oder kann man eine Befristung so Vertraglich niederschreiben das die Befristung nur für den Vermieter gilt ?"
    - Hmm, falls er damit einverstanden sein sollte. Weshalb sollte er sich denn selbst knebeln?

    "2. Es handelt sich bei der Wohnung um einen Neubau (Erstbezug) dennoch hat der Vermieter im Mietvertrag nur 2 Haustürschlüssel hinterlegt... Kann das richtig sein ??"
    - Wenn Ihr das akzeptiert, ja. Frage ihn doch! Jedenfalls kannst Du ohne zu fragen einen eigenen Schliesszylinder einbauen. Rückbau bei Mietende.

    Es ist nur ein Gesamtbetrag für "Warmmiete inkl. NK" angegeben. Also geht nicht hervor, wie hoch die NK sind und es ist nicht explizit erwähnt, dass es eine Pauschale ist. Eine Abrechnung erfolgt nicht und vorschießen kann ich ja keinen mir nicht bekannten Betrag.
    Kann ich also davon ausgehen, dass es sich um eine "Betriebskostenpauschale" handelt?


    M.E. ja (VM ärgert sich...) ;)

    Hallo sandy2,

    ich versuche es mal...:

    "zwischen mir als Mieterin und meinem Vermieter wurde ein Vertrag geschlossen, bei dem es sich um eine Vorlage zum Ausfüllen und Ankreuzen handelt. Viele Positionen wurden nicht exakt ausgefüllt oder angekreuzt. Es gab keine Anlagen."
    - Mglw. Pech für den VM...

    "Bei der Miete ist lediglich "Warmmiete inklusive Nebenkosten" angegeben."
    - Gut für Dich.

    "Weiter unten erfolgt eine Auflistung, was in den "Betriebskosten" enthalten ist. Die "Gebäudereinigung" wird als enthalten aufgeführt. Weiter folgt ein nicht ausgefüllter separater Punkt zu Kosten der Treppenhausreinigung. Es ist nicht angekreuzt, ob diese in den "Betriebskosten" enthalten sind oder nicht. Falls nicht, so wird erklärt, sei der Mieter verpflichtet in "regelmäßigen Abständen" zu reinigen."
    - Evtl. könnte man hier einhaken. Da dies jedoch nicht genauer definiert ist (ich übertreibe mal: Das ganze Treppenhaus des 100-Familienhauses durch einen Mieter zu reinigen), könnte auch hier der Grundsatz gelten: Nachteile für den Mieter sind nicht zulässig.

    "Später gibt es noch einen Punkt "Hausordnung". Diese ist allgemein gehalten, es gibt keine weitere Erwähnung der Treppenhausreinigung."
    - Könnte auch für Dich von Vorteil sein.

    "Bei Mietvertragsunterschrift gab es lediglich die mündliche Mitteilung, dass regelmäßig eine Putzkraft das Treppenhaus reinigt, diese sei bar zu bezahlen."
    - Was jedoch keine mietvertragliche Vereinbarung sein dürfte.

    "Nun ist besagte Putzkraft nicht mehr verfügbar und es stellte sich heraus, dass sie durch einen Nachbar eingestellt war. Tatsächlich aber gelte laut diesem Nachbar die mir nicht bekannte Hausordnung der Hausverwaltung und nun sei ich als Mieter selbst zur Reinigung verpflichtet."
    - Was jedoch keine mietvertragliche Vereinbarung sein dürfte.

    "Da meine Berufstätigkeit es nicht zulässt, mich an irgendwelche Putzpläne zu halten und ich dem nie zugestimmt habe, ergibt sich für mich die Notwendigkeit einer neuen Putzkraft."
    - M.E. VM-Sache.

    "Sind die aufgeschlüsselten "Betriebskosten" identisch mit den bei Mietkosten aufgeführten "Nebenkosten"?"
    - Grundsätzlich ja, falls nicht explizit unterschiedlich schriftlich definiert.

    "Bin ich als Mieter trotz der unvollständigen Regelung bzw. in den Betriebskosten aufgeführten Gebäudereinigung zur Treppenhausreinigung verpflichtet?"
    - Ich meine Nein.

    "Muss nicht vielmehr mein Vermieter eine Putzkraft einstellen und bezahlen?"
    - Ich meine Ja. Zumindest hat er die Treppen gefahrlos passierbar zu halten.

    "Gilt die mir nicht bekannte Hausordnung der Hausverwaltung, obgleich diese in meinem Vertrag nicht enthalten ist, sondern dieser eine "eigene" Hausordnung enthält?"
    - Die HO der HV gilt für Dich nicht, da auf diese im MV kein Bezug genomen wird.

    Mr.Hyde666:

    "mir geht es um ein anderes Haus, das ich gerne mieten würde. Den Besitzer kenne ich. In seinem Haus wohnen 2 sehr unangenehme Leute die sich aber an alle Spielregeln halten. Bei denen steht das wie oben geschrieben im Mietvertrag drin."
    - Also Privat-Wohnraum-Mietrecht.

    "Nun soll ich im Namen des Besitzers eine Kündigung schreiben die er auch unterschreiben wird."
    - WER für den Vermieter schreibt, ist egal; Hauptsache, der VM unterschreibt selbst.

    "Daher meine Frage wann die derzeitigen Mieter ausziehen müssten."
    - Dann, wenn der VM einen Grund findet für eine rechtswirksame Kündigung, und einen solchen kann ich hier nicht erkennen.

    "Es handelt sich um ein privat genutztes Haus. Verstanden hätte ich den derzeitigen Vertrag als jährlich befristet und normal problemlos zu kündigen."
    - Nöö, is nich.

    "Muss ich daher einen bestimmten Grund angeben für die Kündigung ? Ist das dann so leicht ?"
    - DU musst garnichts, der Vermieter muss, aber da wird er wohl ein Problem mit haben...:o

    Hallo Stranger123,

    Deine Erzählung klingt mir auch etwas strange...:

    "Vor einigen Tagen hing ein Infozettel in unserem Mietshaus, dass nun die Zählerstände in den Wohnungen an den Heizungen abgelesen werden. Normalerweise wird das automatisch per Funk an eine Sammelstelle im Hausflur übermittelt. Nun wird aber anscheinend doch invidivuell abgelesen."
    - Dann scheint wohl die Funkfunktion nicht zuverlässig zu funktionieren? Dein VM sollte Dir Auskunft darüber geben.

    "Allerdings wurde an einem Heizkörper vergessen, das Gerät zu installieren."
    - Das sollte der Provider spätestens dann bemerken, wenn er feststellen muss, dass einer fehlt.

    "Nun habe ich allerdings sehr große Angst, dass die Vermietergesellschaft mit horrenden Regressforderungen oder wohlmöglich Strafanzeige ankommt."
    - Warte doch mal ab.

    "Vielleicht gibt es hier Erfahrungen dazu, ob ich meldepflichtig gewesen wäre"
    - Wäre doch wohl nicht zuviel von Dir verlangt gewesen, oder?

    "Wie bereits gesagt, es wurde von unserer Seite nichts manipuliert oder abmontiert."
    - Also, vergiss' Sibirien.

    "Fällt das unter Zivilprozess oder Strafrecht und mit welchen Forderungen/Strafen/Haft werde ich zu rechnen haben?"
    - Falls nicht Sibirien, dann Archipel Gulaq, oder Chodorkowki's freigewordene Zelle.:mad:

    wehrmann13:

    "Vor wenigen Tagen erging Rundschreiben der Hausverwaltung, dass nun mehr nur noch 20° für Wohnzimmer, 22° für Bad und 17° für Nebenräume gewährleistet werden."
    - Die HV scheint sich recht gut informiert zu haben...: https://www.google.de/#q=mietrecht+raumtemperaturen+wohnung

    "Uns sind 20° im Wohnzimmer zu wenig. Wir frieren ehrlich gesagt. Wenn wir das Zimmer lüften, dauert es bis zu 2 Stunden bis die 20° wieder erreicht sind.
    Darf der Vermieter die Heizleistung beschränken, wo es zuvor keine Probleme mit Heizleistung gab?"
    - Es gibt diesbzgl. kein Gewohnheitsrecht. Dennoch halte ich die Entscheidung der HV für kurzsichtig und nicht überlegt, da die Heizkosten sowieso auf die Mieter umgelegt werden.

    "Muss ich die Kosten der Modernisierung tragen, obwohl Verschlechterung dadurch eingetreten ist?"
    - Weiss ich nicht. Sollte sich die (ungeschickte) HV jedoch gegen Argumente sperren, würde ich ausziehen.

    Hallo Mr.Hyde666,

    "das Mietverhältniss beginnt am 1.1.2001 und dauert 4 Jahre."
    - Soweit ok, ist ja eh' gelaufen.

    "nach Ablauf der 4 Jahre verlängert sich der Vertag um jeweils 1 Jahr, ..."
    - Ist bestenfalls bei Gewerbemietverträgen möglich. Ich nehme jedoch an, dass Du einen Wohnraum-MV hast.

    "wenn ich im Dezember die Kündigung schreibe, wann würde dann der Mieter spätestens ausziehen müssen ?"
    - Besser: Wenn Du jetzt nachweislich schriftlich "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann (automatisch) zum 31.03.2014.

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