Beiträge von Berny

    Hallo danisound,

    "habe festgestellt dass in einer ecke eines raumes die wand und der boden feucht ist. Der boden ist auch schon leicht aufgequollen."
    - Das kann in der Tat ein Resultat falschen Heizens und/oder Lüftens sein. Dort, wo die Luft wenig zirkulieren kann, sollte der Möbelabstand zur Wand schon grösser sein.

    "Wer muss jetzt nachweisen wessen schuld es ist?"
    - Derjenige, der Forderungen stellt.

    "Kann der vermieter die kaution zurückhalten,"
    - Ja, bis zu 6 Monate nach Wohnungsrückgabe, und einen weiteren (meist geringeren) Betrag für evtl. noch zu erwartende Betriebskostennachforderungen.

    "Was soll ich machen wenn er das macht und die Schuld auf mich schiebt?"
    - Rechtsberatung bleibt Anwälten vorbehalten, hier gibt es nur Meinungen und Tipps.

    Silvio12:

    "Laut Mietvertrag keine Extra Regelung für Personenabrechnung. Also nach m²?"
    - Ja, genauer: Nach %-Mietflächenanteilen.

    "Auf der Abrechnung steht "Müll" Personen, alles andere nach Fläche."
    - Ähem, auf der Abrechnung oder im MV?

    "Wenn er es nun aber nach Personen macht, sollten es ja auch 3 sein und nicht 4."
    - Halte ich sowieso für rechtswidrig.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

    Silvio12:

    "Wir leben in einem Dreipersonenhaushalt, 2E und 1K 3Jahre, auf 85m². Die Abrechnung ist nach Anzahl der Personen im Haushalt. Abgerechnet werden aber gleich 4 Personen."
    - Was - genau und vollständig bitte - steht im Mietvertrag?

    Das ist doch jetzt Satire, oder die Versteckte Kamera? Wenn du dir ein Fahrzeug anschaffst, das zu hoch für deinen Stellplatz ist, dann ist alles, was danach kommt einzig dein Problem!


    Was meinst Du, wie schnell wir beiden das Problem lösen...? https://www.google.de/search?hl=de&site=imghp&tbm=isch&source=hp&biw=1170&bih=581&q=stichs%C3%A4ge&oq=stichs%C3%A4ge&gs_l=img.1.0.0l10.3313.9016.0.11907.9.7.0.2.2.0.188.969.0j7.7.0....0...1ac.1.32.img..0.9.1031.QsrC7xCSopE#hl=de&q=elektrischer+fuchsswanz&tbm=isch

    A.M:

    "Gemietet ja, aber ich kann ihn nicht nutzen"
    - Wen interessierts?

    "die Verwaltung kann mir keinen Ersatz geben, obwohl genug frei wären."
    - Kann oder will?

    "Wenn ich nichts nutzen kann, muss ich ja nicht zwingend dafür bezahlen?"
    - Ha ha. Du hast ihn doch gemietet, oder??

    "Klingt doch logisch oder etwa nicht?"
    - Nöö.

    "Wenn es im Mietvertrag so aufgelistet ist, kann ich es ja schlecht abwählen."
    - Doch, hättest den Passus ja streichen können.

    "Wenn ich schon dafür bezahle, möchte ich es auch nutzen können."
    - Verständlich, aber auch eine "blind" geleistete Unterschrift gilt.

    "Die Frage ist ja auch ob es überhaupt rechtens ist, das die Nebenkostenabrechnung für den Stellplatz separat mit den doppelten Positionen wie Hausmeister und Winterdienst auf uns Mieter umzulegen ist."
    - Ähem, wird der SP nun sogar doppelt berechnet...?

    "ist es nicht falsch das die Position Gartenpflege und Winterdienst einzeln aufgeführt werden, obwohl die vom Hausmeister zu erledigen sind und mit in die Position Hausmeister einfließen sollten?"
    - Sollten (lt. MV)? Lass' Dir die der NK-Abr. zugrunde liegenden Originalbelege beim VM zeigen!

    "der Stellplatz ist unter §3 Miete und Nebenkosten aufgeführt.
    1. Grundmiete
    2. Stellplatz
    3. Nebenkostenvorauszahlung"
    - Verstehe. Ist überhaupt bei den NK auf § 2 der Betriebskostenverordnung Bezug genommen worden, ODER sind die einzelnen Positionen im MV aufgelistet?

    waldi2007:

    "In meinem Mietvertrag wurde vereinbart, dass ich mich mit Zweitwohnsitz zu melden habe."
    - Solche Vereinbarungen, bspw. auch, dass der Mieter eine Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung abzuschliessen hat, halte ich für rechtlich unerheblich.

    "Da ich aber mich das ganze Jahr hier aufhalte und zur Anmeldung meiner Hunde den Erstwohnsitz hier innehaben muss, habe ich mich doch mit Erstwohnsitz anmelden müssen."
    - Welche rechtliche Grundlage?

    "Ich hatte mich zuvor bei meinen Eltern mit Erstwohnsitz angemeldet und hier mit Zweitwohnsitz."
    - Google doch mal nach dem meldegesetz Eures Bundeslandes.

    "Aber im Rathaus sagte man mir, dass das Meldegesetz vor [also: über?] dem BGB steht"
    - Soll ich da lachen oder weinen...?

    "und ich somit nur mit Erstwohnsitz anmelden kann."
    - Könnte ein Versuch der notleidenden Gemeindeverwaltung sein...

    "Nun droht mir die Vermieterin mit Kündigung, da ich mich nicht an die Regelung im Mietvertrag halte,"
    - Das einzige, das sie angeht, wäre ein Passus im MV, nachdem die Hundehaltung der schriftlichen Zustimmung der VMn bedarf.

    "Ebenfalls droht sie, dass ich die Strafe, die Evtl. Von der Stadt kommt zahlen müsse, da das Haus nicht als Mietobjekt von der Baubehörde zugelassen wäre."
    - Selten so gelacht, => VM-Risiko.

    "Es hiess anfangs nur wegen des Finanzamtes müsse ich es als Zweitwohnung melden, da es in der ex-DDR ist, dachte ich es wäre eben ein steuerrechtliches Problem und habe dem Mietvertrag zugestimmt."
    - Das steuerliche Verhältnis VM./. FinA ist bestimmt nicht Dein Bier.

    "Wie soll ich nun vorgehen, ohne dass ich mich melderechtlich strafbar mache, habe ich überhaupt eine Chance, wenn es garnicht vermietet werden darf? Muss ich die Strafe zahlen?"
    - Ich würde garnichts machen, bis ich etwas Schriftliches bekomme.

    A.M:

    "Vor 2 Wochen habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2012 bekommen"
    - OK.

    "Dürfen die Position wie Hausmeister, Strom Allgm., Winterdienst und Gebäudeversicherung doppelt aufgeführt werden? Einmal für die Wohnung und einmal für den Stellplatz im Keller? Ist das so rechtens? Der Stellplatz ist in den Mietkosten mit einer Monatlichen Pauschale von 30 Euro aufgeführt."
    - Auch für den SP fallen grundsätzlich NK an. Sind die Kosten von 30€ im MV tatsächlich als Pauschale gekennzeichnet?

    "Des weiteren kann die Hausverwaltung mir keinen Stellplatz zur Verfügung stellen, da mein Auto zu hoch ist."
    - Wieso? Hast doch einen, oder?

    "Wie sollte ich vorgehen, außer Einsicht in die Belege für die erhöhten Positionen einzusehen?"
    - Steht Dir zu.

    eine bekannte von mir ist vor einer woche in die neue wohnung gezogen und berichtete mir das sie vor kurzem ein treffen mit dem alten mieter hatte der versuchte in die wohnung zu kommen...dabei stellte sich raus das er die wohnung noch bis ende dezember bezahlt habe und sein mietvetrag noch bis 31.12.2013 bestehe....der vermieter hat die wohnung aber auch meiner baknnten vermietet ..... was soll sie tun... anzeigen ??ß scheint ja kriminell vom vermieter zu sein...bitte um hilfe


    Ich würde zu Dritt mit dem VM reden um eine finanzielle Lösung herbeizuführen (um ihm eine "goldene Brücke" zu bauen).
    Sollte der VM sich sträuben, würde ich ihm den § 263 StGB vorlesen.

    Egal, vielleicht kommen ja noch ein paar Zweitmeinungen hier herein.


    Und die wäre der Vorschlag, dass die VMn wegen der Mietrückstände gaanz schnell fristlos kündigt.

    Fristlose Kündigung (§ 543 BGB)

    Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
    2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
    3. der Mieter
    a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

    1 x fragen hätte gereicht


    Tz tz tz... Du hast sicherlich vergessen, dass Doppelpostings das Thema besonders interessant und wichtig machen und die Helferlein hier zu besonderen Anstrengungen veranlassen werden, das Problem für die allerwertesten Fragesteller zu lösen...

    Amarie999:

    "So sind mir schon einige Bewerber flöten gegangen,"
    - Nicht nur Dir, sondern auch dem VM, denn der hat auch Rechte...

    "Das heisst eigentlich, dass es für mich fast unmöglich ist, einen Nachmieter zu finden, mit dem beide einverstanden sind. Gibt es irgendetwas was ich tun kann, um doch noch ausziehen zu können oder habe ich mein Zimmer jetzt wirklich jahrelang am Bein?"
    - So isses.

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