Wohnt der Vermieter mit im Haus ganz einfach Wohnfläche.
Wenn ich ergänzen darf: Also in einem (nur Zwei-)familienhaus wohnen Vermieter und Mieter.
Wohnt der Vermieter mit im Haus ganz einfach Wohnfläche.
Wenn ich ergänzen darf: Also in einem (nur Zwei-)familienhaus wohnen Vermieter und Mieter.
Zu der oftmals erwähnten Pflicht-70%-nach-Verbrauch-Aufteilung: ...
Danke, hast es mir abgenommen.
Dort, wo noch immer vorschriftswidrig abgerechnet wird, geschieht es m.E. aus Trägheit oder Unkenntnis. Ist oftmals bei WEG der Fall.
sandfrog:
"Hm wir ham jetzt die Aussage vom Vermieter das Wohl davor das Jahr die Gaszähler falsch abgelesen wurden b.z.w. eventuell auch falsch an ISTA übermittelt,"
-
@ista interessiert der Gaszählerstand bzw. der Gasverbrauch im Prinzip überhaupt nicht, sondern lediglich die Brennstoffkosten, welche der EVU-Jahresabrechnung zu entnehmen sind.
"... (vor Ende 2k12, ..."
- Du bist ja ein gaanz cooler, hfftl. ebenso erfolgreich...:eek: Wäre ja auch zuviel Arbeit, anstelle des k eine 0 zu schreiben... *gaga*
Hm wir ham jetzt die Aussage vom Vermieter das Wohl davor das Jahr die Gaszähler falsch abgelesen wurden b.z.w. eventuell auch falsch an ISTA übermittelt, des wegen die extrem hohen Nachzahlungen, dabei hat das ganze aber einen faden Beigeschmack.
- Darf er das nachträglich berechnen, Normalerweise muss das zum Ende des Jahres ja Korrekt abrechnet sein.
- Wie sieht das aus mit der Berechnung, er hat uns jetzt die vollen Kosten nachberechnet, nicht aber den Leuten die zwischen zeitlich (vor Ende 2k12, ausgezogen sind d.h. wir zahlen jetzt deren Rechnung.
Hallo,
ich würde mit den gasamten Unterlagen und evtl. Notizen zu einem Mietrverein gehen.
Zähler und Therme im Keller.
Keine Gasetagenheizung.
Über die Therme läuft meine Heizung, die Heizung vom Nachbar, mein Gasherd und die Warmwasserversorgung des Nachbars. Ich wärme mein Wasser mit Strom.
Es bleibt bei insgesamt einer Gastherme für das ganze Haus.
Ich denke mal Kunde des Gaszählers ist der Vermieter.
An den Heizukörpern ist nichts zum ablesen.
Eine sehr unbefriedigende Installation, evtl. ein ehem. 1-Familienhaus auf 2-FH umgebaut?
Wenn ich mich übervorteilt fühlen würde, würde ich ausziehen.
Übrigens, eine kWh Strom ist ~3x teurer als eine kWh Gas.
Hallo norm,
geben wir uns mal Mühe, nicht aneinander vorbeizureden...:)
Befindet sich der Gaszähler im Keller?, die Gastherme in Deiner Wohnung?
Soll die andere Wohnung jetzt auch eine Gastherme bekommen?
Soll diese auch am vorhandenen Gaszähler angeschlossen werden?
Wer ist Kunde bzgl. des Gaszählers?
Natürlich hat da mit Mietrecht zu tun.
Hallo Webster72,
"Das Raumthermostat war seit längerem defekt, ein Modell mit Uhr."
- Bitte einen Google-Bilder-Link.
"Diese Uhr ist defekt. Jetzt war der Heizungsmonteur vor Ort und hat auf drängen der Vermieterin ein neues eingebaut welches aber nicht mehr über eine Zeitschaltuhr verfügt."
- Bitte einen Google-Bilder-Link. Wo befindet sich jetzt das ausgebaute Teil?
"Nun ist die Heizung über einen eigenen Kessel im Keller, aber ohne jegliche Uhrsteuerung! Weder am Kessel noch am Thermostat!"
- Versorgt die Heizungsanlage noch andere Wohnungen im Haus?
"Ist dieser minderwertigere Austausch hinzunehmen?"
- Vorab: Nein.
"Meines Wissens gibt es bei Geräten Bestandsschutz, und das nicht ein minder Wertigeres Gerät als vorher eingebaut werden darf."
- Bestandsschutz hin und her... - aber Verschlechterungen hat der Mieter nicht zu akzeptieren.
Kolinum:
"Ebenso fehlen Angaben zur Schlüsselzahl."
- Kommt u.a. in das ÜP.
"Sicher der Erguß eines superklugen Rechtsverdrehers."
- Njet, dieser MV geht auf den Einheitsmietvertrag von/für Wohnungsunternehmen zurück.
Ob unentgeltlich oder ob in der Miete enthalten sei mal dahingestellt; ich würde aber den Kellerraum in jedem Fall im Mietvertrag stehen haben wollen.
Ich habe den MV jetzt gelesen. Ein Kellerraum steht nicht als mitgemietet drin. Der VM wird sich auch wohl nicht dazu hinreissen lassen, von seinem Vordruck abzuweichen.
Die Kaution von nur einer NettoMM erscheint mir für den Mieter als recht günstig...:p
Die HeizkBerechnung (+WW-Bereitung) nach 50/50% entspricht nicht der HeizkVO und wäre damit angreifbar.
Die Nachzahlungsfrist von nur 14 Tagen bei BK-Nachforderungen halte ich für angreifbar, üblich ist m.W. 1 Monat.
Linus2011:
"Die Ausnahmeregelung, dass die Wohnfläche von 0,0 m bis 1,0 m lichter Höhe nicht und von 1,0m bis 2,0 m mit der Hälfte der Raumfläche angerechnet wird gilt nur für Dachgeschosse.
- Falsch.
"Warum so faul, google doch selber...."
- Nicht nötig, der Link steht in #14.
Hallo mivoc,
leider kann ich beim Link nichts lesen... Daher vorab meine Meinungen:
"Nun haben wir den Mietvertrag zugeschickt bekommen und blicken gar nicht mehr durch. Auch die Tatsache, dass wir den Vertrag unterschrieben per Post zurücksenden sollen und erst daraufhin die Wohnung an uns übergeben werden soll. Wäre es nicht besser ERST ein Übergabeprotokoll anzufertigen und DANN vor Ort zu unterschreiben und die Schlüssel in Empfang zu nehmen?"
- Diese Vorgehensweise ist nicht aussergewöhnlich. Das bzw. ein ÜP wird üblicherweise bei der Übergabe der Mietsache ausgefüllt.
"Vor allem der Teil mit den Heiz- und Warmwasserkosten und die Schönheitsreperaturen."
- Erstere sind grundsätzlich nach der HeizkVO abzurechnen. Schönheitsreparaturen sind regelmässig Mietersache.
"Desweiteren wurde uns ein Kellerraum zugesagt, der aber im Mietvertrag gar nicht auftaucht."
- Ist üblich. Er wird Euch unentgeltlich überlassen, kann also auch vom VM zurückverlangt werden.
"Vor allem wurde noch gar nicht geklärt, ob wir die hübschen (Ironie) gelben Wände so übernehmen wollen."
- Das wäre mit dem ÜP zu klären. Alles haargenau beschreiben, und e.F. auch, wer was noch ändert innerhalb welcher Frist auf wessen Kosten. Gut aufpassen!!!
"Ich würde ungern unser junges Glück mit einem vorschnellen Vertragsabschluss belasten."
- Spricht für Dich (Euch). Du solltest bei der Übergabe der Mietsache jedenfalls Nicht allein sein und eine Digicam mit eingeblendetem Datum und einer abfotografierten Tageszeitung dabei haben.
koesti83:
"Ich wohne in einer 5er WG. Alles super soweit. Es gibt 1 Mietvertrag,wo die jeweiligen Personen aufgeführt sind."
- Mir soweit klar.
"Meine Vormieterin ist ausgezogen und hat mich als Nachmieter gefunden. Habe von ihr den Wohnungsschlüssel auch erhalten.
Die Vormieterin hat selbstverständlich ordentlich gekündigt und steht nicht im Mietvertrag mit den anderen die hier wohnen."
- Das mag verstehen, wer will. Ich jedenfalls nicht..... (Typisches WG-Gemuddel
)
"Vermieter hat hierüber bescheid gewusst."
- Bedeutet nchts.
"Kaution sollte hinterlegt werden,habe mich da bissl feiern lassen...wollte ich die Tage alles erledigen,so war es auch abgesprochen mit dem Vermieter."
- ich denke, dass es nur einen bestehenden MV gibt. Was soll da ein (aussenstehender) Mietinteressent mit einer Kautionsleistung?
"Jetzt kam ein Schreiben vom Vermieter,dass ich illegal in der Wohnung wohnen würde und sofort den Wohnraum verlassen soll. Zeit 1 Woche. Zieh ich nicht aus werden alle anderen auch gekündigt. Grund, die anderen Mieter hätten das Zimmer illegal untervermietet."
- Mir verständlich.
"Mietvertrag habe ich nicht,sollte jetzt zum 01.02. ausgestellt werden."
- Abwarten...
"Hat der Vermieter nicht dem Mietverhältnis mündlich zugestimmt? Schließlich war er mit der Schlüsselübergabe der Vormieterin an mich einverstanden."
- Daraus wirst Du keinen mündlichen MV konstruieren können.
"Der kann mich doch nicht ernsthaft einfach so vor die Tür setzen,"
- Yes, he can.
"wie soll ich in 1 Woche ne Wohnung finden."
- Wayne... interessiert's?![]()
"Wäre über eure Hilfe wie ich weiter vorgehen soll sehr dankbar."
- Das wäre verbotene Rechtsberatung.
Linus2011:
"Leider stimmt das was Berny bezüglich der Wohnfläche und der hälftigen Anrechnung behauptet nur in Ausnahmefällen ( bei Gebäuden der Klasse 1 und 2 nach LBO und bei Dachgeschossen)."
- Welche LBO? Wir haben davon lediglich 16 in der BRD. Bitte einen Link.
"Ansonsten gilt ein Raum mit einer lichten Höhe unter 2,4m ( nach Musterbauordnung) nicht als Aufenthaltsraum und wird somit nicht der Wohnfläche zugerechnet."
- Sogar 2,4m? Bitte auch hier einen Link. Danke vorab.
Guckst Du #9.
Danke, hatte ich wohl aufgrund der vielen Postings noch nicht gesehen.
Dass der Mieter nicht darauf bestanden hat, dass der "fähige" Hausmeister die Zählerstände doch aufschrieb, kann natürlich einen Rattenschwanz nach sich ziehen...
Und ja, auch mir kommt der kurzfristige Abrechnungstermin komisch vor.
nancy14:
"wie meinen sie das das es nur hälftig zählt?"
- Wohnräume unter 200cm Höhe zählen grundflächenmässig nur halb, unter 100cm garnicht.
"habe ich eine chance irgenwas dagegen zu machen?"
- Du kannst der Abrechnung widersprechen, musst aber dabei angeben, in welchen Punkten.
"wegen dem bescheißen: er hat die nebenkosten ganz gering eingestuft und die abrechnung zeigt das man immer nach zahlen müssten."
- Das ist kein Beschiss, sondern (leider) legal.
"Der hauswart und die hausreinigung is aus meiner sicht viel zu teuer..."
- Lass Dir vom VM die Originalbelege zeigen; das steht Dir zu.
"bei der abrechnung vom hobbyraum ist meine heizung aus dem schlafzimmer aufgelistet die heizung vom hobbyraum ist nirgends zu finden..."
- Ein Grund zur Beanstandung.
"ich habe jetzt auch eine kündigung fertig gemacht da er durch die abrechnung wirklich zu kostspielig ist"
- Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigt, wäre das dann zum 30.04.2014.
Ich habe hier die Themen unterteilt, damit Du (hoffentlich begreifst Du es jetzt) leichter verstehst...![]()
Ok, danke für die vielen Ratschläge.
Ich werde mich nocheinmal mit der Vermieterin in Verbindug setzen.
Schönes WE noch,
LG Mario ![]()
Gibt es denn keine Anlage, obwohl im abgebildeten Anschreiben drauf hingewiesen wird???
Der Vermieter wird in dem Fall den Maler beauftragen und die Kosten vom Verursacher einfordern.
Der Maler ist womöglich sein Stammtischkumpel, der ihm die Reparatur für lau macht, aber eine gesalzene Rechnung ausstellt...
Wie sieht es denn mit der hier bislang noch nicht diskutierten jeden Un- und Beteiligten treffenden Schadensminderungspflicht aus??
1. Satz des Anschreibens nicht gelesen?
In der Anlage übersenden wir Ihnen die Betriebskostenabrechnung ...
Uups, hast recht...:o
Das ist keine Betriebskostenabrechnung. Ist lediglich eine Aufforderung Geld zu überweisen.
Das Schriftstück weist nicht die mindesten Anforderungen an ein Betriebskostenabrechnung auf.
Richtig. Der Fragesteller kann sich damit den Hintern abputzen.
Naja, da waren wir wohl ein bisschen naiv. Er hat die anderen Zettel des Übergabeprotokolls schnell verschwinden lassen, ohne.....usw.
Ich muss das jetzt nicht alles verstehen. Wichtig für Euch ist, dass IHR beweisen könnt, welche Mängel IHR anerkannt habt.
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