Beiträge von Berny

    Bastiii:

    "Ich habe einen Untermietvertrag in dem keine bestimmten Bedingungen zu irgendwelchen Fristen aufgeführt sind."
    - Du hast einen Mietvertrag in dem keine bestimmten Bedingungen zu irgendwelchen Fristen aufgeführt sind, also gelten die gesetzlichen Bestimmungen, welche Dir bereits ausreichend erläutert wurden.

    "Ich möchte eine neue Wohnung ab dem 1.2 beziehen"
    - Kannste ohne weiteres machen, nur entbindet Dich das nicht von der Pflicht, weiterhin die Miete für die jetzige Wohnung zu zahlen.

    "habe bis heute (27.1) noch keine Kündigung für mein Untermietvertrag eingereicht. Wenn ich die Kündigung jetzt einreiche, bei der Hauptmieterin, bis WANN muss ich dann zahlen?"
    - Wenn Du "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann zum 30.04.2014.

    Zitat Möre:
    "Sobald man die Heizung ausstellt, sinkt die Temperatur merklich."

    Erwartest du jetzt, dass dir jemand erklärt, warum das so ist?


    Ähem, Mainschwimmer,
    da müsste doch eine Mietminderung ein probates Mittel sein, den VM zu überzeugen. Ich werde meinen neuen PKW an den Händler zurückgeben, da ich feststellen musste, dass er nach dem Starten Kraftstoff verbraucht.:o

    Wir bewohnen zur Miete eine Dachwohnung. Im Sommer ist es wie zu erwarten sehr warm, im winter jedoch fast unerträglich kalt.
    Die Wohnung besitzt (bis auf eine kurze Seite) nur Dachschrägen. zu 2 Balkons führen 3 "normale" Balkontüren.
    Ansonsten hat die Wohnung 4 Dachfenster, und genau diese machen Probleme.


    Hallo mÖre,
    diese Beschreibung genügt. Ihr habt die Wohnung so besichtigt und offensichtlich - sonst hättet Ihr ja den MV nicht unterschrieben - so gemietet. Das war's.

    Hallo Grumpf,

    soo einfach wie Du Dir das vorstellst geht es nun mal nicht.

    "vor zwei Monaten habe ich in einem Zimemr gewohnt. Kündigungsfrist 3 Monate vertraglich, aber einstimmig wurde beschlossen,"
    - Schriftlich, beweisbar?

    "...dass auch früher ausgezogen werden kann."
    - Latürnich konnteste das, konntest sogar noch viel früher ausziehen, jedoch hatte das nichts mit der Pflicht zur Mietezahlung BIS zum Ende der Kündigungsfrist zu tun.

    "Nach zwei Monaten bin ich umgezogen (kurzfristig). In der Wohnung blieb ein Geruch von meinen alten Möbeln, der die Vermieter störte. Sie sagten, da kann keiner einziehen. Das Zimmer stand einen Monat leer, der Geruch wurde von mir derweil beseitigt."
    - Na, das passte dann ja.

    "Jetzt haben die einen neuen Mieter und verlangen von mir, den einen Monat Miete zu bezahlen, sonst bekäme ich meine 2 Monatsmieten Kaution nicht."
    - Korrekt.

    "Muss ich die Miete bezahlen? Dürfen die meine Kaution einbehalten, wenn ich nicht zahle?"
    - Ja und ja.

    "Wenn ich zahlen muss, dann Warm- oder Kaltmiete?
    - Warmmiete.

    "Immerhin habe ich dadrin den einen Monat nicht gewohnt und es fielen demnach keine Nebenkosten an."
    - Natürlich fielen NK an, und zwar alle mietvertraglich vereinbarten. Auch wenn Du die Heizung ausgestellt haben solltest, die mietflächenbezogenen Grundkosten lielen an. Und, ob Du die Mülltonne fülltest oder nicht: Who cares?

    Es gibt kein Übergabeprotokoll. Ich bin mir leider sehr unsicher, deswegen frage ich so 'doof'...


    nää, das tust Du nicht. Aber, über den grünlichen Ton kann man streiten...: Rechtsanwälte, Sachverständigengutachten, Gerichtskosten.. und schon sind wir u.U. im mittleren vierstelligen Eurobereich. Daher mein Tipp: Komplett weiss streichen, dann hat Dein "Gegner" keine Chance.

    Ich denke eigentlich schon, dass man da ein Quasi-Verbot einer pauschalen Abrechnung herauslesen kann.


    Um es noch einmal zu sagen: Abrechnung gem. HKVO ja. Sie besagt jedoch nicht, wie die BetrkAbr. zu gestalten ist - und damit eben auch die Zahlungen des Mieters.

    pippilotta:

    "Mit den VM wurde vor ca 2-3 Wochen besprochen, dass ..."
    - Toll... was kümmert mich mein Geschwätz von damals?

    "Heute fanden wir einen Zettel, worauf steht, dass wir bis SPÄTESTENS 30.01 die Übergabe mit ihn machen MÜSSEN und bis dahin auch alle Möbel draußen sein müssen, OBWOHL unser Mietvertrag bis 31.01 läuft!!!"
    - Nicht drauf einlassen! Euer Mietverhältnis endet mit dem 31.01.2014, 24:00.

    "als wir einzogen teilten sie uns auch mit das der Strom über sie abgerechnet wird. Jetzt streiten sie es ab und behaupten uns mitgeteilt zu haben, dass wir uns einen eigenen Stromanbieter hätten suchen müssen (steht nichts von im Mietvertrag, wurde auch nicht im Gespräch erwähnt)"
    - Wie ist es denn bei Euch? Normalerweise hat jede Wohnung einen eigenen Stromzähler und Vertrag mit dem EVU.

    "Die Kaution wollen sie natürlich auch noch ein halbes Jahr einbehalten bis dann die jährliche Abrechnung erfolgt. ist das notwendig wenn doch jetzt bei Auszug die Firma kommt und unsere Zählerstande abliest?"
    - Das ist korrekt. Der VM darf die Kaution noch ein halbes Jahr nach der Rückgabe der Mietsache einbehalten für evtl. versteckte Schäden zu kompensieren. Anschl. nur noch einen angemessenen Rest zur Abdeckung evtl. Nachzahlungsforderungen aus der noch ausstehenden BetrkAbrechnung. Ihr solltet aber - soweit zugängig - sämtliche Zähler mit Zeugen ablesen und Stände incl. Zählernummern mit Datum/Uhrzeit notieren.

    Hallo bb73,

    bei den Betriebskosten kann der VM dem M diejenigen Kosten in Rechnung stellen, welche ihm anteilig für die Mitwohnung während des Abrechnungszeitraums (i.d.R. das Kj.) entstanden sind und er auch bezahlt hat. Der VM ist beweispflichtig und hat Dir auf Verlangen Einsicht in die Originalrechnungen zu gewähren und notfalls auch den Berechnungsweg zu erläutern. Verweigert er dies, ist die Abrechnung nicht fällig.
    Der VM ist verpflichtet, wirtschaftlich zu agieren. Wenn er meint, mir irgendwelchen Providern günstiger abzuschneiden (auch, wenn es um das finanzielle Wohl der Mieter geht), ist dies sein Risiko.

    Hallo Bizkitsp,

    kannst ja noch in die Wohnung, über die Du z.Zt. einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen hast, einziehen.

    Sollte sie jedoch inzwischen wieder vermietet sein, brauchste nur Schadenersatz für die Leerstandszeit in Höhe der anteiligen Bruttomiete zu zahlen plus den Kosten, die dem VM entstanden zur Neuvermietung.

    Offensichtlich besteht die Nebenkostenpauschale aus 2 Komponenten:
    1. den Heizkosten und
    2. den sonstigen Nebenkosten
    Eigentlich müsste aus dieser "Gesamtpauschale" der Anteil der Heizkosten rausgenommen und strikt nach Verordnung abgerechnet werden.


    Auch wenn die HK nach HK-VO abzurechnen sind, kann doch deren Betrag (egal, in welcher Höhe) im NK-Pauschalbetrag enthalten sein, oder?

    tortue:

    "Kann ich als der Vermieter die festen Pauschalnebenkosten durch eine genauere Abrechnung der NK ersetzen, wenn der Mietvertrag 2009 schon unterschrieben ist?"
    - Nein, Vertrag ist Vertrag, und diese Vereinbarung verstösst gegen kene Gesetze.

    "... die Mieter weigern sich, die Mietverträge zu ändern und wollen (in Anbetracht der Heizöl- und Strompreiserhöhungen) lieber die Pauschalsumme behalten,so dass ich im Moment daraufzahle."
    - So ist es aber legal, egal, ob es Dir gefällt oder nicht. Vielleicht bekommst Du Dir gefälligere Meinungen in einem VERMIETER-Forum.

    "Wie sieht es rechtlich aus?"
    - Rechtsberatung gibt es nicht in Foren, nur Meinungen wegen des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes.

    ich habe von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten, welche besagt, dass
    ich zu viel Nebenkosten bezahlt habe und somit der Betrag mit meiner nächsten Miete verrechnet werden sollte. Leider ist das mit der Miete vom Januar nicht geschehen. Ich rief bei meinem Vermieter an, er sagte, dass es doch wohl mit der Februar Miete verrechnet werden würde.
    Mein Vermieter hat eine Einzugsemächtigung. Ist es mir aus rechtlicher Sicht gestattet, meine Miete zurück zu buchen und den Betrag abzüglich meiner zu viel gezahlten Nebenkosten wieder zu überweisen?


    Ich würde noch den Februar-Einzug abwarten und dann, falls er es wieder "vergisst", bei der Bank widersprechen. Die buchen dann sofort zurück. Dann bekäme mein VM einen Brief.... "Da Ihnen leider auch im Februar eine korrekte Berechnung der zu zahlenden Miete abzüglich der Betriebskostengutschrift nicht gelang, habe ich mir erlaubt, dies für Sie zu erledigen. Der reduzierte Betrag wird Ihnen nun als Einzelüberweisung zugehen."
    Meine Intension: Elegant, höflich, deutlich, schmerzhaft (das kostet ihn nämlich 7€50 Gebühren:o) von hinten durch die Brust in's Auge.:cool:

    Die Bude mit 3-monatiger Frist kündigen, sollte tatsächlich das Wasser abgestellt werden, mit der fristlosen nachlegen.
    Sollte ich im Kündigungsschreiben vorsorglich darauf hinweisen, das unmittelbar die fristlose Kündigung erfolgt, falls das Wasser abgesperrt wird ?


    Moin Gerd,
    würde ich (auch) so machen. Du wirst uns sicherlich gelegentlich berichten...

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