Bastiii:
"Ich habe einen Untermietvertrag in dem keine bestimmten Bedingungen zu irgendwelchen Fristen aufgeführt sind."
- Du hast einen Mietvertrag in dem keine bestimmten Bedingungen zu irgendwelchen Fristen aufgeführt sind, also gelten die gesetzlichen Bestimmungen, welche Dir bereits ausreichend erläutert wurden.
"Ich möchte eine neue Wohnung ab dem 1.2 beziehen"
- Kannste ohne weiteres machen, nur entbindet Dich das nicht von der Pflicht, weiterhin die Miete für die jetzige Wohnung zu zahlen.
"habe bis heute (27.1) noch keine Kündigung für mein Untermietvertrag eingereicht. Wenn ich die Kündigung jetzt einreiche, bei der Hauptmieterin, bis WANN muss ich dann zahlen?"
- Wenn Du "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann zum 30.04.2014.