Mietminderung rechtsmäßig?

  • Hallo, vor zwei Monaten habe ich in einem Zimemr gewohnt. Kündigungsfrist 3 Monate vertraglich, aber einstimmig wurde beschlossen, dass auch früher ausgezogen werden kann. Nach zwei Monaten bin ich umgezogen (kurzfristig). In der Wohnung blieb ein Geruch von meinen alten Möbeln, der die Vermieter störte. Sie sagten, da kann keiner einziehen. Das Zimmer stand einen Monat leer, der Geruch wurde von mir derweil beseitigt. Jetzt haben die einen neuen Mieter und verlangen von mir, den einen Monat Miete zu bezahlen, sonst bekäme ich meine 2 Monatsmieten Kaution nicht.

    Muss ich die Miete bezahlen? Dürfen die meine Kaution einbehalten, wenn ich nicht zahle? Wenn ich zahlen muss, dann Warm- oder Kaltmiete? Immerhin habe ich dadrin den einen Monat nicht gewohnt und es fielen demnach keine Nebenkosten an.

    Grüße

  • Hallo Grumpf,

    soo einfach wie Du Dir das vorstellst geht es nun mal nicht.

    "vor zwei Monaten habe ich in einem Zimemr gewohnt. Kündigungsfrist 3 Monate vertraglich, aber einstimmig wurde beschlossen,"
    - Schriftlich, beweisbar?

    "...dass auch früher ausgezogen werden kann."
    - Latürnich konnteste das, konntest sogar noch viel früher ausziehen, jedoch hatte das nichts mit der Pflicht zur Mietezahlung BIS zum Ende der Kündigungsfrist zu tun.

    "Nach zwei Monaten bin ich umgezogen (kurzfristig). In der Wohnung blieb ein Geruch von meinen alten Möbeln, der die Vermieter störte. Sie sagten, da kann keiner einziehen. Das Zimmer stand einen Monat leer, der Geruch wurde von mir derweil beseitigt."
    - Na, das passte dann ja.

    "Jetzt haben die einen neuen Mieter und verlangen von mir, den einen Monat Miete zu bezahlen, sonst bekäme ich meine 2 Monatsmieten Kaution nicht."
    - Korrekt.

    "Muss ich die Miete bezahlen? Dürfen die meine Kaution einbehalten, wenn ich nicht zahle?"
    - Ja und ja.

    "Wenn ich zahlen muss, dann Warm- oder Kaltmiete?
    - Warmmiete.

    "Immerhin habe ich dadrin den einen Monat nicht gewohnt und es fielen demnach keine Nebenkosten an."
    - Natürlich fielen NK an, und zwar alle mietvertraglich vereinbarten. Auch wenn Du die Heizung ausgestellt haben solltest, die mietflächenbezogenen Grundkosten lielen an. Und, ob Du die Mülltonne fülltest oder nicht: Who cares?

  • Zitat

    Kündigungsfrist 3 Monate vertraglich, aber einstimmig wurde beschlossen, dass auch früher ausgezogen werden kann.

    Und auch nachweisbar das der Vertrag damit endet?

    Zitat

    In der Wohnung blieb ein Geruch von meinen alten Möbeln, der die Vermieter störte.

    Was für ein Geruch? Haben die jahrelang im Schweinestall gestanden?

    Zitat

    Jetzt haben die einen neuen Mieter und verlangen von mir, den einen Monat Miete zu bezahlen, sonst bekäme ich meine 2 Monatsmieten Kaution nicht. Muss ich die Miete bezahlen?

    Wenn Du nicht nachweisen das mit Deinem Auszug auch der Vertrag beendet war und von den alten Möbeln kein Geruch zurückgeblieben ist, ja.

    Zitat

    Dürfen die meine Kaution einbehalten, wenn ich nicht zahle?

    Dafür ist, unter anderem, die Kaution da.

    Zitat

    Wenn ich zahlen muss, dann Warm- oder Kaltmiete? Immerhin habe ich dadrin den einen Monat nicht gewohnt und es fielen demnach keine Nebenkosten an.

    Warmmiete.

    Natürlich sind noch Nebenkosten angefallen. Die verbrauchsunabhängigen auf jeden Fall.

    Falls monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind bekommst Du ja zu viel gezahlte NK zurück.

    Wenn nicht, dann nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!