dadurch, dass er ja eigentlich noch hätte die Wohnung nutzen können, nimmt er sich das Recht.
Bekommt er aber nicht. Und übrigens, er möchte sich an seinen (früheren) Vertragspartner wenden...:p
dadurch, dass er ja eigentlich noch hätte die Wohnung nutzen können, nimmt er sich das Recht.
Bekommt er aber nicht. Und übrigens, er möchte sich an seinen (früheren) Vertragspartner wenden...:p
Hallo,
ich habe einen Mietvertrag zum 1.2.2014 geschlossen. Mein Vormieter hat die Schlüssel am 25.01.an die Verwaltung übergeben, am 28.01 habe ich sie erhalten, die Zählerstände wurden an diesem Tag ebenfalls abgelesen und ein Übergabeprotokoll wurde angefertigt. Nun möchte der Vormieter, dass ich einen ANteil der Miete ab dem 25.1 an ihn zahle, ohne vorherige ABsprache mit mir. Ist das zulässig?
Hallo Sally,
Dein Vertragspartner ist einzig und allein... na, wer wohl?
Hallo CityLight,
google doch mal nach Wohnung Mindesttemperaturen.
Lass' einen Fachman sich (vorerst auf Deine Kosten) die Heizungsanlage anschauen: Dichtigkeit, Zustand des Ausgleichsbehälters.
In dem von mir verwaltungsmässig übernommenen MFH hatte der Sohn eines Mieters (gelernter Heizungsinstallateur) mal eine Überwurfmutter in der Nähe der Umwälzpumpe leicht gelöst, sodass das System ständig undicht war und sich abschaltete, damit die Eltern Grund meinten zu haben, die Miete zu kürzen...
Tut mir leid, aber ich weigere mich, Deinen Roman detailliert zu lesen.
In der Kündigung steht, dass wir die Wohnung "nachweislich" nicht zu Wohnzwecken nutzen" und und deshalb fristgerecht zum 30.04.2014 gekündigt wird. Du schreibst zwar, dass wir nicht mal Widerspruch einlegen bräuchten, wir wissen aber leider nicht, ob unsere Genossenschaft nicht andere Kündigungsmöglichkeiten hat, als ein privater Vermieter.
Nee, ungleich vor dem Gesetz sind andere...
Sag' mal, WAS für einen Mietvertrag habt Ihr denn nun? Wohnraum-, Gewerbe- oder was sonst für einen?
Hallo pfiffikus-analytikus,
yes, you can. Das hätte man Dir auch in einem Forum (vorwiegend) für Vermieter bestätigt.![]()
Habe aus Versehen zwei Beiträge mit demselben Thema eingestellt und weiß leider nicht wie ich diesen löschen kann:( tut mir leid, aber vielleicht kann mir jemand helfen.
Viele Grüße
Angelika
Kannste selbst auch nicht löschen - mach' Dir nix draus.:)
Hallo Angelika,
dieser Witz-"kündigung" brauchste noch nicht mal zu widersprechen.
Da es so kalt ist, würde ich gerne einen Holzofen in unsere Wohnung stellen.
Muss ich den Vermieter fragen, wenn ich ein Loch (ca. 20cm Durchmesser) durch die Wand bohren will?
Nöö, brauchste nicht. Aber mit der Kernbohrung sollteste erst beginnen, wenn Du bereits eine neue Wohnung gemietet haben wirst.![]()
Deswegen frage ich ja hier, mir ist selbst bewusst das ich einen Anwalt bezahlen muss.
Richtig..., und Borniertheit hat eben ihren Preis... ![]()
Ihr.
Macht ihm klar das Ihr, wenn er Euch nicht zum 28.2.14 aus dem Vertrag entläßt, auf eine Kündigung seinerseits besteht und die Frist bis zum letzten Tag "absitzen" werdet.
Letzter Tag wäre momentan der 30.10.14
Ähemmm, ab- oder aussitzen...?;)
sehr lustig!
Mission accomplished.:p
Hallo flohaase,
brauchst ihn ja nicht darüber zu informieren, dass für ihn die nächste Kündigungsmöglichkeit zum 04.02.2014 ablaufen wird.
Ich würde ihm einfach vorschlagen, einem Aufhebungsvertrag zum 28.02.2014 und evtl. Renovierungsverzicht zuzustimmen ODER Euch noch mindestens weitere 9 Monate lt. § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB zu beherbergen hätte. Sollte die Mietsache aus von ihm zu vertretenden Gründen vorher unbewohnbar werden, würde die Polizei alarmiert werden und er Euch u.U. sogar den Umzug in ein Hotel und die dortigen und weiteren Kosten zu erstatten haben.
"Im Forum "Kündigung" könnte ich leider keinen Thread erstellen."
- Es gibt hier einen Softwarefehler.
Mir bringt es aber nix jetzt Gas zu geben und dann ohne Wohnung da zu stehen. Bezahlbare Wohnungen die einigermaßen in Schuss sind, sind hier rar. Und doppelt Miete bezahlen geht nicht. Das ist ja der Grund warum ich mir so n Kopf mach!
Dann suche Dir doch einen anderen Anwalt, am besten einen, dessen Honorar so hoch ist wie zwei Monatsmieten.
Es wurde ein Übergabeprotokoll gemacht,
da ist vermerkt das der Vermieter die Steckdose im Badezimmer machen muß.
Allerdings ohne Terminvorgaben.....
Max. 14 Tage halte ich für angemessen.
Mein Vorschlag bleibt bestehen: Lote aus, ob er bereit ist, einfach mit Dir gemeinsam den Mietvertrag aufzuheben. Wenn die Aussagen des Hauswarts korrekt sind, würde der Vermieter Dir ja auch keine Träne nachweinen.
Deshalb sollte der Fragestelle JETZT Gas geben und zum nächstmöglichen Termin kündigen, wer dann der 30.04.2014 wäre.
Hallo renohi,
fristlos ist nicht, dafür reichen die Fakten nicht aus. Man mietet eine Wohnung im "Ist-Zustand". Bzgl. von Mängeln siehe §§ 435+436 BGB.
Ich bewohne ...
Doppelposting aufgrund Software-Fehler. Weiter geht es hier: https://forum.mietrecht.de/thread/6178-fr…igung-moeglich/
Hallo StyleIsWar,
da haste leider Pech.
Ihr alle drei Mieter könnt NUR zusammen zum gleichen Termin kündigen.
Ein (vorübergehender) Mieterwechsel müsste von den anderen beiden Mietern UND dem Vermieter (schriftlich) genehmigt werden.
Das Kündigungsdatum wäre übrigens nicht der 01.05., sondern der 30.04.
Hallo AnnSandy35,
23° im WZ halte ich für ein Märchen. Die Rechtsprechung geht regelmässig von 20-21° aus.
Ich würde dem VM schriftlich mitteilen, dass ich nach Behebung des ihm schon lange Zeit bekannten Mangels bereit bin, die Mieterhöhung zu akzeptieren.
Hallo susannda:
"Per Urteil des Landesgerichts Koblenz wurde entschieden, dass die Mieten an den Vorbesitzer des Objekts, als Tilgung dieser Restschuld getätigt werden sollen."
- Hast Du eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils bekommen?
"Nun hat mich ebenfalls der Anwalt meiner Vermieter kontaktiert und behauptet, dass dies ein Fehlurteil sei und es noch keine klare Regelung gäbe, ob diese 40.000 € auch wirklich offen seien und ich die Miete an die Vermieter zahlen soll."
- Der schreibt alles, was ihm von seinem gebührenzahlenden Mandanten aufgetragen wird.:o
"Anwalt des Vorbesitzers droht mir mit zivilrechtlichen Maßnahmen, falls ich nicht an ihn überweise"
- Auch der schreibt alles, was ihm von seinem gebührenzahlenden Mandanten aufgetragen wird.:o
"die Vermieter drohen damit, dass man mich wie einen Mietnomaden behandeln würde, sollte ich die Miete nicht an sie überweisen."
- *lach* - wer ist "man"?
"Was mache ich da nun? Salomonisches Urteil - Jeder bekommt die Hälfte?"
- Bloss nicht!!
"Ich habe auch schon überlegt, die Miete vorerst auf ein gesondertes Konto zu tun und zu warten, wie sich beide Parteien einigen."
- Denk' nach!! Wo ein rechtskräftiges Urteil existiert, gibt es keine "Einigung" mehr.![]()
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