Hallo puhpuh,
Du bist aber "lustich"...
"Daher auch meine Frage, ob ich dass vom Vermieter verlangen kann, da ich das selber nicht zahlen kann?"
- Wen interessiert, ob Du etwas zahlen kannst? Wenn Du ihn bestellst, MUSST Du ihn bezahlen, sonst wäre womöglich der Tatbestand des § 263 StGB erfüllt...
"Aber ohne Gutachter möchte ich mich auhc nicht mehr in der Wohnung aufhalten, da sie in unseren Augen Unbewohnbar durhc den Schimmel geworden ist."
- Dann würde ich versuchen, mit dem VM eine Lösung herbeizuführen. Falls das nicht klappt: Wenn der VM bis heute Nachmittag Deine schriftliche Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bekommt, wäre das dann zum 30.04.2013.