Beiträge von Berny

    Hallo puhpuh,

    Du bist aber "lustich"...

    "Daher auch meine Frage, ob ich dass vom Vermieter verlangen kann, da ich das selber nicht zahlen kann?"
    - Wen interessiert, ob Du etwas zahlen kannst? Wenn Du ihn bestellst, MUSST Du ihn bezahlen, sonst wäre womöglich der Tatbestand des § 263 StGB erfüllt...

    "Aber ohne Gutachter möchte ich mich auhc nicht mehr in der Wohnung aufhalten, da sie in unseren Augen Unbewohnbar durhc den Schimmel geworden ist."
    - Dann würde ich versuchen, mit dem VM eine Lösung herbeizuführen. Falls das nicht klappt: Wenn der VM bis heute Nachmittag Deine schriftliche Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bekommt, wäre das dann zum 30.04.2013.

    ...dass Verwaltungskosten zumindest als Betriebskosten ganz klar nicht auf den Mieter umlegbar sind. Unsere Hausverwaltung äußert sich dazu, dass die Vereinbarung der Zahlung der Verwaltungskosten im Mietvertrag aber als von den Betriebskosten unabhängiger Posten möglich und rechtlich einwandfrei ist.


    Das wage ich zu bezweifeln, genauso wenig wie bspw. die Bezahlung der Rechtsschutzversicherung des Vermieters, trotz Individualvereinbarung.
    Wie lautet denn genau die Formulierung im Mietvertrag?
    Wie wurden denn die Dir in Rechnung gestellten Verwaltungskosten errechnet und in welcher Höhe?

    daher würde ich gerne wissen ob meine Kaution überhaupt für solch Dinge bürgt. Ich war der Meinung, dass diese sich nur auf das Zimmer bezieht. Kann mir evtl. jemand auch die Frage beantwortet, was alles unter die Kaution fällt?


    Die Kaution dient zur Befriedigung sämtlicher berechtigter Ansprüche des VM an den M nach Beendigung des Mietverhältnisses.

    Darum soll sich der VM kümmern. Am Telefon hatte man mich im Dezember noch für Blöd verkaufen wollen, weil die Beschreibung für das Geräusch "komisch klang". Gibt es zu deinem Vorschlag vielleicht irgendwo Beispieltexte, oder kann ich deine Formulierung einfach so übernehmen?


    Naja, kannste, jedoch ist mein "Vorschlag" lediglich meine Meinung, keine - wie auch immer - (unzulässige) Rechtsberatung (s.u.).

    Seit dem Einzug bereits 2x in der kompletten Wohnung gemacht. Beim ersten mal kam im Schlafzimmer auch ca eine Minute nur heiße Luft raus. Beim zweiten Mal (Anfang Januar) floss allerdings direkt Wasser.


    Dann sollte aber auch im Heizungsraum unbedingt der Wasserdruck im System nachreguliert werden. Ich sag' mal so über den Daumen auf 2,0 Bar.

    Guten Morgen, wie verarschen? Geht es darum, dass ich zum Thema Kündigung und nun zum Thema Anfechtung einer Kündigung zwei Beiträge geschrieben haben? Hätte es in ein und dem selben gehört, tut es mir leid. Ich bin davon ausgegangen, dass pro Thema eine eigene Frage aufzumachen wäre. Eben Kündigung und nun das andere Thema "§ 551 Abs. 2".


    OK, entschuldige bitte, nehme das zurück.

    Hallo jinn,

    ich würde den Mangel dem VM schriftlich nachweislich mitteilen: Welcher Mangel besteht, seit wann dem VM bekannt, wie wirkt er sich aus, wer ist betroffen.
    Dann den VM auffordern, zeitnah einen ordnungsgemässen Zustand herzustellen, um Mietminderungen, evtl. auch Schadenersazansprüche bei gesundheitlichen Schädigungen, zu vermeiden.
    Manche VM verstehen nur solche Sprache, v.a. wenn sie meinen, eine berechtigte Reklamation aussitzen zu können...

    Wir wohnen in eine 2 Zimmer Wohnung wo die Stromkosten mit in den Nebenkosten dabei ist.
    Wir sind am 1.7.13 in der wohnung eingezogen und am 1.11.13 hat er die kosten für strom von 60 € auf 120€ erhöht.
    Ist das rechtens das er in die kurze zeit die Nebenkosten (Strom) erhöht.


    Ohne genaue Kenntnis des Mietvertrags kann keine verlässliche Aussage getroffen werden.

    Um das Verhältnis Mieter <---> Vermieter nicht gleich vorab zu belasten habe ich meinem Vermieter ein Zeitfenster eingeräumt, damit er selber noch den Betrag bis zur vollständigen Klärung zurück überweisen kann.

    Halt euch auf dem Laufenden :)


    Wie sagt Bohlen: Zweimal JA.

    Hallo lolliholli,

    ich verstehe, dass Ihr ganz "schön" durcheinander seid.... Daher mein Tipp:

    Ihr beide kündigt (also alle Mieter, die den MV unterschrieben hatten) und übergebt die Kdg zusammen mit Zeugen dem VM, oder legt sie in dessen Briefkasten bis spätestens morgen Nachmittag ein. Datum, Uhrzeit, Zeugen auf Eurer Kopie vermerken!
    Ein Datum braucht auf dem KdgSchreiben nicht zu stehen, denn man kann (Tipp für's Leben) jeden Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" kündigen, OHNE dieses Datum noch zu benennen. (Das wäre in diesem Fall dann der 30.04.2014. Also vergiss' bitte die hier genannten Daten 20.04. bzw. 31.04.)
    SO würde ich es jedenfalls machen und nicht weiter herumhampeln.
    NICHT verwuchseln solltest Du ein Auszugsdatum mit einem Mietvertrags-Ende-Datum...: Die Pflicht zur (Brutto-)Mietezahlung würde in Eurem Falle also erst am 30.04.2014 enden - es sei denn, ALLE Parteien unterschreiben eine Vereinbarung zwecks einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses.

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