Nebenkosten 2013: Vermieterin berechnet Reinigung des Dachfensters

  • Hallo,

    ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe!
    Da ich nur Teilzeitkraft bin und Zuschüsse vom JobCenter bekomme, habe ich z.Zt. keine Rechtsschutzversicherung und das Gericht gibt mir auch keinen Schein für einen Anwalt, da ich seit 3 Jahren mit der Vermieterin schon anwaltlich schreibe und das Gericht jetzt sagt: Gibt nichts mehr!

    Zum Problem:
    Meine Vermieterin hat in der Nebenkostenabrechnung 2013 eine Position zur Reinigung des Dachfensters aufgeführt und mit 15,00 EUR berechnet, da sie angeblich 3x in 2013 das Fenster für mich geputzt hat. Kann ich nicht nachweisen, habe aber auch im Mietvertrag nichts unterschrieben, dass die Vermieterin das Dachfenster putzen soll.

    Nun habe ich durch das Heizen ein Guthaben von 122,60€, welches die Vermieterin mit einer Nachzahlung der NK i.H.v. 112,17€ verrechnet hat ( inkl. 15€ fürs Fensterputzen ).
    Das Guthaben von 10,43€ hat sie mit der Kautionsvorderung verrechnet, auf der sie leider einen Titel hat. Aber das tut hier erstmal nichts zum Problem.

    Meine Frage ist nun, darf ich die 15€ von der noch nicht ausgeführten Mietzahlung i.H.v. 391€ abziehen?
    Ich habe nach dem Erhalt der NK 2013 die Vermieterin schriftl. aufgefordert, die NK zu korrigieren, welches sie schriftl. abgelehnt hat. Darf ich nun den Betrag eigenmächtig von der Miete abziehen?

  • Das Guthaben von 10,43€ hat sie mit der Kautionsvorderung verrechnet, auf der sie leider einen Titel hat. Aber das tut hier erstmal nichts zum Problem.


    Das tut schon etwas zum Problem, und ich werde mich ganz bestimmt nicht über bereits rechtskräftige Beschlüsse äussern.

  • Meine Vermieterin hat in der Nebenkostenabrechnung 2013 eine Position zur Reinigung des Dachfensters aufgeführt [...], da sie angeblich 3x in 2013 das Fenster für mich geputzt hat. Kann ich nicht nachweisen, habe aber auch im Mietvertrag nichts unterschrieben, dass die Vermieterin das Dachfenster putzen soll.

    Wenn es ein Dachfenster ausserhalb Deiner Wohnung ist - wieso und was genau hast Du mit einem Dachfenster ausserhalb Deiner Wohnung zu tun?

    Wenn es ein Dachfenster innerhalb Deiner Wohnung ist - wie kommt die Vermieterin in Deine Wohnung, um es (angeblich) zu putzen?

  • Die Vermieterin setzt eben voraus, dass wir neben dem Flur zur Wohnung ( Treppenhaus ) und die Fenster putzen. Und da sie eben, wie schon erwähnt putzkrank ist, putzt die jede 2 Wochen den Flur ( auch wenn nicht dreckig, weil für sie ist alles dreckig ) und somit auch das Dachfenster.
    Es gibt auch keinen Putzplan o.ä., wo das Putzen den Dachfensters geregelt ist, zumal nach jedem Regenschauer das Dachfenster automatisch wieder dreckig ist!

  • Chris1984:

    "Meine Vermieterin hat in der Nebenkostenabrechnung 2013 eine Position zur Reinigung des Dachfensters aufgeführt und mit 15,00 EUR berechnet, da sie angeblich 3x in 2013 das Fenster für mich geputzt hat.
    ... habe aber auch im Mietvertrag nichts unterschrieben, dass die Vermieterin das Dachfenster putzen soll."
    - ... bzw. dass Du das DF zu putzen hast UND Du es trotz Aufforderung nicht geputzt hast?

    "Die Vermieterin setzt eben voraus,"
    - Sie kann lediglich klare mietvertragliche Vereinbarungen voraussetzen.

    "dass wir neben dem Flur zur Wohnung ( Treppenhaus ) und die Fenster putzen."
    - Naja, Zugang zur Wohnung lasse ich gelten, haben wir hier in unserer Mietwohnung auch - und in unserer Immobilie steht das auch in jedem Mietvertrag.

    "Und da sie eben, wie schon erwähnt putzkrank ist, ..."
    - Das erinnert mich an die Karrikatur eines Gesichts mit € € in den Augen...:cool:

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