Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich wollte zum September ein möbliertes Zimmer vermieten. Hierzu habe
ich im Januar mit jemanden einen schriflichen Untermietvertrag geschlossen, mit einer Kündigungsfrist zum Monat 15. Auszug zum Ende des Monates.
Es wurde vereinbart, dass der vermeintliche Mieter mir eine Sicherheitsleistung in Höhe einer halben Monatsmiete vorab überweist, damit im Falle - was öfter passiert ist - er noch abspringt, ich einen Mietausfall kompensiere. Wäre er eingezogen, wäre der Betrag mit der ersten Miete verrechnet worden.
Da es zu Unstimmigkeiten kam, habe ich den schrifltichen Mietvertrag, der im Januar geschlossen wurde, auch im Januar gekündigt, mit dem Hinweis auf die kurze Kündigungsfrist bei möblierten Zimmern.
Heute schreibt der "Mieter", dass er die Kündigung nicht anerkennt:
"ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Kündigung aufgrund der Kaution rechtlich unwirksam ist (§ 551 Abs. 2 BGB).
Da diese erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist."
Kann sich jemand einen Reim drauf machen, was er überhaupt meint? Hat er recht? Die Kaution wäre erst beim Einzug, also im September fällig gewesen. Er hat lediglich die Sicherheitsleistung geleistet, die ich ihm bereits schon zurücküberwiesen haben.
Ich bin über jeden Tipp dankbar!