Beiträge von Berny

    das Haus, in dem ich wohne wird nun seit über 5 Monaten saniert.


    Der Umfang der Sanierungsarbeiten ist uns ja nun nicht bekannt.
    Ich würde Protokoll führen, incl. Photos.
    Die Zumutbarkeitsgrenze dürfte sicher fliessend sein.
    Notfalls sollteste einen örtlichen Anwalt kontaktieren.
    Durch meine Wohnung würde ich keine Bauarbeiter laufen lassen, die können ja wohl von aussen auf den Balkon. Der kostenmässige Aufwand würde mich als Mieter nicht tangieren.

    Hallo WilliWllsWissen,

    Du musst sehr viel Zeit, Nerven und Energie haben. In Wirklichkeit tust Du mir (beinahe) leid.
    Da Du ja bereits (sicherlich nicht kostenlos) anwaltlich beraten wirst, nehme ich an, dass es bei Dir finanziell nicht so sehr pressiert; und Du solltest Dich mal weiterhin an Deine Anwältin halten, wo sie jetzt Klage auf Untermieterlaubnis angekündigt hat.
    Viel "Spass"!!

    0ni:

    "ich habe eine Umlagenabrechnung bekommen, die mir komisch vorkommt. auf dieser Abrechnung wird der Punkt Umlagenvorauszahlung 2013 beschrieben. Dieser ist 840 Euro - macht pro Monat 70 Euro. In meinem Mietvertrag steht eine Nebenkostenvorauszahlung von monatlich 130 Euro. Ich habe eine sehr hohe Nachzahlung von über 300 Euro."
    - Hiermit komme ich nicht klar, aber danach hast Du ja auch nicht gefragt.

    "bedeutet Nebenkostenvorrauszahlung aus dem Mietvertrag das Gleiche wie in der Umlagenabrechnung der Begriff Umlagenvorrauszahlung?"
    - M.E. ja. Grundsätzlich ist der Oberbegriff Betriebskosten BetrKV - Einzelnorm. Viele VM teilen diese auf in Heiz- und Nebenkosten, dieweil der Begriff Umlagen wenig gebräuchlich ist.
    Die zukünftige monatliche Abschlagszahlung sollte sinnvollerweise neu festgelegt werden nach einer erfolgten Jahresbetriebskostenabrechnung (Jahresbetrag/12 und dann angemessen aufgerundet).

    Hallo peggy,
    auch wenn Dir meine Meinung weniger zusagt....:

    "Bevor wir den Mietvertrag unterschrieben haben, wurden halt Sanierungsarbeiten festgelegt wie z.b. neue Türen, neuer Bodenbelag und das Bad wird komplett erneuert."
    - Nichts wird "halt festgelegt", sondern glasklar und schriftlich vereinbart. Was ist nun Sache?

    "Abgemacht war noch das wir die malermäßigen Sachen über nehmen."
    - Nichts wird "abgemacht", sondern glasklar und schriftlich vereinbart. Was ist nun Sache?

    "heut waren wir noch einmal dort und es wurde nochmal alles gesprochen. Da meinten sie das alle kabel in der Wohnung erneuert werden,"
    - Nichts wird "gemeint", sondern glasklar und schriftlich vereinbart. Was ist nun Sache?

    "aber dadurch die tapete stark beschädigt wird. Jetzt gibt es zwei Lösungen Nr.1 wir holen selber die ganze tapete runter und tapezieren neu oder Nr.2 der Vermieter tapeziert neu, aber wir müssten noch mehr miete zahlen."
    - Das solltet Ihr VORHER schriftlich vereinbaren.

    "Ist das rechtens? Wenn die die tapete jetzt beschädigen, warum soll ich das bezahlen?"
    - Auch das solltet Ihr vorher schriftlich vereinbaren.

    Chris1984:

    "Meine Vermieterin hat in der Nebenkostenabrechnung 2013 eine Position zur Reinigung des Dachfensters aufgeführt und mit 15,00 EUR berechnet, da sie angeblich 3x in 2013 das Fenster für mich geputzt hat.
    ... habe aber auch im Mietvertrag nichts unterschrieben, dass die Vermieterin das Dachfenster putzen soll."
    - ... bzw. dass Du das DF zu putzen hast UND Du es trotz Aufforderung nicht geputzt hast?

    "Die Vermieterin setzt eben voraus,"
    - Sie kann lediglich klare mietvertragliche Vereinbarungen voraussetzen.

    "dass wir neben dem Flur zur Wohnung ( Treppenhaus ) und die Fenster putzen."
    - Naja, Zugang zur Wohnung lasse ich gelten, haben wir hier in unserer Mietwohnung auch - und in unserer Immobilie steht das auch in jedem Mietvertrag.

    "Und da sie eben, wie schon erwähnt putzkrank ist, ..."
    - Das erinnert mich an die Karrikatur eines Gesichts mit € € in den Augen...:cool:

    Hallo solli84,

    "Nun wird die Wohnung an eine Bank verkauft. Sie wollen/müssen verkaufen, da sie ihr Haus umbauen und das Geld für die weiteren Baumaßnahmen benötigen."
    - Meiner Meinung nach müssen nein, wollen ja.

    "Am Wochenende sprachen wir über die Situation und sie sagte, dass sie sich offenhält, mit Begründung des §573 http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html zu kündigen. Heute schrieb sie, dass sie die Kündigung in den nächsten Tagen verfassen wird."
    - Dann wartet mal ab.

    "Es kommt hierfür ja eigentlich nur der §573 Absatz 2 Punkt 3 in Frage "...der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde"."
    - Und wenn er nichts macht, würde er auch wohl keine Nachteile erleiden...

    "Wenn uns nun gekündigt wird und wir innerhalb von drei Monaten keine neue Wohnung finden, dann kann sie uns doch schlecht auf die Straße setzen? Oder wie sieht das hier genau aus?"
    - Auf die Strasse setzen kann Euch nur ein GV mit einem rechtskräftigen vollstreckbaren Urteil. Und das kann (u.U. jahrelang) dauern...

    "Sollten wir nach Eingang der Kündigung direkt unter Verweis auf den §574 http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html widersprechen,"
    - Rechtsberatung ist Anwälten vorbehalten.

    "oder sollen wir den Fall dann direkt an die Rechtsschutzversicherung weiter geben?"
    - Haha. Erkundige Dich bei ihr mal über das Prozedere.

    "Daher danke ich sehr für eure Vorschläge/Anweisungen/Hilfestellungen."
    - Siehe zwei Antworten vorher.

    Aber diese Absprachen haben ja manchmal einen gewissen Spielraum wie man sie rechtlich auslegt und deshalb eben meine Frage ob diese Gründe relevant sein könnten. Ein Auslandsaufenthalt (Auslandssemester) wäre es ja beispielsweise gewesen.


    Jetzt wirst Du bzgl. eines "Spielraums" ganz enttäuscht sein: Bestenfalls beim Tod eines Mieters gibt es gewisse rechtliche Möglichkeiten.

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