Hallo solli84,
"Nun wird die Wohnung an eine Bank verkauft. Sie wollen/müssen verkaufen, da sie ihr Haus umbauen und das Geld für die weiteren Baumaßnahmen benötigen."
- Meiner Meinung nach müssen nein, wollen ja.
"Am Wochenende sprachen wir über die Situation und sie sagte, dass sie sich offenhält, mit Begründung des §573 http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html zu kündigen. Heute schrieb sie, dass sie die Kündigung in den nächsten Tagen verfassen wird."
- Dann wartet mal ab.
"Es kommt hierfür ja eigentlich nur der §573 Absatz 2 Punkt 3 in Frage "...der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde"."
- Und wenn er nichts macht, würde er auch wohl keine Nachteile erleiden...
"Wenn uns nun gekündigt wird und wir innerhalb von drei Monaten keine neue Wohnung finden, dann kann sie uns doch schlecht auf die Straße setzen? Oder wie sieht das hier genau aus?"
- Auf die Strasse setzen kann Euch nur ein GV mit einem rechtskräftigen vollstreckbaren Urteil. Und das kann (u.U. jahrelang) dauern...
"Sollten wir nach Eingang der Kündigung direkt unter Verweis auf den §574 http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html widersprechen,"
- Rechtsberatung ist Anwälten vorbehalten.
"oder sollen wir den Fall dann direkt an die Rechtsschutzversicherung weiter geben?"
- Haha. Erkundige Dich bei ihr mal über das Prozedere.
"Daher danke ich sehr für eure Vorschläge/Anweisungen/Hilfestellungen."
- Siehe zwei Antworten vorher.