Kaution vorenthalten, da Ofen "defekt"

  • Guten Tag,

    Vergangenes Wochenende bin ich nach 2 Jahren aus meiner alten Wohnung gezogen.
    Bei der Übergabe bemängelten die Vermieter, dass der Ofen "defekt" sei, da die Klappe nicht zu 100% schließt sondern nur 95%. (Fällt einem nur auf, wenn man es weiß und darauf achtet).
    Zum Ofen ist zu sagen, dass er weit über 10 Jahre alt ist.

    Da das meine erste Mietwohnung ist und ich über meine Rechte nicht wirklich bescheid weiß, würde ich von euch gerne wissen ob die Vermieter im Recht sind, wenn sie mir die Kaution vorenthalten.

    Gruß Jonas


  • Bei der Übergabe bemängelten die Vermieter, dass der Ofen "defekt" sei, da die Klappe nicht zu 100% schließt sondern nur 95%. (Fällt einem nur auf, wenn man es weiß und darauf achtet).

    Woher wusste den der Vermieter, dass die Klappe nicht richtig schliesst und wenn er es nicht wusste, warum ist das dann aufgefallen?
    Ich habe da einen Aussetzer.

    Zitat

    Da das meine erste Mietwohnung ist und ich über meine Rechte nicht wirklich bescheid weiß, würde ich von euch gerne wissen ob die Vermieter im Recht sind, wenn sie mir die Kaution vorenthalten.

    Lieber Jonas, nur das Orakel von Delphi könnte Ihnen eine Antwort auf die Frage geben.
    Ob der Vermieter vielleicht ein Teil der Kaution zurückbehält ist doch noch garnicht spruchreif. Wenn Sie es partout jetzt schon wissen wollen, ob dem so sein könnte, befragen Sie den Vermieter am besten selbst.
    Und dann können Sie hier immer noch nach der Rechtmäßigkeit fragen.

    Scherz beiseite. Sie fragen nicht den Vermieter. Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.

  • Äh, ich dachte wohl etwas kurzsichtig, dass es sich um einen Elektroofen Handelt.
    Beim Kohleofen sollte aber trotz, nach völligen Abbrennens, auch die Klappe dicht schließen

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