Hallo Justus,
ich habe den Eindruck, dass Du hier auf der Stelle trittst. Deshalb mein Rat: Wende Dich mit allen tabellarisch und zeitlich geordneten Notizen an einen Fachanwalt.
Hallo Justus,
ich habe den Eindruck, dass Du hier auf der Stelle trittst. Deshalb mein Rat: Wende Dich mit allen tabellarisch und zeitlich geordneten Notizen an einen Fachanwalt.
Hallo sinnet,
ich würde ALLES zu beanstandene tabellarisch zeitlich geordnet aufschreiben: Was geschah wann, wie wirkte es sich aus, wer ist Zeuge?
Damit und mit Photos zu einem Fachanwalt für Mietrecht.
Mal angenommen, eine komplette Siedlung ist von einem Legionellen-Befall betroffen.
Das hat der VM nicht zu verantworten, Mietmnderung kann also nicht daraus abgeleitet werden.
Gibt es denn irgendwo (wo?) solch einen Fall?
lars.stuttgart:
"1.Gibt es Fristen, bis wann eine Kaution dem Mieter zurückgezahlt werden muss"
- Sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache.
"darf der Vermieter diese bei Schäden einfach einbehalten?"
- Nein, erst hat er dem Ex-Mieter Gelegenheit zu geben, die Schäden selbst zu beheben.
"2. Gibt es Fristen, ab denen der Mieter sich um Schäden nicht mehr kümmern/ausbessern/bezahlen muss, wenn der Vermieter sich nicht darum kümmert?"
- Sechs Monate.
"3. Am Anfang habe ich keine Zimmerabnahme unterschrieben. Kann der Vermieter mir den Schaden überhaupt anhängen/nachweisen?"
- Der VM bzw. Anspruchsteller ist beweispflichtig.
"4. Welche Pflichten habe ich, wenn ich in dem Laminat Kratzer verursacht hätte?"
- Den Schaden (spätestens nach Aufforderung) in angemessener Frist zu beseitigen.
Das ganze hat in Schweden stattgefunden (was die 100 EUR für 2 Stunden vllt etwas erklärt :))
Många tack för informationen!:o
Ich habe versucht, an dem Abend, wann ich das alles entdeckt habe) den Vermieter zu erreichen, aber er ist nicht dran gegangen. Heute am Morgen hat er mich angerufen und gesagt, dass er das nicht wusste und dass er die Hausverwaltung anruft
Du wirst uns sicherlich berichten, wie die HV reagieren wird.
Hallo Tommily,
wenn vereinbart, darf der VM Dir die für Deine Mietsache nachweislich anteilmässig entstandenen Kosten berechnen.
..., dass sie mir 100 Euro von der Kaution abgezogen haben wegen 2stündiger Reinigung des Bades und der Küche.
Bei uns hätte die Reinigungsbedürftigkeit (und wer auf wessen Kosten das macht) im Rückgabeprotokoll vereinbart werden müssen.
In zwei Stunden würde ich auch gerne mal hundert Euronen verdienen...
Hallo,
super super super!!!
Vielen lieben Dank fuer die Antworten von euch!
Daumen hoch!
Gern geschehen! Like ist unten rechts...:)
ZITAT ANFANG
"1. Das Mietverhaeltnis laeft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kuendigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Die ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.
*)
Die Moeglichkeit zur ausserordentlichen Kuendigung bleibt unberuehrt.
(Die ordentliche Kuendigung kann hoechstens fuer den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden . Massgebend
fuer due Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.)
ZITAT ENDE
Der Absatz in Klammern hätte einen höher gemusst, nämlich hierhin: *)
Beruhige Dich, Freund Brutus, Du hast einen "ganz normalen" Mietvertrag.:)
Forumssoftwareproblem. Hier geht es weiter: https://forum.mietrecht.de/thread/6293-ne…zur-kuendigung/
Sorry Doppelbeitrag. War erst irgendwie nicht zu sehen. Ihr koennt einen der beiden loeschen.
Forumssoftwareproblem. Hier geht es weiter: https://forum.mietrecht.de/thread/6293-ne…zur-kuendigung/
Schon gelesen? Herr AjaxMH.
Hahahahaha. Ok ihr Affen, scheisst auf euch ;D Ich mache hier mal dicht und suche mir ein Forum wo mir geholfen wird. Kein Wunder hier läuft es nicht, ihr beiden seid mir beim durchstöbern schon desöfteren aufgefallen, also eher negativ. Macht spaß sich hinter dem Pc zu verstecken und andere Leute nieder zu machen die in der Klemme stecken, wa?
Tut mir leid das ich an Burnout erkrankt bin, arbeitsunfähig geschrieben wurde und mir keine 50000000 Euro Wohnung leisten konnte. Wenn man dann noch in einer kleinen UNI-Stadt lebt wo Wohnraum eher bescheiden ist muss man erstmal nehmen was man kriegen kann. Wenn sie renovierungsbedürftig ist dann wird sie halt renoviert. Aber ich wette von euch Sesselfurzern hat keiner eine Ahnung seine Hände zu benutzen. Also ein herzlichstes Ficht euch in euer dreckiges Knie und bye bye.
Gutmenscheln Sie ruhig weiter!
Für solche User bzw. Beiträge gibt es unten links einen Icon "Beitrag melden". Wurde gemacht.
Danke für das Schreiben des Offensichtlichen
Wenn man nur noch 3 Wochen Zeit hat eine Wohnung zu finden, nimmt man die die man kriegen kann. Oder würden sie das Obdachlosenheim vorziehen? Tippe mal nicht, wa?!
Nochmal lesen, Antwort überdenken und viiiielleicht dürfen sie dann nochmal!!
Mfg ![]()
Dein Name scheint wohl wirklich Programm zu sein, denn ansonsten hätteste uns mit dem Doppelposting verschont.
Schliesse mich meinem Vorredner an.
Selbst schuld, solch eine Bruchbude anzumieten. Mein Mitleid hält sich arg in Grenzen.
Hallo stupidharmony,
Dein Name wird doch wohl nicht Programm sein?
Vorab: Niemand zwang Dich, in diese Bruchbude zu ziehen - auch nicht(!) der frühere Vermieter durch den Hausverkauf.
Zu den Einzelheiten werde ich mich nicht äussern, ebenfalls nicht zu Deiner Überlegung: "... und überlege schon absichtlich gegen den Mietvertrag zu verstoßen um hier wieder rauszukommen (hab einen Vertrag unterschrieben wo ich jetzt 1 Jahr an dieses Loch gebunden bin.":eek:
Hallo lara1978
die Vorproster haben recht. Du hast bis zum Mietende die vollen Rechte .... und (Zahlungs-)Pflichten. Niemand hält Dich jedoch davon ab, individuell mit dem Vermieter ein früheres Datum zu vereinbaren. Könnte ja sein, dass er zur Zeit bereits einen neuen Mietinteressenten hat.
Es ist eigentlich unüblich, sich zu einem schwebenden Verfahren in der Sache zu äussern.
Ich werde Dir lediglich den "Rat"schlag geben, dass Du Dich VOR Abschluss eines Vergleichs tunlichst über dessen Kosten/Gebühren
informieren solltest.
THK:
"Mir ist gesagt worden, dass ..."
- Mir ist auch mal etwas gesagt worden... - Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?
"... ich meine Wohnung nicht zu streichen habe. Falls jedoch hinter den Schränken evtl. Schäden vorhanden sind (welche bei einer Vorabnahme nicht einzusehen sind) ist dies zu tun. Im Übergabeprotokoll ist daher überall ein "ist zu streichen" angekreuzt ..."
- Diese individuelle Vereinbarung gilt.
"man versicherte mir, dass dies nur bei oben beschriebenen Fall eintritt."
- Was kümmert den Versicherer sein Geschwätz von gestern?
"Falls ich darauf festgenagelt werde, kann ich mich darauf berufen, dass mir anderes gesagt wurde? (Ich denke fast nicht.)"
- Was geschrieben und von beiden Parteien unterzeichnet wurde, gilt.
Die Fragen meiner Vorproster stelle ich ebenfalls. Der Fragesteller sollte den Werdegang zeitlich tabellarisch schildern, um dem VM die A-Karte zuschieben zu können.
Muss/soll der Fragesteller überhaupt nachzahlen oder hat er Guthaben?
Hallo Mocca,
Kautions-Rückzahlung ist heute schon das mindestens dritte Thema...
Ich würde den VM schriftlich nachweislich auffordern, die Einbehaltung von Beträgen aus der Kautionsrückzahlu ng zu begründen. Du solltest jedoch auch bedenken, dass der VM nach dem 30.11.13 noch zurückbehalten kann für versteckte unentdeckte Mängel und weiterhin noch für evtl. noch fällige Betriebkostenabrechnungs-Nachforderungen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!