Krachmache,
Name gleich Programm?
"Mir wurde geantwortet das ich selbstverständlich einen Nachmieter suchen kann. Zusätzlich sollte ich noch drauf achten das die Miete dann für den neuen Mieter erhöht wird."
- Die HV hat korrekt - und auch vorsorglich reagiert.
"Ich habe nun die Wohnung zum 15.03.2014 gekündigt und in der Kündigung einen Nachmieter vorgeschlagen. Ich habe anschließend einen Brief von der Hausverwaltung bekommen das meine Kündigung erst zum 31.05.2014 angenommen wurde"
- Die HV hat recht. Gründe wurden Dir bereits erläutert.
"Mein vorgeschlagener Nachmieter könne sich ja dort für die Wohnung bewerben."
- i.O.
"Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Ich würde auch zum Anwalt gehen sofern ich damit etwas erreichen könnte. Kann mir bitte jemand sagen ob es sinn hat zum Anwalt zu gehen?"
- Natürlich hat es Sinn, einen Anwalt zu konsultieren - und zu bezahlen, denn ihm fehlen womöglich noch einige Euronen bzw. Fränkli, um das Chalet in der Schweiz zu finanzieren.
"Wenn ein Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchte, kann er versuchen, eigenständig einen Nachmieter zu finden. Den Anspruch einen Nachmieter zu stellen, hat man jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: auch der Vermieter muss mit dem Mieterwechsel einverstanden sein. Lehnt dieser den vorgeschlagenen Nachmieter allerdings ab, muss er dafür triftige Gründe haben."
- ... welche er jedoch nicht offenzulegen hat.
"Eine Vereinbarung zur Beendigung des Mietvertrages und dem Einzug eines Nachmieters zu den bestehenden Konditionen kann zwischen Mieter und Vermieter auch einvernehmlich geregelt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht jeden Nachmieter akzeptieren."
- ... wie ich bereits schrieb.