Beiträge von Berny

    aber ist es nicht so, dass die HV mein Ansprechpartner/Vertragspartner ist, wenn ich MV habe nur mit Namen der HV und Nebenkostenabrechnung von HV kommt (im Namen und Vollmacht des Hauseigentümers)?


    Name und Anschrift des Vermieters sind regelmässig dem Mietvertrag zu entnehmen.

    Krachmache,

    Name gleich Programm?

    "Mir wurde geantwortet das ich selbstverständlich einen Nachmieter suchen kann. Zusätzlich sollte ich noch drauf achten das die Miete dann für den neuen Mieter erhöht wird."
    - Die HV hat korrekt - und auch vorsorglich reagiert.

    "Ich habe nun die Wohnung zum 15.03.2014 gekündigt und in der Kündigung einen Nachmieter vorgeschlagen. Ich habe anschließend einen Brief von der Hausverwaltung bekommen das meine Kündigung erst zum 31.05.2014 angenommen wurde"
    - Die HV hat recht. Gründe wurden Dir bereits erläutert.

    "Mein vorgeschlagener Nachmieter könne sich ja dort für die Wohnung bewerben."
    - i.O.

    "Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Ich würde auch zum Anwalt gehen sofern ich damit etwas erreichen könnte. Kann mir bitte jemand sagen ob es sinn hat zum Anwalt zu gehen?"
    - Natürlich hat es Sinn, einen Anwalt zu konsultieren - und zu bezahlen, denn ihm fehlen womöglich noch einige Euronen bzw. Fränkli, um das Chalet in der Schweiz zu finanzieren.

    "Wenn ein Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchte, kann er versuchen, eigenständig einen Nachmieter zu finden. Den Anspruch einen Nachmieter zu stellen, hat man jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: auch der Vermieter muss mit dem Mieterwechsel einverstanden sein. Lehnt dieser den vorgeschlagenen Nachmieter allerdings ab, muss er dafür triftige Gründe haben."
    - ... welche er jedoch nicht offenzulegen hat.

    "Eine Vereinbarung zur Beendigung des Mietvertrages und dem Einzug eines Nachmieters zu den bestehenden Konditionen kann zwischen Mieter und Vermieter auch einvernehmlich geregelt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht jeden Nachmieter akzeptieren."
    - ... wie ich bereits schrieb.

    beasco:

    "- Nebenkostenabrechnung erhalten
    - Nebenkostenabrechnung geprüft
    - fristgerecht Einspruch eingelegt
    - Unterlagen zur Abrechnung eingesehen
    - Einspruch detaiiert begründet"
    --- Mit Einspruch ist wohl Widerspruch gemeint?

    "1. Es gibt nachweislich Kosten in der Nebenkostenabrechnung,die nicht auf
    die Mieter umgelegt werden können."
    - ... welche Du rechtssicher belegen kannst?

    "2. Hausstromkosten um 800% (in Worten: achthundert Prozent)im Gegensatz
    zu den beiden Abrechnung aus den Vorjahren gestiegen."
    - Ist zwar ungewöhnlich, jedoch besagt das nichts.

    "3. Anteilig sollten einige Nebenkosten auf Tiefgarage umgelegt werden (es
    gibt zu den Parkplätzen einen extra Mietvertrag)"
    - Im Widerspruch enthalten?

    "- Hausverwaltung meldet sich auch nach erneuter Anfrage nicht"
    - Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter.

    "Was meint ihr? Können die so entstandenen Guthaben mit der Miete verrechnet werden?"
    - Das wird (hier) wohl niemand - ausser einem Richter - erklären können.

    "BGH erklärt Quotenklausel für ungültig
    Der BGH erklärte nun alle Mietverträge mit einer derartigen Quotenklausel für ungültig.


    Naja, es dürften wohl lediglich die Quotenklauseln, nicht jedoch die MVs, gemeint sein...:cool:
    Meine MVs enthalten solche Formulierungen, welche die Einkommen unserer Rechtsvertreter/-dreher sichern sollen, sowieso nicht.

    eine Mieter erhält bis Dato keine NK-Abrechnung aus dem Abrechnungsjahr 2012.
    Aufgrund der vorherigen Abrechnung ist klar, dass die Heizkosten nicht nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden/wurden, obwohl dies für dieses Haus zwingend wäre. Da in den Wohnungen keine HKV`s istalliert sind, ist auch davon auszugehen, dass die bereits verfristete und noch nicht vorliegende NK-Abrechnung 2012 in jedem Fall falsch sein wird.
    Stellt sich sich die Frage, was mit den Nebenkostenvorauszahlung für das Jahr 2012 geschieht, da ja eine richtige Abrechnung nicht mehr vorgelegt werden kann und die Heizkosten wohl nicht korrekt ermittelt werden können.
    Kann der Mieter einen Teil der Vorauszahlung aus 2012 zurückverlangen und wenn ja wieviel?


    Ich würde bestenfalls die unstreitigen korrekt errechneten Beträge zahlen.

    Was ist wenn ich ohne Zustimmung die Wandverkleidung einbaue? Kann er nachher rechtlich etwas vordern?


    Ja, nämlich, dass bei Rückgabe der Mietsache alles zurückgebaut wird, was Du inzwischen dort angestellt hast.

    der Teil mit den jahren ist mir unklar muss ich 5 jahre dort wohnen oder kann ich auch schon vor den 5 jahren zu jeder zeit ausssteigen aus dem mietvertrag ? Stelle mich vielleicht gerade etwas doof da sry


    Yes, you do.
    Schreibst ja selbst: "Die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Vermieter betragen nach einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate, von 5 Jahren 6 Monate, von 8 Jahren 9 Monate."

    Die Antworten hast Du Dir selbst gegeben:

    "Ich möchte bald ausziehen und würde gerne wissen was das hier alles bedeutet und ab wann ich ausziehen kann"
    - Ausziehen kannst Du jederzeit.

    "Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 3 Monate. Es kann spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden."
    - Was ist daran unklar?

    "Die Kündigung muss der anderen Partei spätestens bis zum 3ten Werktag eines Monats vorliegen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen . Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an."
    - Was ist daran unklar?

    spinne1000:

    "gibt es als Mieter ein Möglichkeit eine Wohnung früher als mit 3 Monaten Kündigungsfrist zu kündigen um juristischen Schwierigkeiten von vorne herein aus dem Wege zu gehen, wenn absehbar ist, dass die Miete aufgrund finanziellen Schwierigkeiten ab nächsten Monat nicht aufgebracht werden kann?"
    - Nein, bestenfalls wenn die Mietsache bspw. unbewohnbar ist.

    "(Eigentlich müsste der Vermieter doch froh darüber sein, dass er im Voraus darüber informiert wurde?)"
    - Spekulation, Du schaust nicht in ihn hinein.

    "Einen Nachmieter habe ich leider erst ab Mai."
    - ... den der VM nicht akzeptieren muss.

    "Bin zwar noch auf der Suche, ..."
    - Zu wann hast Du denn rechtswirksam gekündigt??

    "..., da ich (auch unerwartet) bei meiner Lebensgefährtin eingezogen bin :-)"
    - :cool:

    "Der Vermieter besteht darauf, dass ich die Miete bezahle bis der Nachmieter das übernimmt."
    - Und was würde er unternehmen, wenn er die Miete nicht (mehr) bekäme?

    Zuerst wurde eine Wohnung von Vermieter A durch Mieter B und C gemeinsam gemietet. Nach 3 Jahren zieht Mieter B aus. Mieter B und C kündigen die Wohnung mit dem Hinweis, dass Mieter C die Wohnung weiterhin mieten wird. Dies geschieht schriftlich mit der Unterschrift beider Mieter.
    Daraufhin kommt ein Mietvertrag zwischen Vermieter A und Mieter C zustande. Dieser läuft nun seit 3 Jahren. Vermieter A will nun wegen Eigenbedarf kündigen. Ist die Mietdauer für Mieter C nun 3 oder 6 Jahre? Also besteht eine 3 oder 6 monatige Kündigungsfrist für den Vermieter A?


    Die Wohnung wurde dem Mieter C vor ca. 6 Jahren überlassen. Danach richtet sich m.W. auch die Kündigungsfrist für den VM.

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