Hallo zusammen,
Nach gut 6 Jahren Mietverhältnis ziehen wir aus. Zuletzt haben wir vor ca. 2 Jahren in mehreren Räumen der Wohnung gestrichen. Jetzt kommt natürlich die Frage auf, ob wir in der alten Wohnung renovieren müssen. Ich habe gelesen, dass unter bestimmten Umständen die Renovierungsklausel nichtig ist, insbesondere wenn sie zu starre Zeitintervalle vorsieht z.B. hier:
Wann Mieter beim Auszug renovieren m
Unsere Klausel liest sich so:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Ausführung der Schönheitsreparaturen für Küche, aderäume, Toiletten und Dielen in einem Zeitraum von ca. zwei Jahren, für andere Räume in einem solchen von ca. fünf Jahren durchzuführen, soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist."
Außerdem habe ich gelesen das der BGH alle Mietverträge mit einer Quotenklausel für ungültig erklärt hat. (Sch)
Diese Quotenklausel liest sich in unserem Vertrag so:
"Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplans, beteiligt sich der Mieter bei seinem Auszug entsprechend seiner Wohndauer (zeitanteilig) an den erforderlichen Renovierungskosten. ...(KVA von Malerbetrieb etc.)"
Meine einfache Frage: Sind wir jetzt zur Renovierung verpflichtet oder nicht?
Ich bedanke mich für alle hilfreichen Antworten!