Nebenkostenabrechnung

  • Guten Tag,

    hier die Eckpunkte:

    - Nebenkostenabrechnung erhalten
    - Nebenkostenabrechnung geprüft
    - fristgerecht Einspruch eingelegt
    - Unterlagen zur Abrechnung eingesehen
    - Einspruch detaiiert begründet
    1. Es gibt nachweislich Kosten in der Nebenkostenabrechnung,die nicht auf
    die Mieter umgelegt werden können.
    2. Hausstromkosten um 800% (in Worten: achthundert Prozent)im Gegensatz
    zu den beiden Abrechnung aus den Vorjahren gestiegen.
    3. Anteilig sollten einige Nebenkosten auf Tiefgarage umgelegt werden (es
    gibt zu den Parkplätzen einen extra Mietvertrag)

    - Hausverwaltung meldet sich auch nach erneuter Anfrage nicht

    Was meint ihr? Können die so entstandenen Guthaben mit der Miete verrechnet werden?

    Danke

    2 Mal editiert, zuletzt von beasco (24. Februar 2014 um 10:25)

  • beasco:

    "- Nebenkostenabrechnung erhalten
    - Nebenkostenabrechnung geprüft
    - fristgerecht Einspruch eingelegt
    - Unterlagen zur Abrechnung eingesehen
    - Einspruch detaiiert begründet"
    --- Mit Einspruch ist wohl Widerspruch gemeint?

    "1. Es gibt nachweislich Kosten in der Nebenkostenabrechnung,die nicht auf
    die Mieter umgelegt werden können."
    - ... welche Du rechtssicher belegen kannst?

    "2. Hausstromkosten um 800% (in Worten: achthundert Prozent)im Gegensatz
    zu den beiden Abrechnung aus den Vorjahren gestiegen."
    - Ist zwar ungewöhnlich, jedoch besagt das nichts.

    "3. Anteilig sollten einige Nebenkosten auf Tiefgarage umgelegt werden (es
    gibt zu den Parkplätzen einen extra Mietvertrag)"
    - Im Widerspruch enthalten?

    "- Hausverwaltung meldet sich auch nach erneuter Anfrage nicht"
    - Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter.

    "Was meint ihr? Können die so entstandenen Guthaben mit der Miete verrechnet werden?"
    - Das wird (hier) wohl niemand - ausser einem Richter - erklären können.

  • Guten Tag,

    vielleicht habe ich mich falsch oder gar nicht ausgedrückt:

    Ich möchte keine Rechtsberatung oder Sonstiges, sondern lediglich Fremdmeinungen einholen.


    Danke Berny: zu 1. klar Widerspruch; 2. ja, kann belegt werden; 3. enthalten; 4. HV macht Abrechnung

  • Hallo Berny,

    aber ist es nicht so, dass die HV mein Ansprechpartner/Vertragspartner ist, wenn ich MV habe nur mit Namen der HV und Nebenkostenabrechnung von HV kommt (im Namen und Vollmacht des Hauseigentümers)?

    Danke Bea

  • aber ist es nicht so, dass die HV mein Ansprechpartner/Vertragspartner ist, wenn ich MV habe nur mit Namen der HV und Nebenkostenabrechnung von HV kommt (im Namen und Vollmacht des Hauseigentümers)?


    Name und Anschrift des Vermieters sind regelmässig dem Mietvertrag zu entnehmen.

  • Danke Berny: Name und Anschrift sind regelmäßig dem Mietvertrag zu entnehmen

    komisch, find die Adresse nirgends und auch bei den anderen steht Name und Adresse nicht drin.

    Ist das gesetzlich vorgeschrieben?

  • Danke Berny: Name und Anschrift sind regelmäßig dem Mietvertrag zu entnehmen

    komisch, find die Adresse nirgends und auch bei den anderen steht Name und Adresse nicht drin.

    Ist das gesetzlich vorgeschrieben?


    Ich kann Dir sagen, wer meine Mieter- bzw. Vermieter-Vertragspartner sind...

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