Beiträge von Berny

    [QUOTE=Kolinum:

    'Er schreibt doch: [B]Und dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist.[/B]
    Für mich ist aber maßgeblich was im Mietvertrag steht, wie er schrieb."
    - Womit der intelligente Formblattcréateur wohl 12 Monate meinte, wie ich bereits schrieb.

    "Abgerechnet wurde es aber nach Ihrer Version (Juni bis Mai)"
    - Richtig. Bietet sich auch DANN an, wenn (ist bei meiner Immobilie genauso) bspw. das EVU und auch die Gebäudeversicherung immer per 01.06. abrechnen.
    Bitte etwas mehr geistige Beweglichkeit...:)

    Hallo hagen_21,

    ohne Deinen Beitrag ganz bis zum Schluss durchgelesen zu haben, mein Tipp:
    1. Sofort "zum nächstmöglichen Termin" (so die Formulierung) schriftlich nachweislich kündigen.
    2. Das Ordnungsamt informieren. Die dürften sich auch bzgl. der Hundesteuer interessieren...

    Ich bin schon gespannt, warum er das gemacht hat.


    Warum... ist egal. Tatsache ist, dass Du nach wie vor Mieter bist und jederzeit die Mietsache nutzen darfst. Der VM sollte sich mal anwaltlich beraten lassen.
    Für das widerrechtliche Austauschen des Türschlosses dürfte sich die Staatsanwaltschaft interessieren, falls Du Anzeige erstatten solltest.

    [QUOTE=Drunkemelk:

    "ist dies alles rechtens oder muss der verwalter/vermieter dies berreinigen?"
    - Scheint mir so rechtens zu sein, denn Du hast ja unterschrieben...

    "Nein bin noch nicht eingezogen weil die Wohnung unbewohnbar ist im jetztigem Zustand"
    - Brauchst auch nicht einzuziehen, jedoch haste die volle Miete ab Beginn zu zahlen.

    Ja klar ist das gut für mich , wollte aber wissen ob das dann auch rückwirkend für die anderen Abrechnungen gilt?


    Rückwirkend wohl nicht. Änderungen könnte ich mir vorstellen, wenn - eben wie bei Dir - neue WF durch Ausbau hinzugekommen sind, oder die Wohnflächenverordnung angewandt wurde. Habe ich in meiner Immobilie auch schon durchexerziert.

    [QUOTE=Sheppard123:

    "hab mit nem anwalt telefoniert und der meint es ist nicht rechtens ist! eine Abrechnung muss immer für 12 Monate erfolgen wohnt man keine 12 Monate drin anteilig!"
    - Richtig, wobei jedoch der Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraum geringer sein kann.

    "habe eben auch mit anderen mietern gesprochen habe alle die Abrechnung bekommen und da ist vom 1.06- 31.05..... somit wie bei mir und da ich erst im oktober eingezogen bin macht das alles sinn!"
    - Also bei Dir Nutzungszeitraum 01.10.-31.05.

    "die Anwältin hat gesagt ich soll im Mietvertrag nachschauen da muss das drinne stehen. Und dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist."
    - Halte ich für weniger relevant, wahrscheinlich sind mit Kalender wohl 12 Monate gemeint.

    "unser vertrag ist allerdings von 2011 also ist das vllt ein fehler von denen das die das nicht geändert haben in dem neuen vertrag"
    - Eben mangelnde Sorgfalt.

    [QUOTE=Sheppard123:

    "Da wir im oktober eingezogen sind bezieht sich die abrechnung von oktober 2012 bis 31.05.2013.... kann schon hinkommen weil wintermonate ja kalt waren....."
    - OK.

    "meine frage ist aber warum die nicht dann 12 monate abrechnen weil ..."
    - Ihr dann übervorteit worden wäret, denn es können ja wohl schliesslich nur Zeiträume abgrechnet werden, wo Ihr Mieter gewesen seid.

    "dann wären ja auch wärmere monate drin und das würd sich ausgleichen ..."
    - eben nicht, denn es gibt eine Heizgradtabelle, welche Dir die unterschiedlichen Gewichtungen der einzelnen Monate erklärt, und Ihr wohntet offensichtlich dort zur heizintensiveren Zeit.

    [QUOTE=kittynail:

    "Es geht darum das meine Mutter und ich (Ich bin bereits über 25) uns zusammen eine Wohnung gemietet haben. Ich habe meinen Teil der Miete (400€) bereits am 1.03. überwiesen."
    - Letzteres gibt es nicht. Ihr Beiden seid Mietschuldner, letztendlich jeder sogar um 100%. Wer zahlt, ist egal, es sei denn, Ihr habt mietvertraglich 50/50 auf die beiden Mieter verteilt, was aber sehr ungewöhnlich wäre. Kaum ein VM ist so dumm.

    "Jetzt macht der Vermieter allerdings Terror: Er hat ein Geschäft im Haus und spricht meine Mutter jeden Tag auf die Miete an. Wird teilweise auch sehr unverschämt. Heute hatten wir einen Zettel an unserer Tür kleben: "Sehr geehrte Frau.. Es ist immer noch keine Miete auf mein Konto eingegangen. Es wird langsam eng für Sie.""
    - Dann sagt doch dem armen armen VM, dass sobald Ihr in der Lage seid (nach der nächsten Mahlzeit...) ihm die Mietrückstände mit Zinsen überweisen werdet.
    PS.: Welche Art von Geschäft hat er denn?

    Hallo Jolli1,

    auch wenn Du dreimal dasselbe postest, wird Eure Lage nicht besser... - Drücke zwischendurch mal F5, dann wird die Anzeige aufgeräumt.

    Zum Thema:
    "Keine Verpflichtung unsererseits im Vertrag zu Sanierung, ganz normaler Mietvertrag ohne Zusatzvereinbarung, ursprünglich geforderte Kaltmiete wurde etwas weniger."
    - OK.

    "dürfen Räumlichkeiten ohne Frischluftzufuhr überhaupt zum wohnen vermietet werden ???"
    - Weshalb nicht? Es liegt doch am Mietinteressenten, freiwillig eine Bruchbude anzumieten.

    "Alleine die 4 Fenster austauschen lassen würde ein Vermögen kosten...."
    - Deine subjektive Meinung. Ausserdem: wen interessiert's?

    "er will volle 3 Monatsmieten haben, dann würde der Vetrag aufgehoben."
    - Nicht aufgehoben, sondern beendet, korrekt.

    "Mietvertrag ab 01.05.2014, unterschrieben am 12.03.14"
    - Wen Ihr jetzt "zum nächstmöglichen Termin" (so die Formulierung) kündigt (per Einwurfeinschreiben oder gegen Quittung) kündigt, wäre das dann zum 30.06.2014.

    Tut mir leid, Jolli1, Ihr habt angemietet wie der Istzustand war. Gibt es irgendwelche Zusatzvereinbarung bzgl. noch bis Mietbeginn auszuführende Arbeiten vermieterseits?

    "Aber unter diesen Umständen ????"
    - ... die Ihr offensichtlich billigend inkauf genommen hattet. Wer mietet sich denn in eine Ruine ein...?

    [QUOTE=Pepe:

    "Er hat doch als Hauptmieter regulär das Recht unterzuvermieten oder nicht? (Einverständnis der Hausverwaltung vorausgesetzt)"
    - Nein, Auch Du hättest da noch ein Wörtchen mitzureden.

    "Die Frage ist nur, ob er Hauptmieter in unserem Vertrag bleiben darf"
    - Ihr beiide seid gleich rechtliche und verpflichtete Mieter.

    "und gleichzeitig eine zweite Wohnung bewohnt demnächst, in der er ebenfalls als Hauptmieter gilt."
    - Er kann wohnen wo und wie der Pfeffer wächst. Das hat mit EUREM Mietverhältnis überhaupt nichts zu tun.

    "Ich möchte, dass er auszieht und auch aus dem Mietvertrag ausscheidet."
    - Damit müsste jeder von dem Mietern UND der VM einverstanden sein.

    "Bin ich machtlos dagegen, was er mit seinem Zimmer macht bzgl."
    - Er hat mietrechlich kein eigenes Zimmer, sondern Ihr habt z.Zt. eine gemeinsame Wohnung.

    "kein eigenes Ausziehens und Untervermietens anstellt, solange er mir nach wie vor seinen Teil für die Wohnung bezahlt?"
    - Er kann nicht eigenmächtig untervermieten.

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