Schliesse mich meinem Vorredner an.
M.E. handelt es sich hier noch nicht mal um das klassische Mietrecht.
Beiträge von Berny
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Und die nächste Frage wäre, was ist wenn die Wanne aus irgend einem Grund kaputt geht, wer trägt die instandsetzung? Auch ich oder der Vermieter?
Der Verursacher...
Ist keiner feststellbar, (vorherige) Vereinbarungssache, jedoch m.E. eher der Mieter. -
Damit ist vereinbart das alle Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung vereinbart sind.
Auch die Übernahme durch den Mieter...? -
DirtyBady
Ich würde dem Vermieter schreiben, dass ich das in der Nebenkostenabrechnung *) erwarte. Dafür leistet man schließlich Nebenkostenvorauszahlungen.
*) - falls mietvertraglich vereinbart - aber das scheint der Fragesteller wohl noch nicht begriffen zu haben... -
[QUOTE=DirtyBady:
"bei mir steht im Mietsvertrag drin das die Nebenkosten die Betriebskosten laut BetrkVO sind."
- Damit ist nicht vereinbart, dass bzw. ob Du welche zu übernehmen hast."Dann haben wir zum Vertrag die BetrkVO mitbekommen und da steht: Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, "hierzu gehört namentlich die Grundsteuer."
- Wie vor."Dann ist es im meinen Nebenkosten enthalten oder nicht?"
- Richtig, enthalten oder nicht enthalten...
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Hallo DirtyBady,
Nebenkosten sind quasi Betriebskosten, zu denen gehören auch noch die Heizkosten.
Bitte lies' Dir die Betriebskostenverordung durch.
Falls im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter die BK gem. BetrkVO *) zu übernehmen hat, ist der VM aus dem Schneider.PS: Das Forum hat Softwareprobleme. Drücke bitte bei springendem Bild F5.
PPS@Fragesteller: *) oder er müsste im MV die einzelnen BK-Posten separat aufzählen.
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Der helle Fleck ist jetzt wahrscheilich da, weil die Steine an der Stelle wieder Orignalfarbe haben. Das wird bei neuen Steinen nicht anders sein.
Der Ölfleck ist weg, jetzt ist da ein Reinigungsfleck. Ein Recht auf Auswechseln der Steine haben sie m.E. sowieso nicht, es sei denn vielleicht, Du hast die Steine beim Reinigen beschädigt. Aber wie gesagt: Farblich kämen sie damit eh nur vom Regen in die Traufe.
Ob sie ein Recht drauf haben, dass wirklich alle Steine auf einem Pflaster wieder gleich aussehen, und wenn ja, welchen Aufwand ein Mieter verpflichtet ist, dafür zu treiben, weiß ich nicht.
Da stimme ich meinem Vorbeter zu.
Apropos Aufwand: Da lässt sich doch eineiges "herausholen": Rechtsanwälte, Gutachter, Gerichtsgebühren...
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Übergangsgeld beantragt man bei der Deutschen Rentenversicherung, nicht beim Jobcenter.
Oder beim Partnerwechsel. -
Leider kann man mit unserem Vermieter nicht sonderlich gut reden da er schnell Agressiv werden kann. Deshalb haben wir uns entschlossen in dieser Sache nur noch schriftlich zu kommunizieren
Letzters ist wohl die beste "Lösung".
Tipp: "Je agressiver Sie werden, desto weniger erfolgreich werden Sie, Herr Gier-frisst-Hirn-Vermieter." -
Im Protokoll steht nichts er hat die neue Küche so wie sie ist anstandslos üernommen.
Dann dürfte für Euch ja alles paletti sein. -
Da ich die Wohnung in unrenoviertem Zustand (farbige Tapeten und unverputzten Stellen da früher Einbauküche stand) übernommen hatte und inzwischen 2x gestrichen habe in 4 Jahren, ist sie jetzt ausser dem minimalen Schaden (Spuren an 2 Stellen an der Tapete) einwandfrei. Ich hätte sie bei Auszug selbstverständlich gestrichen....dafür müsste die Tapete nicht heruntergerissen werden!!! So viel dazu...
Der VM kann einen M nicht verpflichten, WIE (handwerklich) er die Mietsache bei Mietende herzurichten hat. -
Mich auch. Wie schrieb ich? Mit Bla-bla wird da nix. Zum angeblichen Urteil schon wieder nichts Genaues zum Nachprüfen.
Wahrscheinlich hat das angebliche Urteil unseren Warmmieter kalt erwischt...:p -
Ich bin der Meinung es gibt einen kleinen feinen unterschied zwischen zwischen kostenlos und Mietpreis enthalten. Bitte berichtigt mich falls ich mich irre.
Wir kennen ja nicht sämtliche Vereinbarungen im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll... -
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Woher soll hier jemand wissen, was in Ihrem Mietvertrag steht. Ist schon lustig!
Vielleicht meint die VMn die Katze,,,? -
Wenn er sich sträubt, kann ich ihm immer noch das Urteil zeigen - Mietminderung wg. überhitzte Mietwohnung.
Das Urteil würde mich auch interessieren. -
Eine Mietminderung würde ich ebenfalls ins Auge fassen. Über die Höhe sollten Sie sich im Internet sachkundig machen. Hier gibt Ihnen niemand eine Höhe bekannt, wäre unseriös.
Eine Mitteilung an den Vermieter muß kein Einschreiben sein. Genügt formlos.
So einfach mir nichts Dir nichts würde ich das keinesfalls machen, sondern dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, seit wann sie ihm bekannt sind, auf § 535 BGB Bezug nehmen und ihn auffordern, die Mängel zeitnah zu beseitigen um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. -
Es bleibt aber dabei, das ein Kalenderjahr etwas anderes ist als 12 Monate, obwohl gleichlang.
Richtig. Ein Kalenderjahr umfasst ja auch noch fünf Jahreszeiten.
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Denk' nach! Wenn Du für Dein Problemchen gleich drei Threads startest...
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Ich meine ja auch nur... das, wenn er den Dachboden jetzt mit rein nimmt, müsste er dann in der Vergangenheit nicht auch in der Abrechnung stehen? (Dachboden )
Nein, sondern ab Zugang.
Voraussetzung ist ausser der Heizung eine sanitäre Installation.
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