Hallo zusammen,
Ich und meine Freundin sind letztes Jahr in eine Wohnung gezogen in der eine Küche eingebaut war. Auch im Mietvertrag stand dass wir Elektrogeräte selbst zu ersetzen hätten wenn sie kaputt gehen. Soweit so gut, die verbaute Küche war funktionell aber runtergewirtschaftet, mit altem standherd und einem kleinem Kühlschrank ca 10 Jahre alt. Nach Ca 2 Monaten haben wir entschieden doch eine neue gebrauchte zu kaufen und haben eine sehr gute und optisch super erhaltene Küche für 2500 Euro gekauft mit allem Einbaugeräten 3 Jahre alt. Die alte Küche wurde eingelagert und wie es das Schicksal will die Zeile bis auf die Geräte durch Hagel und Nässe beschädigt ( dass Dach in dem Haus wo die Küche stand war undicht durch Hagel). Jetzt nach Auszug aus der Wohnung vor zwei Monaten haben wir dem Vermieter gesagt dass wir unsere Küche höherwertige drin lassen als Ersatz und haben ihm zusätzlich seine funktionierenden Geräte zurück gegeben. Angeblich soll schon seit Einzug des neuen mieters in die Wohnung die Umluft von dem neuen Herd nicht funktionieren und der Vermieter will uns die Reparatur oder Austausch eines neuen Herdes in Rechnung stellen. Aber da er ja auch seinen alten funktionstüchtigen Standherd wieder bekommen hat sehen wir uns nicht verpflichtet den Herd auszutauschen da er ja Ersatz hätte auch wenn es kein Einbauherd ist. Müssen wir den Herd zahlen oder brauchen wir und keine Gedanken darum machen? Danke für eine Antwort im voraus ![]()