Hallo Hansestadt,
Deine VMn sollte sich unbedingt professionelle Hilfe holen.
"Es ist kein Verteilerschlüssel angegeben. Im Mietvertrag steht auch keiner."
- Letzteres muss nicht unbedingt.
"Strom, Wasser, Abwasser, Abfall, Gelber Sack (Tonne) scheinen nach Personenzahl umgelegt zu werden."
- "scheinen"... aber nix ist angegeben?
"Bei den Positionen Straßenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Winterdienst ist alles unklar."
- To make the long story short: Ich würde der BKAbr. widersprechen mit der Begründung, dass sie den gestzlichen Anforderungen nicht entspricht.
"Das Haus hat 2 Eingänge mit je 6 Wohnungen, die alle gleich groß sind.
In der Abrechnung steht als Vermerk: Eingang A = 10 Pers. Eingang B = 10 Pers.
Zumindest weiß ich, dass in meinem Eingang 2 Wohnungen eigene Wasserzähler haben, von VM eingebaut. Es betrifft 5 Personen. Scheinbar sind diese aber in die Gesamtberechnung eingeflossen. Niemand hat jemals deren Wasserstand abgelesen, so dass auch nicht separat aus einer Gesamtsumme rausgerechnet werden kann. Dies sagte mir heute der betreffende Nachbar.
Es wohnt seit Dez. 2013 1 Person mehr hier. Diese wurde nicht berücksichtigt."
- Also ist offensichtliche keine gesetzeskondome BKAbr. vorhanden. Ich würde mir auch überlegen, die mtl. Vorauszahlungen einzustellen, wenn ich nach Anmahnung weiterhin keine korrekte Abrechnung erhalten werde.
"Meine VM ist eine alte Dame von über 90 J., die das alles selber macht, bzw. inkompetente Helfer hat."
- Ehre wem Ehre gebührt, aber das ändert nichts dara, dass sie sich kompetente Hilfe besorgen sollte.
"ist es möglich auch rückwirkende Abrechnungen aufgrund augenscheinlicher Fehler zu korrigieren?"
- Ja, wenn die Abrechnungszeitraumenden weniger als 12 Monate zurückliegen.