Beiträge von Berny

    Hier werden Tipps und Ratschläge gegeben, die dich aber nicht interessieren. Erfahrungen mit solchen Mitmietern hat hier niemand, wie ich weiß. Und wenn, dann wäre ein Umzug in eine andere Wohnung der beste Weg.


    Aber wer weiss schon, was ihm dort blüht. Vielleicht läuft ihm dort jeden Tag eine 80dB-Laus über die Leber...:eek:

    Babe:

    "es gibt einige Gründe warum ich eine Mietminderung tätigen sollte,"
    - Wenn Du das schon sagst... *kopfkratz*

    "hat meine Vermieterin über mir den Dachboden vermietet, somit Lärmbelästigung durch Lauf Geräusche, oft wird dort oben auch gearbeitet (hämmern)"
    - Die Arbeiten werden wohl nicht ewig andauern.

    "sind die Hunde meiner Nachbarin ständig am bellen..."
    - Hier solltest Du Aufzeichnungen machen: Datum, Uhrzeit, Lautstärke.

    "Musik vom anderen Nachbarn (im Nachbarhaus)..."
    - Falls das ruhestörender Lärm ist, ruf' die Polizei.

    "Geruchsbelästigung von ihrer Tierarztpraxis, teilweise stinkt es sehr penetrant im Treppenhaus.."
    - Das solltest Du der VM schriftlich mitteilen und Besserung einfordern. Vielleicht fällt auch Dir etwas ein, im Treppemhaus zu lüften.

    "des weiteren braucht mein Spülkasten ewig um wieder voll zulaufen..."
    - Wandventil weiter öffnen.

    "Nun wollte ich mal fragen was davon gerechtfertigt wäre und wieviel Prozent ich die Miete mindern sollte?"
    - Kein Prozent, und sollen schon garnicht, denn hier gibt es keine Rechtsberatung.

    Hallo Hansestadt,

    Deine VMn sollte sich unbedingt professionelle Hilfe holen.

    "Es ist kein Verteilerschlüssel angegeben. Im Mietvertrag steht auch keiner."
    - Letzteres muss nicht unbedingt.

    "Strom, Wasser, Abwasser, Abfall, Gelber Sack (Tonne) scheinen nach Personenzahl umgelegt zu werden."
    - "scheinen"... aber nix ist angegeben?

    "Bei den Positionen Straßenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Winterdienst ist alles unklar."
    - To make the long story short: Ich würde der BKAbr. widersprechen mit der Begründung, dass sie den gestzlichen Anforderungen nicht entspricht.

    "Das Haus hat 2 Eingänge mit je 6 Wohnungen, die alle gleich groß sind.
    In der Abrechnung steht als Vermerk: Eingang A = 10 Pers. Eingang B = 10 Pers.
    Zumindest weiß ich, dass in meinem Eingang 2 Wohnungen eigene Wasserzähler haben, von VM eingebaut. Es betrifft 5 Personen. Scheinbar sind diese aber in die Gesamtberechnung eingeflossen. Niemand hat jemals deren Wasserstand abgelesen, so dass auch nicht separat aus einer Gesamtsumme rausgerechnet werden kann. Dies sagte mir heute der betreffende Nachbar.
    Es wohnt seit Dez. 2013 1 Person mehr hier. Diese wurde nicht berücksichtigt."
    - Also ist offensichtliche keine gesetzeskondome BKAbr. vorhanden. Ich würde mir auch überlegen, die mtl. Vorauszahlungen einzustellen, wenn ich nach Anmahnung weiterhin keine korrekte Abrechnung erhalten werde.

    "Meine VM ist eine alte Dame von über 90 J., die das alles selber macht, bzw. inkompetente Helfer hat."
    - Ehre wem Ehre gebührt, aber das ändert nichts dara, dass sie sich kompetente Hilfe besorgen sollte.

    "ist es möglich auch rückwirkende Abrechnungen aufgrund augenscheinlicher Fehler zu korrigieren?"
    - Ja, wenn die Abrechnungszeitraumenden weniger als 12 Monate zurückliegen.

    [quote='1']

    " Berny: Mein Vater hat die Wohnung gemietet und wir haben ein Zimmer an meine Mitbewohnerin (Person B) untervermietet."
    - Sowas ist nicht möglich.

    "Dies ist im ab 01.03.2014 gelten Vertrag wieder so. Die Mutter von Person B mietet wieder ..."
    - Als Untermieter von Deinem Vater?

    "und vermietet an mich und die neue Mitbewohnerin unter"
    - Also sind Deine Mitbewohnerin und Du dann Unter-Unter-Mieter...?

    Meines Erachtens ist dafür nur der Amtsarzt zuständig. Am Ende schreibt der freundliche Herr Doktor für seinen Patiienten (fast) jede Bescheinigung aus.
    Es wird Ihnen wohl dann nur ein schwieriger Klageweg bleiben.


    Du sagst es...

    Hallo Walter,

    "WIe kann ich weiter vorgehen ohne vor Gericht zu müssen, da eine Räumungsklage momentan meine finanziellen Mittel weit übersteigen würde."

    - Die Gegenseite wird Deine "privaten Gründe" als sentimental und rechtsunwirksam abtun, und natürlich die Interessenabwägung zum Vorteil der beklagten Mieterin einstufen.
    Das dürfte für Dich womöglich sehr sehr teuer werden: Räumungsklage, Anwälte, Gutachter, Gegengutachter, Gerichtsverfahren, evtl. Revision, Gerichtsvollzieher, ...

    [QUOTE=norderlight:

    "In meinem Mietvertrag ist ein Stellplatz in der Miete enthalten."
    - Dein Pech, dass er nicht separat vermietet wurde, denn dann könntest Du ihn kündigen.

    "Ab März bis Juli ist dieser nur eingeschränkt zu nutzen. Jeden Tag ist der Wagen von vorne bis hinten mit Vogelkot beschmutzt. Die Waschanlage hat mich mehrmals schon abgelehnt, da die Verschmutzungen ohne Folgen nicht zu reinigen sind. Ich muss diese jedes Mal in stundenlanger Arbeit mit der Hand beseitigen. Meine Vermieterin beeindruckt dieses nicht und beruft sich darauf das keine Taubenplage In der Stadt vorlage."
    - Dein persönliches Pech...

    "Wie gehe ich jetzt weiter vor?"
    - Weder vor noch zurück...:rolleyes:

    "Ich kann den Stellpaltz nicht ordnungsgemäß nutzen. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt?"
    - Nein.

    Was meint ihr dazu? Oder ist vielleicht sogar ein Anwalt unter euch?


    "Unter uns" gibt es vorwiegend ambitionierte Mieter und Vermieter mit ihren Meinungen, aber keine Rechts-Anwälte bzw. -Beratung.
    Zur Sache: Mangels Beweisbarkeit wirst Du wohl die A-Karte haben...
    - Meine Über-gabe/nahme-Protokolle bestehen aus vier Seiten...

    Ja, danke der Meinung bin ich auch! Nur leider gibt es da so etwas wie "graue Zone", Lücken und Nischen.


    Eigentlich weniger, sondern mietvertragliche rechtlich tragbare Vereinbarungen, gesetzliche Bestimmungen und höchstrichterliche Urteile.
    Bei Grauzonen sagt der Gesetzgeber meistens, dass Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters gegenstandslos sind.

    welche Möglichkeiten ich als Mieter habe, die gewünschten baulichen Änderungen zu verwirklichen, also Entfernung der Abhangdecken und Anpassung der Verkabelung, auch auf eigene Kosten. Brauche ich dafür eine Genehmigung des Eigentümers?


    Nicht vom Eigentümer, sondern zwingend vom Vermieter.

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