Renovierung

  • Ich werde von der Vermieterin aufgefordert beim Auszug die Tapeten (die mit Kratzspuren von meiner Katze beschädigt wurden) zu entfernen...Ist es rechtens?!


    Dem ersten Anschein nach ja, denn es handelt sich, wie Du selbst schreibst, um eine Beschädigung, für die Du wohl irgendwie einstehen musst.

  • Manche denken, es brauchen hier nur ein paar Brocken hingeworfen werden und die Deppen im Forum werden sich gierig darauf stürzen.
    Soll aber vorkommen!

  • ...also, es war eine ernst gemeinte Frage! Da ich die Wohnung in unrenoviertem Zustand (farbige Tapeten und unverputzten Stellen da früher Einbauküche stand) übernommen hatte und inzwischen 2x gestrichen habe in 4 Jahren, ist sie jetzt ausser dem minimalen Schaden (Spuren an 2 Stellen an der Tapete) einwandfrei. Ich hätte sie bei Auszug selbstverständlich gestrichen....dafür müsste die Tapete nicht heruntergerissen werden!!! So viel dazu...

  • Da ich die Wohnung in unrenoviertem Zustand (farbige Tapeten und unverputzten Stellen da früher Einbauküche stand) übernommen hatte und inzwischen 2x gestrichen habe in 4 Jahren, ist sie jetzt ausser dem minimalen Schaden (Spuren an 2 Stellen an der Tapete) einwandfrei. Ich hätte sie bei Auszug selbstverständlich gestrichen....dafür müsste die Tapete nicht heruntergerissen werden!!! So viel dazu...


    Der VM kann einen M nicht verpflichten, WIE (handwerklich) er die Mietsache bei Mietende herzurichten hat.

  • Ja, danke der Meinung bin ich auch! Nur leider gibt es da so etwas wie "graue Zone", Lücken und Nischen.


    Eigentlich weniger, sondern mietvertragliche rechtlich tragbare Vereinbarungen, gesetzliche Bestimmungen und höchstrichterliche Urteile.
    Bei Grauzonen sagt der Gesetzgeber meistens, dass Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters gegenstandslos sind.

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