Beiträge von Berny

    Hallo Sven,

    diesen Fall sehe ich anders als meine Vorrednerin (kommt ab und zu mal vor).

    Ein Mieter kann sogar, ohne den VM um Erlaubnis zu fragen, seinen Ehepartner, Eltern und/oder Kinder zu sich nehmen.
    Ein Mieter kann auch, ohne den VM um Erlaubnis zu fragen, ausziehen (muss jedoch die Miete incl. Betriebskosten weiterhin bezahlen.

    Wenn Ihr den MV ändern wollt, müssen alle drei Parteien unterschreiben ODER das Mietverhältnis mit der Mutter beenden und ein neues MV mit Dir begründet werden.

    offi:

    "60° kommen in der Wohnung nicht an. Sprich die Abnahmetemperatur ist niedriger."
    - Ist normal. Hauptsache, dass in der Heizungsanlage die 60° erreicht werden.

    "Und wenn man im Urlaub, Dienstreise o.ä. wäre, würde das Wasser in den Leitungen ohnehin auf Raumtemperatur fallen."
    - ... und der mitdenkende Bewohner lässt nach der Rückkehr das (Warm)wasser ja sowieso erst mal laufen bis es mindestens warm ist.

    "Ignorieren ist immer gefährlich. Ich hatte gehofft, dass es eventuell eine Rechtsprechung gibt"
    - Hier bzw. mir nicht bekannt. Vielleicht hilft die Suchmaschine Deines geringsten Misstrauens weiter.

    "Ist es überhaupt erlaubt eine neue Mietklausel nachzureichen?"
    - Ja, wenn beide Parteien rechtsgültig unterschreiben (dürfte eigentlich einleuchten, oder?).

    "Wenn ja, ändert das in irgendeiner Weise die Rechte des Mieters?"
    - Kommt auf den Inhalt der Klausel an.

    "Also darf er beispielsweise auf einen kompletten Neuvertrag zu altem Preis bestehen oder gibt es für den Mieter dann nur "akzeptieren oder kündigen"?"
    - Bestehen kann jeder auf allem, nur rechtssicher durchsetzen nicht.

    Hallo Barney3,

    "gratuliere" zur A-Karte...

    "Wir wohnen in einer 3 Zimmer-Wohnung mit ca.84 qm in einer Altbauvilla im Erdgeschoss. Das Obergeschoss ist ebenfalls vermietet."
    - o.k.

    "Bei der Vertragsunterzeichnung ist uns dann schon aufgefallen, dass bei dem Punkt,der neben und Energiekosten kein Verteilerschlüssel angegeben war , sondern nur die Gesamtsumme als Fixum."
    - Ihr habt es SO unterschrieben...

    "Das nächste was uns auf Nachfragen stutzig gemacht hatte, war die Tatsache, dass auch die Energiekosten Strom,Gas,Wasser als pauschal Abschlag an den Vermieter zu überweisen sind."
    - Ihr habt es aber SO billigend unterschrieben...

    "Bei Nachfrage entgegnete man nur , so müsse man sich nicht selbst um die Stadtwerke kümmern."
    - Bla bla.

    "Auch auf die Frage nach einer Wohnungsübergabe nebst Protokoll wurden wir recht schnell abgekanzelt mit der Begründung die Wohnung ja bei der Besichtigung bereits gesehen zu haben."
    - Also könnt Ihr im Zweifelsfalle nicht rechtssicher beweisen, in welchem Zustand Ihr die Mietsache übernommen habt.

    "Beim Einzug sind uns dann etliche Dinge aufgefallen die bei der Besichtigung nicht ersichtlich waren. Alles wurde sauber mit Fotos dokumentiert und an den Vermieter per E-Mail "zur Info" geschickt."
    - Die Fotos ... naja, besser als nichts.

    "Punkt 1: Türen undicht und zugig! Bei Schneefall und etwas wind schneit es in der Küche unter der terrassenür rein. Entsprechend kalte Füße bekommt man wenn man am Esstisch sitzt ."
    - Ihr habt es aber SO billigend im Bewusstsein des Mangels unterschrieben bzw. akzeptiert...

    "Punkt 2: Alte Heizkörper und Thermostate die sich nicht vernünftig regulieren lassen. Die Therme ist vor 2 Jahren erneuert worden ,jedoch bringt die Neuerung bei den installierten Heizkörpern recht wenig. Entweder ist die Heizung bei unveränderter Einstellung ganz aus oder sie heizt mit voller Kraft."
    - Diese Mängel solltet Ihr dem VM per Einwurfeinschreiben melden und ihn mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, diese zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

    "Punkt 3: Die Haustür zum Windfang ist eine alte , sehr schöne Holztür. Leider im Laufe der Zeit total verzogen, so dass es auch hier extrem zieht. Der Windfang davor ist leider nur einfach verglast und kühlt demnach extrem schnell aus. Hier haben wir uns mit einem dicken leinenvorhang vorübergehend geholfen ."
    - Ihr habt es aber SO billigend im Bewusstsein des Mangels unterschrieben bzw. akzeptiert...

    "Punkt 4: Auch die Außentür zum Garten von der ehemaligen Waschküche ist aus Holz und total verzogen , so dass es auch hier extrem zieht."
    - Ihr habt es aber SO billigend im Bewusstsein des Mangels unterschrieben bzw. akzeptiert...

    "Punkt 5: Der Dachboden befindet sich mit Zugang in der ehemaligen Waschküche. Da dieser nicht isoliert ist geht auch hier die ganze wärme verloren. Die Dachbodenluke verschließt den Zugang nur zur hälfte. Hier habe ich notdürftig mit einer dicken Styroporplatte das Loch verschlossen."
    - Ihr habt es aber SO billigend im Bewusstsein des Mangels unterschrieben bzw. akzeptiert...

    "Punkt 6: Wir besitzen lediglich einen Wohnungsschlüssel . Da es sich um ein altes Sicherheits-Schließsystem handelt können leider keine Schlüssel nachgemacht werden."
    - Ihr habt es aber SO billigend im Bewusstsein des Mangels unterschrieben bzw. akzeptiert...

    "Punkt 7: Nach ca einer Woche wurde von einer ansässigen Firma ein Gas-Zwischenzähler installiert. Wie sich im Anschluss rausstellte war diese Firma gar nicht berechtigt diese Arbeit zu leisten, da ihr ein eingetragener Meister fehlt."
    - Dann sollteste Dich mal an die Gewerbeaufsicht wenden.

    "Alle oben aufgeführten Punkte haben wir a)im ersten Schritt telefonisch an den Vermieter weitergegeben und b) ebenfalls per Mail schriftlich festgehalten."
    - Wen interessiert's?

    "Bis heute warten wir auf eine Reaktion von unserem Vermieter. Auf Anrufe wird nicht reagiert. Eben so wenig wie auf Emails."
    - Warum sollte er auch? Schliesslich habt Ihr mit ihm keinen Vertrag, wonach er auf sowas irgendwie zu reagieren hat.

    "Ein weitere interessanter Aspekt ist, dass ich auf Nachfrage beim hiesigen Energieversorger erfahren habe, dass es für das Haus in dem wir wohnen nur eine Abnahmestelle gibt und das unser Abschlag bei 80/90% der gesamte Energiekosten liegt. Unten 84qm oben 55qm!"
    - Ihr habt es aber SO billigend im Bewusstsein des Mangels unterschrieben bzw. akzeptiert...

    "Wir wollen uns das ganze nicht länger gefallen lassen und möchten am liebsten sofort wieder raus !"
    - Da könnte eine Kündigung helfen.

    "Wer kann uns eine tipp oder Rat geben wie wir weiter vorgehen sollen!?
    - Niemand, denn Rechtsberatung gibt es hier nicht.
    Falls Euer Mietvertrag keine anderslautenden Klauseln enthält, könntet Ihr jetzt zum nächstmöglichen Termin 31.07.2014 kündigen.

    Hier bei Euch aber möchte niemand ausziehen. Auch Deine Ex nicht.


    Hmmmm, siehe Posting #1: "Vor ca 2 Monaten hat sie mich für einen anderen verlassen und wir haben uns darauf geeinigt, dass sie auszieht". Vielleicht befinden sich die zwei Ehemals-Liebenden noch in der Entscheidungsfindung...

    Explizit ist nur der Mietaufhebungsvertrag ausgeschlossen, das heißt nach meiner bisherigen Auffassung doch implizit, dass alles andere erlaubt ist, inklusive Kündigung.


    Um mal diesen Gedanken weiter zu spinnen: Ich nehme an, dass Du die Miete zahlst. Solltest Du das zwei Monate lang nicht machen (und die Ex dies auch nicht tun), könnten Eure VM Euch fristlos kündigen und dann mit Dir einen neuen MV abschliessen.

    Hallo Tanja,

    "bräuchte ich nun Rat, wie es sich mit der neu gekauften (1 Jahr alten) Spülmaschine verhält, die jetzt kaputt ist."
    - Da solltest Du Dich sofort an den deren Lieferanten wenden.

    "Habe ich dennoch ein Recht darauf, den Schaden beheben zu lassen,"
    - Antwort wie vor.

    "etwas von der Kaution einzubehalten oder bleibt mir nur, auf Kulanz zu hoffen?"
    - Zunächst wieder erst mal Antwort wie vor.

    Hallo BlockH31,

    "Hallo liebes Mietrecht-Hilfe-Team"
    - Hier gibt es kein Team in dem Sinne, lediglich Etwasmehrwissende.

    "Bei mir wurde vorgestern eingebrochen. Dabei wurden neben einigen Wertsachen auch mein Schlüsselbund inkl. Haustür- und Kellerschlüssel geklaut."
    - Bitte kontaktiere Deine Haftpflichtversicherung, welche hoffentlich auch Mietsachschäden reguliert. Und überlege genau, ob Deine Wohnungstür innen abgesperrt oder sonstwie gesichert war.

    Und was verlangt der Mietvertrag? *)
    Sprich: was genau/wörtlich steht dort zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?


    *) Oder das Übergabeprotokoll vom Mietbeginn?

    Ich allerdings frage mich, woher der Vermieter erfahren soll, ob und welche Erben (die er möglicherweise innerhalb eben dieses Monats kündigen möchte) es überhaupt gibt.


    So meinte ich es (@Cepheus) auch, denn der VM muss es ja erfahren; das gebietet bereits der Anstand.

    Hallo
    habe noch immer keine Heizung und lebe auf einer Baustelle... meiner ganzer Wohnzimmerfußboden ist nun offen (bereits 2 Wochen) und soll lt. einer E-Mail der Hausverwaltung auch noch mind. 1 Woche so bleiben... Gibt es für Bauarbeiten bzw. unnutzbare Räume ein Gerichtsurteil?


    Tipp: Google mal nach: Mietminderung, s.o., teilweise Unbewohnbarkeit.

    Daraufhin bin ich gleich zu meinem Vermieter gegangen (er wohnt im Haus) und beschwerte mich, dass es schon das 3. mal zu sei. Ich machte ihm dabei auch klar, dass ich mir einen Anwalt nehmen werde und die Ursache nicht an mir liegt.
    ER schaute dann später noch in den Gulli nach, und der war randvoll ungefähr noch 20cm bis zum Deckel. Dort hatte sich unter der Saugglocke Papier und allen Schietkram festgesetzt und die Pumpe wurde nicht ausgelöst. Es beschwerte sich noch ein weiter Nachbar aus dem anderen Haus, wo das Abwasser schon in der Wohnung stand.
    Mein Vermieter ist sich felsenfest sicher, dass ausser diese Störung mit der Saugglocke und Pumpe nur ich an der Verstopfung schuld dran sei.
    Da frage ich mich doch, ob die Rohre entweder von meiner Kellerwohnung zu flach verlegt worden sind, oder es einen oder mehrere Knicks drin gibt, wo sich das Papier und anderen Schietkram sammelt und oder die Rohre einfach zu eng oder veraltet sind.
    Was soll ich machen?


    Böse Antwort: Rechtsanwalt, Gerichtsverfahren, Gutachter, Gegen- und Obergutachter, Kostenrisiko vierstellig.
    Oder ausziehen.

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