2 Hauptmieter, einer will kündigen

  • Hallo,
    ich habe mit meiner Freundin zusammengewohnt mit einem Mietvertrag in dem wir beide Hauptmieter sind. Vor ca 2 Monaten hat sie mich für einen anderen verlassen und wir haben uns darauf geeinigt, dass sie auszieht und ich in der Wohnung bleibe. Nachdem sie da noch keinerlei Fortschritte gemacht hat und man die Suche bestenfalls als halbherzig bezeichnen kann, wollte ich die Wohnung kündigen und alleine neu mieten. Sie stimmt einer Kündigung nicht zu.
    In unserem Mietvertrag steht, dass jeder Mieter für alle anderen Mieter Erklärungen gegenüber dem Vermieter abgeben darf (außer Mietaufhebungsvertrag). Mein Vermieter hat die Kündigung aber abgelehnt, da Kündigungen weitreichende Vorgänge sind und will daher die Unterschrift von beiden Mietern.

    Darf er das? Bleibt mir nur die Möglichkeit, meine Exfreundin auf Zustimmung zu verklagen, wodurch es dann ewig dauert, bis sie ausziehen muss?

    Danke im voraus

  • Zitat

    Darf er das?


    Ja!

    Zitat

    Bleibt mir nur die Möglichkeit, meine Exfreundin auf Zustimmung zu verklagen,


    Ja!

    Zitat

    wodurch es dann ewig dauert, bis sie ausziehen muss?


    Vielleicht, vielleicht auch nicht.

  • Mein Vermieter hat die Kündigung aber abgelehnt, da Kündigungen weitreichende Vorgänge sind und will daher die Unterschrift von beiden Mietern.

    Darf er das?

    Ja.

    Bleibt mir nur die Möglichkeit, meine Exfreundin auf Zustimmung zu verklagen, wodurch es dann ewig dauert, bis sie ausziehen muss?


    Du kannst versuchen die Zustimmung zur Kündigung zu erlangen, aber im Erfolgsfall hättest auch Du dann keinen Mietvertrag mehr.

  • Explizit ist nur der Mietaufhebungsvertrag ausgeschlossen, das heißt nach meiner bisherigen Auffassung doch implizit, dass alles andere erlaubt ist, inklusive Kündigung. Warum ist dies nicht so?

    @AjaxMH ich hab mit meinen Vermietern schon gesprochen, sie würden mir nach einer regulären Kündigung einen neuen Mietvertrag geben

  • Explizit ist nur der Mietaufhebungsvertrag ausgeschlossen, das heißt nach meiner bisherigen Auffassung doch implizit, dass alles andere erlaubt ist, inklusive Kündigung.


    Um mal diesen Gedanken weiter zu spinnen: Ich nehme an, dass Du die Miete zahlst. Solltest Du das zwei Monate lang nicht machen (und die Ex dies auch nicht tun), könnten Eure VM Euch fristlos kündigen und dann mit Dir einen neuen MV abschliessen.

  • Weil zu einer Kündigung immer die Unterschriften aller Personen, die auf Mieterseite genannt sind, nötig sind. Das ist im BGB geregelt.


    Ebenso auf Vermieterseite, jedoch bei Firmen genügt die "rechtsgültige Unterzeichnung".

  • @AjaxMH ich hab mit meinen Vermietern schon gesprochen, sie würden mir nach einer regulären Kündigung einen neuen Mietvertrag geben


    Das dachte ich mir schon. Nur wie soll Deine Ex gezwungen werden?

    Im Internet kann man einiges dazu finden, aber überall steht, dass ein Mieter ausgezogen ist (oder ausziehen will) und dieser Mieter kündigen (oder aus dem Vertrag entlassen werden) will. Der verbleibende Mieter verweigert seine Zustimmung und kann im Folgenden aber dazu verurteilt werden.

    Es kann also - zumindest in den mietrechtbezogenen Fällen, von denen ich gelesen habe - immer nur der, der nicht mehr gewillt ist, einen Mietvertrag zu erfüllen (und daher da auch nicht mehr wohnen will), sein Ausscheiden aus dem Vertrag (also die Zustimmung des anderen Mieters) einklagen.

    Hier bei Euch aber möchte niemand ausziehen. Auch Deine Ex nicht. Sie hat m.E. das Recht zu sagen: "Ich will nicht ausziehen, ich wohne auch gerne mit meinem Ex hier weiter." Analog dazu würde Dir vielleicht ein Richter als erstes sagen: "Wenn Sie nicht mehr mit Ihrer Ex zusammenleben möchten, können Sie ja ausziehen."

    So wie ich das sehe könntest Du, mit Einverständnis des Vermieters, Deine Entlassung aus dem Mietvertrag anstreben. Wenn dann Deine Ex nicht zustimmt, könntest Du versuchen, das einzuklagen. Danach könntest Du nur hoffen, dass Deine Ex die Wohnung nicht alleine (be)halten kann oder will.

  • Hier bei Euch aber möchte niemand ausziehen. Auch Deine Ex nicht.


    Hmmmm, siehe Posting #1: "Vor ca 2 Monaten hat sie mich für einen anderen verlassen und wir haben uns darauf geeinigt, dass sie auszieht". Vielleicht befinden sich die zwei Ehemals-Liebenden noch in der Entscheidungsfindung...

  • Hmmmm, siehe Posting #1: "Vor ca 2 Monaten hat sie mich für einen anderen verlassen und wir haben uns darauf geeinigt, dass sie auszieht". Vielleicht befinden sich die zwei Ehemals-Liebenden noch in der Entscheidungsfindung...

    nachdem sie nen neuen hat, nein.

    Zitat von AjaxMH

    So wie ich das sehe könntest Du, mit Einverständnis des Vermieters, Deine Entlassung aus dem Mietvertrag anstreben. Wenn dann Deine Ex nicht zustimmt, könntest Du versuchen, das einzuklagen. Danach könntest Du nur hoffen, dass Deine Ex die Wohnung nicht alleine (be)halten kann oder will.

    langfristig könnte sie die Wohnung nicht bezahlen, für 1-2 monate aber schon.


    In unserem Mietvertrag steht, dass jeder Mieter für alle anderen Mieter Erklärungen gegenüber dem Vermieter abgeben darf (außer Mietaufhebungsvertrag).

    ich hab gelesen, dass man Vollmachten zur Kündigungen erteilen kann. Warum zählt dieses nicht als Vollmacht?

  • Zitat

    Warum zählt dieses nicht als Vollmacht?


    Weil du immer noch nicht verstehen willst oder kannst. Unter eine Kündigung gehört die Unterschrift der zweiten Person....und die fehlt in deinem Fall. Oder hat dir die Ex eine entsprechende Vollmacht erteilt? Nein! Also hör bitte auf, auf diesem Punkt rumzureiten.

  • Weil du immer noch nicht verstehen willst oder kannst. Unter eine Kündigung gehört die Unterschrift der zweiten Person....und die fehlt in deinem Fall. Oder hat dir die Ex eine entsprechende Vollmacht erteilt? Nein! Also hör bitte auf, auf diesem Punkt rumzureiten.

    Ich weiß, dass man beide Unterschriften braucht. Die Frage war: Warum zählt ein "Du darfst alles für mich unterschreiben, außer Mietaufhebungsvertrag" nicht als Vollmacht.


    Berny laut http://www.mietrecht.org/kuendigung/kue…-mietvertrages/ darf man sich auch untereinander Vollmachten erteilen

  • ich hab gelesen, dass man Vollmachten zur Kündigungen erteilen kann. Warum zählt dieses nicht als Vollmacht?


    Schreibe hier mal den genauen Wortlaut auf, auch wenn es ein ganzer Absatz ist.

  • der betroffene Absatz:

    Erklärungen eines von mehreren Mietern oder eines von mehreren Vermietern gelten auch für die übrigen Mieter bzw. Vermieter. Dies gilt nicht für den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags, für diesen müssen sämtliche Mieter und Vermieter zustimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Soquar (6. April 2014 um 11:10)


  • Berny laut http://www.mietrecht.org/kuendigung/kue…-mietvertrages/


    Und was steht dort unter Anderem?

    Die Vollmacht sollte jedoch nicht in einem formularmäßigen Mietvertrag erteilt, sondern individuell ausgehandelt werden, da eine formularmäßige Vollmachtserteilung regelmäßig als unwirksam erachtet wird.

    Wird die Kündigungserklärung im Falle einer Mietermehrheit auch im Namen eines Mitmieters abgegeben, hat der Vermieter allerdings gem. § 174 BGB das Recht, die Kündigung zurückzuweisen, wenn ihm die Vollmacht nicht im Original vorgelegt wird.

    Sprich diese Klausel im Mietvertrag ist nicht die Tinte wert mit der sie geschrieben/gedruckt wurde.

  • ich hab jetzt einiges zur Klage auf Zustimmung zur Kündigung gegoogelt, dazu aber nur Fälle gefunden, bei denen derjenige, der schon ausgezogen ist, geklagt hat.

    soweit ich das Verstanden habe, haben meine exfreundin und ich eine GBR gegründet durch die Trennung. Nach 723 § müsste ich auch ohne Ausziehen die GBR kündigen können, was dann zur Kündigung des Mietvertrages führen sollte bzw zur Möglichkeit zur Klage zur Zustimmung.
    Zum einen ist das so korrekt? Zum anderen, würde hier Absatz 2 gelten mit Kündigung zur Unzeit? dh ich müsste dann die Mehrmietenkosten für die Ex zahlen? und wenn ja, für wielange?

  • ich hab jetzt einiges zur Klage auf Zustimmung zur Kündigung gegoogelt, dazu aber nur Fälle gefunden, bei denen derjenige, der schon ausgezogen ist, geklagt hat.


    Das schrieb ich schon in #8.

    soweit ich das Verstanden habe, haben meine exfreundin und ich eine GBR gegründet durch die Trennung.


    Ihr habt allenfalls eine solche stillschweigend und/oder durch sog. konkludentes Handeln - und somit ohne ausdrückliche Willenserklärung, geschweige denn schriftlichen Vertrag - bei Einzug in die Wohnung gegründet.

    Nach 723 § müsste ich auch ohne Ausziehen die GBR kündigen können,


    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Um das zu beurteilen, müsstest Du erstmal wissen, was genau Du kündigen willst. Welchen Gesellschaftszweck habt/hattet Ihr denn? Vielleicht ist Eure GBR (wenn so eine vertragslose Luftnummer hier überhaupt entstanden ist) schon lange nach §726 BGB erledigt? ;)

    was dann zur Kündigung des Mietvertrages führen sollte


    Wie das denn?? Was hat das alles mit Eurem Mietvertrag zu tun?

    Zum einen ist das so korrekt? Zum anderen, würde hier Absatz 2 gelten mit Kündigung zur Unzeit? dh ich müsste dann die Mehrmietenkosten für die Ex zahlen? und wenn ja, für wielange?


    Das ist alles kein Mietrecht. Für mich klingt das, als suchst Du irgendwelche Strohhalme. Ob und wie so eine GBR-Thematik Euren Mietvertrag beeinflussen könnte, verschließt sich meiner Phantasie.

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