Beiträge von Berny

    Berny, ich verstehe schon und bin dir auch dankbar dafür. Nur muss man ja gerade bei solchen Schreiben auf die richtige Formulierung achten um nicht in ein Fettnäpfchen zu treten. Daher suche ich mir immer Musterschreiben und editiere diese. Nur für Mahnschreiben kann ich, außer dem im Post 3 verlinkten Muster nichts einigermaßen passendes finden.


    Falls Dir meine Meinung (wie deutlich muss ich denn noch werden, um mich nicht dem Vorwurf der unzulässigen Rechtsberatung auszusetzen?!?!?!) nicht genügt, lass' Dir doch den Brief von einem Rechtsanwalt schreiben!!

    wir haben am 31.01.14 gemeinsam mit Nach- und Vermietern ein Übergabeprotokoll ausgestellt. Dieses war bis auf einen Mangel der inzwischen behoben wurde in Ordnung. Alle beteiligten haben unterschrieben unter dem Satz "keine weiteren Mängel".
    Darf man das so einfach trotz positivem Übergabeprotokoll?
    Darf er uns die Kosten von der Kaution (die wir bisher noch nicht zurück bekommen haben) abziehen.


    Da am 31.01. bis auf den behobenen kein weiterer Mangel erkennbar war (Beweis: ÜP v. 31.01.), könnten bis zum 31.07. nur noch am 31.01.(echt) versteckte Mängel reklamiert werden.

    überlegt habe ich auch schon alles nur noch schriftlich per Einschreiben zu regeln. Es scheitert in meinem Fall nur an dem Schreiben.


    Ich finde, dass das, was ich in #2 schrieb, doch eigentlich Hand und Fuss hat: ... "dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken und mitteilen, seit wann ihm der Zustand bekannt ist und er bis heute noch nicht fertig repariert wurde. Dann zeitnahe Behebung einfordern, um die Bausubstanz nicht weiterhin zu gefährden und Mietminderungen zu vermeiden. Auf § 535 BGB Bezug nehmen."

    Die Handwerker waren nun auch seit 3 Wochen nicht mehr hier. Ich habe schon mehrfach versucht meine Vermieterin zu erreichen aber entweder ging sie nicht ran, ignorierte meine Mails und ist jetzt erst einmal im Urlaub und die Sekretärin kann mir nichts dazu sagen. :mad:
    Mir steht diese ewig Schlamperei meiner Vermieterin bis zum Hals und so langsam weiß ich nicht mehr weiter.


    Hallo,
    anstatt herumzuhampeln würde ich dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken und mitteilen, seit wann ihm der Zustand bekannt ist und er bis heute noch nicht fertig repariert wurde. Dann zeitnahe Behebung einfordern, um die Bausubstanz nicht weiterhin zu gefährden und Mietminderungen zu vermeiden. Auf § 535 BGB Bezug nehmen.

    Köstlich, wie diese lächerliche Kündigung hier zerrissen wird. Wirklich ziemlich amüsant. Meine ich gar nicht sarkastisch, denn die Gründe (sowie das Vorgehen selbst), sind natürlich völliger Mumpitz. → Widerrufen, entspannen. Würde mich allerdings trotzdem nach einer anderen Wohnung umschauen. Wer will schon in so einer psychotischen Atmosphäre leben. Und auch noch mit 3 Katzen.


    Eine Kündigung ist grundsätzlich schon einmal garnicht lächerlich. Über Deine weiteren tollen Einschätzungen möchte ich mich nicht äussern.

    Nun zu meinen Fragen:
    - Was soll ich tun?
    - Muss mein Maler die Balkontüren&Fensterrahmen überhaupt nochmals lackieren?
    - Was ist mit dieser Rechnung des Rechtsanwalts? Muss ich die bezahlen obwohl sie an meine ehemalige Vermieterin adressiert ist??


    Was erwartest Du hier von Berufslaien?
    Wende Dich an das Goldene Blatt, ersatzweise an einen Fachanwalt für Mietrecht.

    Hallo Caprisonne,

    da es sich bei den vom VM nachträglich "entdeckten" Mängeln NICHT um versteckte handelt, kann er sie rechtlich nur schwerlich noch geltend machen. Seine Intension scheint wohl ganz klar zu sein, und er sollte sich mal den § 263 StGB 'reinziehen.
    Die zwei fehlenden Schlüssel müsstest jedoch Du i.O. bringen.
    Danke, auch Dir einen schönen ... Montag!:)

    PS: Bemerke/Lese erst jetzt, dass Anita - sinngemäss - das gleiche geschreipt hat...:)

    Sascha H.:

    "Freundin nach Trennung rauswerfen"
    - Das würde ich dem VM überlassen, denn sie hat offensichtlich weder einen schriftlichen noch mündlichen (Unter-)Mietvertrag weder mit Dir noch mit Deinem Vermieter.

    "Welche Ansprüche kann sie noch geltend machen ?"
    - Weiss ich nicht, ich würde das aber ihr überlassen.
    Ich gehe mal davon aus, dass sie weiss, dass Du zum 29.04. ausziehen wirst.

    Hallo NeueMietwohnung14,

    an Deiner Stelle würde ich die stressfreieste Lösung wählen: Gib' ihm 40€ für die Deckenfarbe, und Du streichst die Wände.
    Ihr solltet aber irgendwie die Tätigkeiten zeitlich koordinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden.
    Kannst ja auch selbst genügend Farbe einkaufen, und er streicht die Decke - und Du die Wände.
    Ich empfehle, Alpina-Farbe zu nehmen, denn da genügt i.d.R. einmal anstreichen.

    ...müssen laut aktueller Rechtslage beim Auszug nicht mehr ausgeführt werden soweit ich informiert bin.
    Das wurde sogar angefochten, wenn es (unrechtmässig) in Mietvertrag steht.


    Steht standardmässig in jedem MV: Schönheitsrep.=> M, Instandhaltung=>VM.

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